hallo ihr lieben!
ich weiß immer noch nicht, wie ich es mit der kommenden elternzeit (wie lange) usw. handhaben soll, weil ich mich noch so uninformiert fühle.
zur sitatuation: bula niedersachsen, beamtin auf probe, geburtstermin: 1.12.10
1. möglichkeit: ich gehe 14 monate jahr in elternzeit, von 1.12.11-1.2.12 (ich beziehe also 12 monate elterngeld), und steige dann mit 10 oder 14 stunden teilzeit in den normalen dienst wieder ein (geht das dann überhaupt unterhälftig zu arbeiten?). also habe dann ab 1.2.12 keine elternzeit mehr. welche vor- und nachteile ergeben sich dann für mich? bezüge, pension, probezeit?
2. möglichkeit: ich nehme zwei jahre elternzeit von 1.12.10-1.12.12, wovon ich in den ersten 12 monate elterngeld beziehe, und arbeite danach das jahr nur 10 oder 14 stunden teilzeit in elternzeit. welche vor- und nachteile habe ich dann? bezüge, pension, rente, andere? die verdienten bezüge können dann ja nicht mehr vom elterngeld abgezogen werden, da ich ja keins mehr bekomme. erhalte ich dann ganz normal die bezüge für 10 oder 14 stunden?
oder ich lasse mir das elterngeld auf zwei jahre strecken. was passiert dann mit meinem verdienst bei 10 oder 14 stunden/pro woche? wie wird das verrechnet oder angerechnet?
3. möglichkeit: ich gehe zwei jahre in elternzeit von 1.12.10-1.12.12. bleibe die gesamte zeit zu hause. was bedeutet das für meine pension? ich weiß, dass ich dann das elterngeld über zwei jahre gestreckt ausgezahlt bekomme. das wird wahrscheinlich zu wenig sein, daher kommt diese variante wohl nicht zum tragen.
ich hoffe, ihr habt meine fragen verstanden, auch wenns jetzt ein bisschen kompliziert ist?!
viele grüße
katrin
ps: und noch eine frage zum schluss. ich möchte gerne einen versetzungsantrag stellen, da ich im moment 120km/tägl. pendeln muss. wann ist dies möglich? immer zum halbjahr?