Liebe Leute,
ich habe noch einmal eine Frage, nachdem mir zu meiner Unschlüssigkeit zur Bewertung sprachlicher Arbeiten schon einmal sehr von Euch geholfen wurde!
Ich habe morgen (!) meine Examensprüfung im Fach Pädagogik. Las gerade erst in meinen Notizen, dass meine Prüferin für das Thema Leistungsbeurteilung nannte, dass sich das Schulgesetz ja immer weiter öffne, und offene Beurteilungsformen immer mehr erlaube.
Ich habe nun stundenlang das Hamburger Schulgesetz und andere Bestimmungen gewälzt, und nichts gefunden.
Meine Frage: Es muß nicht um Hamburg gehen, aber inwiefern ist das so? Ich denke, es ist gemeint, z.B. Portfolios oder Projektarbeit gleich stark wie eine Klassenarbeit zu gewichten, dass der Lernprozess mehr Beachtung als das mere Ergebnis findet.
Würde mich sehr über Eure Erfahrungen freuen, inwiefern das heute bei Euch gang und gäbe ist, und es bereits umgesetzt, bzw. in der Umsetzung ist!
Liebste Grüsse!
Anne