Hallo!
Bei einem halben Deputat mit 12 Schulstunden:
Wieviel Stunden muß man der Schule zur Verfügung stehen?
reicht es einen Planungszeitraum von 18 Schulstunden anzugeben, um die 12 Stunden darauf zu verteilen?
Gibt es da rechtlich Grenzen?
Wieviele Stunde muß man zur Verfügung stehen? Ab welchem Rahmen kann man sich wehren? Nach dem Motto gebebn Sie bitte 24 Stunden an, in diese legen wir dann ihre 12 Stunden?
(ALLES OHNE die KONFERENZZeit, die kommt noch dazu)
Wäre nett, wenns jemand weiß
DeputatStundeplan
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Du darfst irgendwas angeben?
Ist das bei euch so üblich?Bei uns werden die Stunden nach belieben der Schulleitung gelegt und man kann sich einen freien Tag wünschen, aber der ist nicht garantiert.
Von Stunden, die ich gerne zur Auswahl geben würde habe ich in Berlin zumidnest noch nie was gehört! -
Hast du den Personalrat deiner Schule schon gefragt? Sie müssten dir nicht nur zu rechtlichen Rahmenbedingungen sondern auch zu eventuell existenten Dienstvereinbarungen zwischen Personalrat und Schulleitung deiner Schule etwas sagen können.
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Rechtslage bei uns: du hast Anspruch auf einen freien Tag, wann der liegt entscheidet aber der Stundenplaner. Außerdem darfst du durch deine Teilzeit bei Springstunden gegenüber Vollzeitkollegen nicht benachteiltigt werden, der Stundenplaner kann dir also nicht 10 Springstunden reindrücken mit der Begründung, du würdest ja nur 12 Stunden geben. Einen Anspruch darauf, irgendwelche Zeiträume anzugeben, in denen deine Stunden liegen sollen, hast du nicht.
Weitere Detaills über Springstunden und ähnliches können in Vereinbarungen zwischen Schulleitung und Personalrat festgelegt werden.Grüße,
Moebius -
ergänzend zu Moebius: in NDS sollte möglichst eine Einzelstunde an einem Tag vermieden werden, es sollten mindestens zwei Stunden stattfinden.
À+
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Hallo,
danke für die Infos.
Der Stundenplanwunsch ist nur ein Wunschzettel.
D.H. es wird sich nicht unbedingt daran gehalten.
Das Verfahren ist schon einige Jahre alt.
Da mehrere Kollegen noch nachmittags an BA/ FH unterrichten (zusätzliche €), wurde er wohl eingerichtet.....
Solche Wünsche wurden in der Vergangenheit respektiert,
so dass es schwer ist, bei Problemen mit Kinderbetreuung ,den Wunsch zu verwehren..
Neben der Schule noch woanders zu unterrichten ist ja eigentlich auch "Privatsache"
wurde aber zumindest früher wohl sogar gerne gesehen.
Für Kinderbetreunngsprobleme etc. war es also ursprünglich nicht gedacht....
Anders verhält es sich bei beruflich bedingten Zeiten, wie Abordnung. Das muß berücksicht werden.
Hoffe es damit etwas klarer. -
Für den rechtlichen Rahmen musst du in die Teilzeitverodnungen deines Landes gucken und bei deinem Bezirks- oder Gesamtpersonalrat nachfragen, ob es in deinem Schulamt eine Teilzeitvereinbarung gibt, die das genauer regelt. Dann bekommst du verlässliche Aussagen. Hier kann nur spekuliert werden.
zB
http://www.hensche.de/Rechtsan…srecht_Gesetze_TzBfG.html
http://www.ffb-seminare.de/inf…rbeitsrecht/teilzeit.html
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