ZitatOriginal von katrin34327
wenn ich es im ersten jahr bekäme, könnte ich die hälfte beiseite legen und zinsen dafür bekommen. wenn ich es auf zwei jahre strecken lasse, gehe ich einer höheren steuerlast pro jahr aus dem weg, da das elterngeld mein mann mitversteuern muss, aber ich verliere die zinsen.
lohnt sich der vergleich zwischen zinsen und progressionsvorbehalt?
Das mit der höheren Steuerlast stimmt nicht unbedingt. DAs müßtest du bei euch mal durchrechnen. Bei uns hätten wir dann jedes Jahr eben genau die Hälfte weniger wieder bekommen an Steuern als wenn wirs auf ein Jahr haben auszahlen lassen.
Deswegen gabs das bei uns klar auf ein Jahr.