Hallo,
ich komme aus BW und mein Kind kommt in etwa 6 Wochen zur Welt. Nun sitze ich gerade über den Formularen für Elterngeld und Elternzeit und habe ein paar Fragen dazu:
- Wer füllt mir die Arbeitgeberbescheinigung für das Elterngeld aus? Meine ehemalige Schule, das Landesamt für Besoldung, das Schulamt, das RP,...?
- Ich würde gerne nach einem Jahr wieder mit einer geringen Stundezahl beginnen zu arbeiten. Was ist die niedrigste Stundezahl, die man im Grundschulbereich arbeiten kann?
- Soll ich dann nur ein Jahr lang Elternzeit beantragen? Ich habe nämlich gehört, dass man auch während der Elternzeit bis zu einer gewissen Stundenzahl arbeiten darf...?!
Grüße