Abordnung rechtens?

  • Heute erfahre ich im Urlaub von einem befreundeten Kollegen aus einer Berufsschule, dass ich nach den Ferien für 6-8 Stunden in seine Schule versetzt werde. Mein Freund ist dort Abteilungsleiter und wollte wissen, was ich davon halte.


    Grundsätzlich wäre es kein riesiges Problem für mich an seine Schule an einem Tag die Woche zu gehen, man lernt dann auch mal andere Kollegen kennen, sieht wie es in einer anderen Schule zugeht usw., ich kenne also schon die Vorteile. Auf der anderen Seite halte ich die Art und Weise wie ich davon erfahren habe und die Tatsache, dass alles hinter meinem Rücken bereits amtlich zu sein scheint, für eine ausgesprochene Frechheit.


    Ich arbeite seit 15 Jahren in meiner Schule mit voller Stelle, bin Oberstudienrat. In unserer Schule besteht ein Fachlehrerüberhang, gerade in meinem Berufsfeld. Bis zum letzten Schuljahr wurden 16 Stunden des Theorieunterrichtes in meinem Berufsfeld von a) einem fachfremden Kollegen (ohne die entsprechende Facultas) und b) von einem Fachlehrer (also Praxislehrer) unterrichtet.
    Nunmehr sucht die Schule, zu der ich abgeordnet werden soll einen Theorielehrer mit meiner Facultas, in meiner Schule dagegen werden im kommenden Schuljahr 4 Stunden Theorieunterricht wegfallen, da in einer Schulform keine Klasse mangels Schüler zustande kommt. Nun wäre es doch naheliegend, das ich, mit Facultas, Stunden der fachfremden Kollegen bzw. des Fachlehrers übernehme und man eine Lösung für diese Kollegen sucht oder sehe ich das im Sinne der Schüler und fachkompetenten Unterrichts falsch?.


    Meine Fragen sind:
    1. Kann das Schulamt in Absprache mit dem Schulleiter ohne Rücksprache mit mir zu halten und ohne den Personalrat zu hören bzw. zu informieren eine Abordnung durchsetzen?


    2. Habe ich einen Rechtsanspruch darauf in Klassen zu unterrichten für die ich eine Facultas besitze?


    3. Können fachfremde Kollegen ohne Facultas auch dann weiter eingesetzt werden obwohl durch mich der Unterricht abgedeckt werden kann?


    4. Ist es rechtlich gesehen erlaubt, dass Fachlehrer (also Praxislehrer) im Theorieunterricht eingesetzt werden dürfen, auch wieder mit dem Hintergrund, dass ja ein entsprechend ausgebildeter Kollege da wäre?

  • In Niedersachsen sind Abordnungen > 3 Monaten durch den Personalrat mitbestimmungspflichtig (§65 NPersVG). Kann mir nicht vorstellen, dass das in anderen Bundesländern wesentlich anders ist.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    Einmal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • Mitbestimmungspflichtig allerdings durch den Bezirkspersonalrat, es kann also theoretisch sein, dass der Schulpersonalrat noch nichts davon weiß. Praktisch hält der Bezirkspersonalrat bei uns mit den Schulpersonalräten Rücksprache, bevor er zustimmt.

    • Offizieller Beitrag

    Es ist, wie Moebius sagt, wende dich an deinen GPRLL, möglichst schnell!

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

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