Wer kennt sich mit Elterngeld und Elternzeit in BW aus?

  • Hallo,


    ich komme aus BW und mein Kind kommt in etwa 6 Wochen zur Welt. Nun sitze ich gerade über den Formularen für Elterngeld und Elternzeit und habe ein paar Fragen dazu:
    - Wer füllt mir die Arbeitgeberbescheinigung für das Elterngeld aus? Meine ehemalige Schule, das Landesamt für Besoldung, das Schulamt, das RP,...?
    - Ich würde gerne nach einem Jahr wieder mit einer geringen Stundezahl beginnen zu arbeiten. Was ist die niedrigste Stundezahl, die man im Grundschulbereich arbeiten kann?
    - Soll ich dann nur ein Jahr lang Elternzeit beantragen? Ich habe nämlich gehört, dass man auch während der Elternzeit bis zu einer gewissen Stundenzahl arbeiten darf...?!


    Grüße

  • ZUr Elternzeit kann ich dir nicht weiterhelfen wenn ich nicht weiß ob Beamtin oder Angestellte. Das ist ein großer Unterschied. Für Angestellte gilt in allen Bundesländern das BEEG und damit ist es einheitlich, für Beamte nicht!


    Zum Elterngeld brauchst du die AG-Bescheinigung nur wenn du keine Verdienstbescheinigungen einreichst.

  • Hallo,


    ich glaube ich kann dir einige Fragen beantworten. Du kannst aber auf jeden Fall auch beim Schulamt anrufen, die wissen über alles sehr gut Bescheid.


    Arbeitgeberbescheinigung? Brauchst du so etwas? Ich glaube ich habe mein Elterngeld übers Internet beantragt und "nur" die Abrechnungen des LBV der letzten 12 Monate beigefügt. Mutterschaftsgeld erhält man ja als Beamter nicht, deswegen war alles sehr einfach.


    Nach einem Jahr kannst du mit geringer Stundenzahl wieder einsteigen. 1. Arbeitstag ist dann der 1. Geburtstag deines Kindes (dies geht auch, wenn der Geburtstag in den Ferien liegt - du musst dann nicht auf den offiziellen ersten Schultag warten!). Wenn der erste Arbeitstag noch vor dem 1. Geburtstag liegen sollte, wird dein Elterngeld gekürzt - also vorsicht.
    Wenn du weiterhin in Elternzeit bist, kannst du (soweit ich weiß) mit jeder beliebigen Stundenzahl anfangen. Ich habe damals mit 6 Stunden angefangen und habe für jedes Halbjahr meine Stundenzahl neu bestimmt.
    In der Elternzeit bekommst du einen Krankenkassenzuschuss von (sage und schreibe) 31 Euro. Dieser Zuschuss entfällt, wenn du mehr als 20 Stunden arbeitest. Das wäre also dann die Obergrenze.
    Sobald du die Elternzeit beendest, musst du mind. 14 Stunden arbeiten


    Ich habe damals meine Elternzeit erst einmal für 1 Jahr angemeldet. Ca. 4 Monate vor Ablauf, habe ich dann um ein ca. halbes Jahr verlängert und gesagt, dass ich 6 Stunden in meiner Elternzeit arbeiten möchte (das war dann ein Schulhalbjahr). Ca. 3 Monate vor Ablauf habe ich dann wieder verlängert und meine Stundenzahl neu angegeben. Mein Schulamt hat da wunderbar mitgespielt und war da sehr flexibel. Also frag dort nach!


    Übrigends, man muss nicht die vollen 3 Jahre sofort nehmen, sondern kann sich max. 12 Monate auch für später aufheben. Es ist auch möglich sich z.B. 8 Monate für später aufzuheben!


    LG und genieße die letzten Schwangerschaftswochen und die Zeit mit deinem Baby!!!

  • Frag' bei deinem Schulamt nach. Die werden dir die genaue Stundenzahl sagen können, mit der du anfangen kannst.
    Ich habe damals mit 6 Stunden, eine Kollegin wollte sogar nur mit 3 Stunden angefangen.

  • Zitat

    Original von Marigor!



    Sobald du die Elternzeit beendest, musst du mind. 14 Stunden arbeiten.


    hallo marigor!


    bist du dir sicher, dass das so ist? in meinem leitfaden steht drin:


    "zeiten einer teilzeitbeschäftigung mit mindestens der hälfte der regelmäßigen arbeitszeit sind in vollem umfang probezeit. ist ein beamter während der probezeit mit weniger als der hälfte beschäftigt, so verlängert sich die probezeit in dem verhältnis der verminderten arbeitszeit zu hälftiger arbeitszeit, jedoch auf volle monate abgerundet und nicht auf mehr als fünf jahre. ergibt sich eine verlängerung um nicht mehr als drei monate, so tritt sie nicht ein."


    daraus lese ich, dass man auch weniger als 14 stunden arbeiten kann.


    ich möchte nach einem jahr nach geburt meines sohnes entweder 10 oder 14 stunden arbeiten (ich habe mich noch nicht entschieden). muss ich dann für das zweite jahr elternzeit anmelden, oder kann ich in den "normalen" dienst zurückkehren? was sind die vor- und nachteile von weiterhin in elternzeit sein oder normaler dienst?


    ich hoffe, das war verständlich? :)

  • Zitat

    Original von katrin34327


    hallo marigor!


    bist du dir sicher, dass das so ist? in meinem leitfaden steht drin:


    Seid ihr sicher, dass ihr vom selben Bundesland redet? Jedes Bundesland macht nämlich, was es will ;)

  • Ups! Dass auch hier die Bundesländer unterschiedliche Regelungen haben, wusste ich nicht.
    Ich weiß auch nicht genau, wo das steht. Ich habe nur im Kopf, dass man mind. die halbe Stundenzahl arbeiten muss und nur in der Elternzeit weniger arbeiten darf.

Werbung