Inwiefern Öffnung des Schulgesetzes für offene Beurteilungsformen?

  • Liebe Leute,


    ich habe noch einmal eine Frage, nachdem mir zu meiner Unschlüssigkeit zur Bewertung sprachlicher Arbeiten schon einmal sehr von Euch geholfen wurde!


    Ich habe morgen (!) meine Examensprüfung im Fach Pädagogik. Las gerade erst in meinen Notizen, dass meine Prüferin für das Thema Leistungsbeurteilung nannte, dass sich das Schulgesetz ja immer weiter öffne, und offene Beurteilungsformen immer mehr erlaube.


    Ich habe nun stundenlang das Hamburger Schulgesetz und andere Bestimmungen gewälzt, und nichts gefunden.


    Meine Frage: Es muß nicht um Hamburg gehen, aber inwiefern ist das so? Ich denke, es ist gemeint, z.B. Portfolios oder Projektarbeit gleich stark wie eine Klassenarbeit zu gewichten, dass der Lernprozess mehr Beachtung als das mere Ergebnis findet.


    Würde mich sehr über Eure Erfahrungen freuen, inwiefern das heute bei Euch gang und gäbe ist, und es bereits umgesetzt, bzw. in der Umsetzung ist!


    Liebste Grüsse!


    Anne

    • Offizieller Beitrag

    Beispiel Bayern, im engeren Sinne Realschule:


    - für alle Schularten: Modus21-Maßnahmen, die auch die Leistungserhebung umfassen, dabei speziell auch offene Formen beinhalten.


    http://www.km.bayern.de/km/leh…hema/2005/03266/index.asp


    => es ist von oben gewünscht, dass man diese Formen umsetzt,d.h. eben auch gesetzlich erlaubt, wenn man auf Verordnungen steht


    Folgende Quellen kann man sich zu Gemüte führen:


    - Ersatz einer Schulaufgabe durch Projekte (Download mit Unterrichtsbeispielen, Realschule):


    http://www.isb.bayern.de/isb/i…v=5&TNav=1&INav=0&Pub=281


    - Realschulordnung (wenn du auf Bestimmungen stehst - expliziter Hinweis auf die Möglichkeite, Schulaufgaben durch Projekte zu ersetzen):


    http://by.juris.de/by/RSchulO_BY_2007_P50.htm


    Absatz 3...


    Eigene Erfahrungen:


    In meiner Fachschaft (Deutsch) wurde schon vor geraumer Zeit in jeder Jahrgangsstufe die 3. oder 4. Schulaufgabe durch Projekte ersetzt. Diese beinhalten Lektürebearbeitung, Zeitungsprojekte etc. Wir haben recht gute Erfahrungen gemacht, vor allem auch für uns Lehrkräfte in Bezug auf Beurteilung / Korrektur, Motivation der Schüler und Qualität der Ergebnisse.
    Habe gerade ein Lektüreprojekt zum Buch "Löcher" fertig gestellt, in dem es im dritten Teil um selbst gedrehte Filme ging. Die Bewertung beinhaltete auch das Arbeits- und Sozialverhalten innerhalb einer Gruppe, bzw. die Selbstbewertung innerhalb der Gruppen.


    Gehört habe ich auch von Debatten als Ersatz für Erörterungsschulaufgaben am Gymnasium.


    Ich weiß durch Austausch mit anderen Schulen, dass das nicht gang und gäbe ist.


    Persönlich finde ich es pädagogisch und didaktisch notwendig derartige Formen umzusetzen, vor allem im Fach Deutsch, um auch von dem Diktat des Aufsatzes als heilsbringende Form der Leistungserhebung wegzukommen.


    Grüße


    H.

  • In Hessen ist das durch Verordnungen zur jeweiligen Schulform geregelt.
    Da steht dann z.B. drinn, dass pro Halbjahr 2 Klassenarbeiten zu schreiben sind, aber eine dieser Arbeiten durch eine andere Form der Leistungserbringung ersetzt werden kann.
    Das wären dann z.B. Projekte und dergleichen.
    (Nagelt mich jetzt nicht aus die genaue Formulierung fest, ich hab das grade aus der Erinnerung geschrieben.)


    Grüße
    Steffen

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Mensch super! vielen Dank Euch! Das hat mir geholfen. Ja, habe eben in die Rahmenpläne geschaut, für das Fach Englisch in der Sek 1: von 4 Lernerfolgskontrollen im Jahr dürfen 2 besondere Aufgaben sein, ich glaube, so wurde es benannt, Gruppenarbeit, Projekte..

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