Probezeit als Lehrer?

  • Moin!
    Hat jemand, der in S-H als Grundschullehrrer (Verbeamtung auf Probe) anfängt, noch eine "normale" Probezeit. Also solche 3 oder 6 Monate wie es diese in der Wirtschaft gibt. Also so etwas wo man ohne Grund kündigen darf oder gekündigt werden darf?
    Danke, Georg

  • Hallo,


    da man ja als Beamtin auf Probe anfängt, kann man glaube ich nicht so leicht gekündigt werden. Man wird dann nach Ablauf der Probezeit Beamtin auf Lebenszeit. Diese Probezeit dauert (zumindest in NRW) 30 Monate, dabei wird aber auch die Zeit angerechnet, in der man als Angestellte gearbeitet hat.


    LG

  • Auch in Baden-Württemberg dauert die Probezeit drei Jahre. Sie kann abgekürzt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen wie Wehrdienst, anrechenbare Tätigkeit im öffentlichen Dienst und eine mindestens "gute" Gesamtnote der Laufbahnprüfung. Die minimale Probezeit beträgt, wie von Philou gesagt, 12 Monate.


    Ohne Grund kann dem Beamten nicht gekündigt werden. Er muss am Ende der Probezeit, gegebenenfalls auch nach einer Verlängerung, entlassen werden, wenn festgestellt wird, dass er sich nicht bewährt hat, d. h. wenn die Noten der dienstlichen Beurteilung nicht mindestens "ausreichend" sind.


    Mir sind Fälle bekannt, in denen diese Entlassung aus dem Beamtenverhältnis verfügt werden musste. Das sind - für alle Beteiligten - harte Entscheidungen, sie sind aber im Interesse der nächsten 35 Schülerjahrgänge gelegentlich notwendig.


    Zur Frage, ob der Beamte von sich aus sein Dienstverhältnis kündigen kann: Das kann er jederzeit mit Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist. Er wird nach der Entlassung bei der Deutschen Rentenversicherung für die Zeit der Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst nachversichert.

  • Hierzu zwei Fragen:


    1. Muss die Note im zweiten Staatsexamen "gut" sein oder mindestens 2,0?
    Bei mir beträgt die Note nämlich 2,4.


    2. Ich habe ein halbes Jahr als angestellter Lehrer gearbeitet und 11 Monate Zivildienst geleistet - heißt das, meine Probezeit wird verkürzt?

  • Zitat

    Original von Ummon

    heißt das, meine Probezeit wird verkürzt?


    Vermutlich ja. Ganz genau weiß das nur der für Deine Schule zuständige Sachbearbeiter in Deinem RP, der alle notwendigen Daten hat. Dein Schulleiter bekommt vom Amt rechtzeitig mitgeteilt, wann er die zweite Probezeitbeurteilung für Dich erstellen muss.- Natürlich darf zur Probezeitverkürzung auch die Anlassbeurteilung nicht schlechter als 2,0 sein.


    Frag doch einfach Deinen SL, ob er schon etwas weiß.

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