Rechtliches: Ersatzleistungen statt Klassenarbeiten

  • Hi!


    Ich suche grade für NDS einen Erlass, der regelt,


    (a) wie viele Arbeiten pro Jahr geschrieben werden müssen


    (b) ob grundsätzlich Arbeiten durch eine andere fachbezogene/fachpraktische Arbeit ersetzt werden können.
    Im Speziellen suche ich das für das Fach Musik. Im Schulverwaltungsblatt 2004 (5ff und 2005 75 soll was dazu stehen. Aber da komme ich - Ferien sei Dank - zZ nicht ran.

  • http://www.schure.de ist immer sehr hilfreich für Verordnungen aller Art. ;)


    http://www.schure.de/22410/303/81011.htm


    "6.4 Für die Anzahl der zu zensierenden schriftlichen Lernkontrollen gilt in den Schuljahrgängen 5 bis 10: In einem fünfstündigen Fach sind 5 bis 7, in einem vierstündigen Fach 4 bis 6 und in einem dreistündigen Fach 3 bis 5 schriftliche Lernkontrollen je Schuljahr zu schreiben; die mittlere Zahl gibt den Regelfall an.


    6.5 In den übrigen Fächern sind mit Ausnahme des Faches Sport zwei zensierte schriftliche Lernkontrollen im Schuljahr verbindlich. Bei Unterricht, der nur ein Schulhalbjahr erteilt wird, entscheidet die Fachkonferenz, ob eine zensierte schriftliche Lernkontrolle verbindlich ist oder zwei zensierte schriftliche Lernkontrollen verbindlich sind; sofern eine verbindlich ist, kann diese nicht ersetzt werden durch eine andere Form von Lernkontrolle nach Nr.6.7."


    "6.7 An die Stelle einer der verbindlichen Lernkontrollen nach den Nrn.6.4 und 6.5 kann in den Schuljahrgängen 7 bis 9, in den Fächern Musik und Kunst in den Schuljahrgängen 5 bis 9 nach Beschluss der Fachkonferenz eine andere Form von Lernkontrolle treten, die schriftlich oder fachpraktisch zu dokumentieren und mündlich zu präsentieren ist. Die Lernkontrolle hat sich auf die im Unterricht behandelten Inhalte und Methoden zu beziehen. Das Nähere regelt die Fachkonferenz. "


    À+

  • Ergänzend noch der Hinweis auf die Neuregelungen im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule (http://www.schure.de/22410/25,80009.htm:(


    "Für folgende Regelungen wird der Schule die Inanspruchnahme von Entscheidungsspielräumen eingeräumt. Die Regelungen der Schule treten bei Inanspruchnahme dieser Entscheidungsspielräume an die Stelle der Vorgabe.
    [...]
    4. Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums
    [...]
    4.8 Nrn. 6.4, 6.5 und 6.7 (Schriftliche Lernkontrollen) mit der Maßgabe, dass die Schule in eigener Verantwortung entscheiden kann, dass in einem drei- oder mehrstündigem Fach mindestens zwei schriftliche Lernkontrollen je Schulhalbjahr, in einem zweistündigen Fach mit Ausnahme des Fachs Sport mindestens eine schriftliche Lernkontrolle je Schulhalbjahr und in einem nur ein Schulhalbjahr unterrichteten Fach eine oder zwei schriftliche Lernkontrollen nach Entscheidung der Fachkonferenz geschrieben werden und außerdem darüber, ob in einem Fach weitere schriftliche oder weitere andere, z.B. fachpraktisch zu dokumentierende und mündlich zu präsentierende Formen von Lernkontrollen verlangt werden, "


    Gerade, wenn man in einem Fach noch sehr viele Tests schreibt oder andere "Formen von Lernkontrollen" sinnvoller sind, sollte man sich (als Fachkonferenz) ernsthaft überlegen (auch zur eigenen Arbeitserleichterung und der der Schüler), ob nicht auch das Minimum an Klassenarbeiten ausreicht...

  • Ah! Da hatte ich es gelesen! Ich wusste, dass ich das schon mal irgendwo gelesen hatte.
    Danke, das suchte ich.


    Und was ist mit dem Jhg. 10?

  • Zitat

    Und was ist mit dem Jhg. 10?


    Ganz neu (vom 8.7.): Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die gymnasiale Oberstufe
    Nr. 8.13 erhält folgende Fassung:
    „8.13 Für die schriftlichen Arbeiten in der Einführungsphase des Gymnasiums, des Gymnasialzweigs der Kooperativen Gesamtschule und der Integrierten Gesamtschule gilt jeweils Nr. 6 des Erlasses „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums”, „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Kooperativen Gesamtschule” und „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule”.”


    (Quelle: http://schure.de/change/22410/10svbl,7,246.htm)


    Heißt, dass dort ebenfalls die Fachkonferenz entscheiden kann...

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