fragen zur elternzeit! hilfe!

  • hallo ihr lieben!


    ich weiß immer noch nicht, wie ich es mit der kommenden elternzeit (wie lange) usw. handhaben soll, weil ich mich noch so uninformiert fühle.


    zur sitatuation: bula niedersachsen, beamtin auf probe, geburtstermin: 1.12.10



    1. möglichkeit: ich gehe 14 monate jahr in elternzeit, von 1.12.11-1.2.12 (ich beziehe also 12 monate elterngeld), und steige dann mit 10 oder 14 stunden teilzeit in den normalen dienst wieder ein (geht das dann überhaupt unterhälftig zu arbeiten?). also habe dann ab 1.2.12 keine elternzeit mehr. welche vor- und nachteile ergeben sich dann für mich? bezüge, pension, probezeit?


    2. möglichkeit: ich nehme zwei jahre elternzeit von 1.12.10-1.12.12, wovon ich in den ersten 12 monate elterngeld beziehe, und arbeite danach das jahr nur 10 oder 14 stunden teilzeit in elternzeit. welche vor- und nachteile habe ich dann? bezüge, pension, rente, andere? die verdienten bezüge können dann ja nicht mehr vom elterngeld abgezogen werden, da ich ja keins mehr bekomme. erhalte ich dann ganz normal die bezüge für 10 oder 14 stunden?
    oder ich lasse mir das elterngeld auf zwei jahre strecken. was passiert dann mit meinem verdienst bei 10 oder 14 stunden/pro woche? wie wird das verrechnet oder angerechnet?


    3. möglichkeit: ich gehe zwei jahre in elternzeit von 1.12.10-1.12.12. bleibe die gesamte zeit zu hause. was bedeutet das für meine pension? ich weiß, dass ich dann das elterngeld über zwei jahre gestreckt ausgezahlt bekomme. das wird wahrscheinlich zu wenig sein, daher kommt diese variante wohl nicht zum tragen.



    ich hoffe, ihr habt meine fragen verstanden, auch wenns jetzt ein bisschen kompliziert ist?!


    viele grüße
    katrin


    ps: und noch eine frage zum schluss. ich möchte gerne einen versetzungsantrag stellen, da ich im moment 120km/tägl. pendeln muss. wann ist dies möglich? immer zum halbjahr?

  • Hallo und erstmal Glückwunsch zur Schwangerschaft!
    Ich habe auch lange überlegt, wie ich es machen soll und habe hin und her telefoniert.
    Was ich dir für NRW absolut sicher sagen kann (aber das gilt glaub ich für ganz Deutschland): Man sollte auf keinen Fall Elternzeit verschenken. Ich habe erstmal 2 Jahre Elternzeit beantragt und überlegt das 3. Jahr bei Einschulung zu nehmen, habe ich dann aber doch nicht gemacht. Ich war das erste Jahr komplett zuhause und habe 67% meines Gehaltes als Elterngeld bekommen. Dann habe ich mit 10 Stunden wieder angefangen und nach und nach aufgestockt.
    Das wichtigste ist wohl, dass die Zeit in der Du in Elternzeit Teilzeit arbeitest, so auf die Pension angerechnet werden, als ob Du volle Stundezahl arbeitest. Außerdem bist du auch bei mehr als unterhälftiger Beschäftigung beihilfeberechtigt.
    Wie das mit der Beamtung auf Probe ist weiß ich nicht genau, ich weiß aber, dass einer Kollegin 3 Tage!!! gefehlt haben bevor sie in Mutterschutz und danach in Elternzeit ging. Das wurde ganz spitz auf den Tag genau abgerechnet. Sie wurde also erst sehr viel später auf Lebenszeit verbeamtet (ich glaub da war ihr Kind 3).
    Also, wenn Du nicht vorhast, zur Einschulung deines Kindes oder so weniger als die Hälfte der Stundenzahl machen möchtest, solltest Du Teilzeit in Elternzeit arbeiten, da Du sonst Pensionsansprüche verschenkst.
    Ich hoffe, dass war schon ein wenig hilfreich, auch wenn ich nicht alles beantowrten kann...

    Das Leben ist kein Ponyhof! Meins schon ;)

  • Zitat

    Original von katrin34327
    hallo ihr lieben!


    ich weiß immer noch nicht, wie ich es mit der kommenden elternzeit (wie lange) usw. handhaben soll, weil ich mich noch so uninformiert fühle.


    zur sitatuation: bula niedersachsen, beamtin auf probe, geburtstermin: 1.12.10 (elternzeit beginnt dann am 1.2.11, oder?)


    Wieso? Die Elternzeit beginnt mit der Geburt.Die beiden Mutterschutzmonate gehören sowohl zur Elternzeit als auch zur Elterngeldzeit.


    LG Anja

  • Zitat

    Original von Hasi007
    Ich habe erstmal 2 Jahre Elternzeit beantragt und überlegt das 3. Jahr bei Einschulung zu nehmen, habe ich dann aber doch nicht gemacht. Ich war das erste Jahr komplett zuhause und habe 67% meines Gehaltes als Elterngeld bekommen. Dann habe ich mit 10 Stunden wieder angefangen und nach und nach aufgestockt.


    Wie das mit der Beamtung auf Probe ist weiß ich nicht genau, ich weiß aber, dass einer Kollegin 3 Tage!!! gefehlt haben bevor sie in Mutterschutz und danach in Elternzeit ging. Das wurde ganz spitz auf den Tag genau abgerechnet.


    danke hasi für deine antwort!


    wenn du im ersten jahr 67% bekommen hast und du im zweiten jahr teilzeit in elternzeit gemacht hast, wurde dir dann im nachhinein von deinem elterngeld aus dem ersten jahr noch was abgezogen oder angerecht (wegen dem verdienst)?


    zur probezeit: elternzeit gilt nicht als probezeit, das weiß ich. aber ich dachte, dass das vielleicht bei teilzeit in elternzeit anders gehandhabt wird..? dann muss man sich nämlich fragen, ob man lieber die pensionsansprüche hätte oder man schneller auf lebenszeit verbeamtet werden will.

  • Zitat

    Original von Anja82


    Wieso? Die Elternzeit beginnt mit der Geburt.Die beiden Mutterschutzmonate gehören sowohl zur Elternzeit als auch zur Elterngeldzeit.


    LG Anja


    Elterngeldzeit beginnt mit der geburt, Elternzeit nicht! Aber bei der maximalen Länge von 3 Jahren wird der Mutterschutz mit eingerechnet!


    Zitat

    wenn du im ersten jahr 67% bekommen hast und du im zweiten jahr teilzeit in elternzeit gemacht hast, wurde dir dann im nachhinein von deinem elterngeld aus dem ersten jahr noch was abgezogen oder angerecht (wegen dem verdienst)?


    Nein, was du im 2. jahr machst interessiert nicht fürs Elterngeld, egal wie lange du es auszahlen läßt!

  • Zitat

    Original von Susannea
    Nein, was du im 2. jahr machst interessiert nicht fürs Elterngeld, egal wie lange du es auszahlen läßt!


    das ist ja prima :D!



    das hab ich grad gefunden auf einer seite für nrw:
    13. Wie wirkt sich die Elternzeit auf meine Probezeit als Beamter/-in aus?
    Die Probezeit ruht, wenn ich keine Bezüge erhalte. Vertrete ich mich in EZ mit mindestens der Hälfte der Pflichtstundenzahl, so wird diese Beschäftigung voll auf meine Probezeit angerechnet. Eine unterhälftige Beschäftigung bis zu einem Fünftel der Pflichtstundenzahl wird anteilig angerechnet, z.B. 6 LWS in 2 Jahren EZ werden als ein Jahr Probezeit be rücksichtigt. (LVO § 7 (2)).


    ob das wohl auch für nds gilt? das wäre spitze, dann müsste ich mich nicht entweder für pensionsansprüche oder für den abbau der probezeit entscheiden.

  • Zitat

    Original von katrin34327
    ob das wohl auch für nds gilt? das wäre spitze, dann müsste ich mich nicht entweder für pensionsansprüche oder für den abbau der probezeit entscheiden.


    Jedes Bundesland hat ein anderes Beamtenrecht! Also nein!

  • nun noch mal offiziell für diejenigen, die evtl. dieselbe frage haben: arbeitet man teilzeit in elternzeit wird bei halber stundenzahl die volle probezeit abgearbeitet, bei weniger als unterhälftig wird sie anteilig reduziert :D!


    versetzungsanträge kann man immer zum halbjahr stellen. am besten schon ein jahr im voraus, wenn man weiß, dass man versetzt werden möchte zu einem bestimmten termin.

  • ich habe noch einmal eine frage an die erfahrenen elternzeit-mütter: wer von euch hat drei jahre elternzeit genommen und davon dann im zweiten und dritten jahr teilzeit in elternzeit gearbeitet? dies wäre doch sinnvoll, um weiterhin den zuschuss zur pkv zu bekommen und für die pension, oder?


    ich stelle mir die frage, weil ich keinen richtigen sinn darin sehe, mir das eine jahr rest-elternzeit "aufzuheben" für einschulung o.ä. denn zur einschulungszeit werde ich dann weiterhin ganz normal teilzeit arbeiten.


    oder hab ich jetzt einen denkfehler?!

  • Genua wie Du habe ich da auch keinen Sinn drin gesehen, dass Jahr aufzusparen. Ich war also das erste Jahr Elternzeit komplett zuhause, habe dann im 2. und 3. Jahr Teilzeit in Elternzeit gearbeitet.
    Das einzige Problem ist, dass Du ja zum Beispiel bei Einschulung oder so vielleicht den Wunsch hättest, WENIGER als unterhälftig ( also weniger als die halbe Stundezahl ) zu arbeiten. Das geht nämlich meiner Meinung nach in normaler Teilzeit (also ohne Elternzeit) nicht oder man verliert Beihilfeansprüche etc.
    Viel Glück bei Deiner Entscheidung :)

    Das Leben ist kein Ponyhof! Meins schon ;)

  • dankeschön hasi! auf dich ist verlass! :D


    ich werde es dir nachmachen. mir würde das geld nie reichen, wenn ich unterhälftig arbeite, egal ob jetzt oder in 6 jahren. also muss ich sowieso mind. immer 14 stunden machen.

  • Hallo Kathrin,


    ich habe mir ein paar Monate aufgehoben für später. Ich werde nächstes Jahr im Sommer wieder fast voll einsteigen. Bis dahin habe ich ca. 2,5 Jahre Elternzeit genommen. Das restliche halbe Jahr möchte ich mir aufsparen. In dieser Elternzeit habe ich, seit meine Kleine 1 Jahr alt ist ein paar Studen gearbeitet.


    Bei uns ist ein zweites Kind geplant, aber noch nicht unterwegs - das wird noch dauern. Ich habe vor, das halbe Jahr Elternzeit, das mir noch zusteht, im Anschluss an ein zweites Kind zu nehmen. So kann ich beim zweiten Kind 3,5 Jahre Elternzeit nehmen und unterhälftig (also nur 2-3 Vormittage) arbeiten. Vielleicht kann ich damit sogar die Zeit bis zum nächsten Schuljahr überbrücken und muss nicht im laufenden Schuljahr einsteigen.


    Das sind meine Überlegungen, warum ich mir ein paar Monat aufsparen will.


    LG

  • Zitat

    Original von katrin34327
    i dies wäre doch sinnvoll, um weiterhin den zuschuss zur pkv zu bekommen und für die pension, oder?


    Ich wusste gar nicht, dass man einen Zuschuss zur PKV bekommt! Wie hoch ist der denn?


    LG


    Sina

  • Hallo Mädels,


    ich hänge mich hier nun einfach mal an, da ich den Thread echt prima finde und mir durch Eure Beiträge schon viele Fragen beantwortet wurden! :)
    Ich fasse mal kurz zusammen:
    Man sollte keine Elternzeit verschenken, weil man während einer Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit eine Vollbeschäftigung bei der Pension angerechnet bekommt. Weiterhin gibt es einen Zuschuss für die Private Krankenversicherung.
    Ein weiterer Vorteil bei einer Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit ist, dass man auch unterhälftig arbeiten kann, was ohne Elternzeit wohl nicht geht (?).
    Eine Probezeit kann man während der Elternzeit dennoch ableisten, bei unterhälftiger Tätigkeit anteilig.


    Grüßle

  • hallo!


    ich mal wieder.. :D nach und nach werden einem die regelungen immer klarer und nun weiß ich auch, wie lang ich elternzeit nehmen. ich habe aber noch eine frage.
    ich bin noch unsicher, ob ich das elterngeld komplett im ersten jahr nehme oder es mir auf 24 monate strecken lasse.
    wenn ich es im ersten jahr bekäme, könnte ich die hälfte beiseite legen und zinsen dafür bekommen. wenn ich es auf zwei jahre strecken lasse, gehe ich einer höheren steuerlast pro jahr aus dem weg, da das elterngeld mein mann mitversteuern muss, aber ich verliere die zinsen.


    lohnt sich der vergleich zwischen zinsen und progressionsvorbehalt?


    wie handhabt ihr das? ich will nicht noch mehr geld verschenken..habe schon versäumt vor der geburt meine lohnsteuerklasse zu wechseln.. :rolleyes:


    liebe grüße

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