Hallo. Ich habe schon mal eine ähnliche Frage gestellt, möchte aber nochmal eure Meinungen hören bzw. benötige ich eure Hilfe. Die Stundenplanung fürs neue Schuljahr läuft auf Hochtouren und nun wurde mir gesagt, dass ich ( Teilzeit 20 Std. aus familiären Gründen - ich habe ein Kleinkind -) im ersten Halbjahr 22 Stunden unterrichten soll und im 2. Halbjahr 18. im Schnitt wären das dann 20 Std. Für mich ist das aber ein großes Problem, da ich bei dieser Stundenzahl Probleme mit der Kinderbetreeung habe. (Genau aus diesem Grund habe ich ja nur 20 Stunden beantragt.) Kann die Schulleitung das machen?
Und kann es sein, dass ich die Stunden, die am Ende des Schuljahres in Abshlussklassen wegfallen das ganze Jahr über vorarbeiten muss? Also bei uns wird genau ausgerechnet, wieviel Stunden ausfallen. Also zum Beispiel 8 Wochen lang 3 Stunden ( sprich 24 std.) Das hieße dann, das ich z.B. 24 Wochen VORHER jede Woche eine Stunde mehr unterrichten müsste, um das auszugleichen. Ist das okay? Mich stellt das vor große Probleme...
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!
Verteilung Lehrerwochenstunden???
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Das mit den Abschlussklassen gibt es bei uns insofern, dass man für LKs und GKs in der 13 mehr unterrichten muss, um das auszugleichen. Das funktioniert natürlich nicht immer, so dass ich jetzt Minusstunden hab und im nächsten Jahr zwei Stunden mehr unterrichten muss bei relativ vielen Lerngruppen. Das könnte ein großer Spaß werden...
Ich kann verstehen, dass die Stundenverteilung für Dich ungünstig ist, aber ich befürchte fast, dass die Schulleitung das darf. Kannst Du das vielleicht nochmal ansprechen, dass das für Dich ein Problem darstellt?
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Danke für Deine Antwort. Das ist der Schulleitung durchaus bekannt, dass es ein Problem ist. Der "Witz" ist, dass wir totalen Mangel in meinen Fächern haben und dass der SL mich gefragt hat, ob ich nicht mehr Stunden machen könnte. Ich habe nun von 18 auf 20 erhöht und das ist die absolute Schmerzgrenze. Also wundert mich das alles schon sehr. Aber ein Anspruch hat man wahrscheinlich nicht... Oder doch???
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Dein Schulleiter ist wohl im Recht:
§11.2 der allgemeinen Dienstordnung (ADO);
Zitat(2) Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden eines Lehrers oder einer Lehrerin kann vorübergehend aus schulorganisatorischen Gründen um bis zu sechs Stunden über- oder unterschritten werden. Eine Überschreitung um mehr als zwei Stunden soll in der Regel nicht ohne Zustimmung der be- troffenen Lehrkraft erfolgen, wenn sie über zwei Wochen hinaus andauert. Die zusätzlich oder weniger erteilten Unterrichtsstunden sind innerhalb des Schuljahres auszugleichen, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr (§ 2 Abs. 4 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG)
$11.5 der ADO:
Zitat5) Wenn zwingende dienstliche Verhältnisse (z. B. Fachlehrermangel) es erfordern, können Lehrer und Lehrerinnen verpflichtet werden, über ihre Pflichtstunden hinaus Unterricht als Mehrarbeit zu erteilen. Dabei sind die allgemeinen Regelungen über die Mehrarbeit und die von der Lehrerkon- erenz aufgestellten Grundsätze zu beachten (vgl. RdErl. v. 11. 6. 1979 – BASS 21 – 22 Nr. 21). Besondere dienstliche Belastungen und persönliche Verhältnisse der Betroffenen sollen berücksichtigt werden.
Etwas Fingerspitzengefühl beim Schulleiter wäre zwar wünschenswert, aber rechtlich gesehen ist er abgesischert. Auch wenn man über "zwingende dienstliche Verhältnisse" und die Dauer eines "Vorübergehend" diskutieren könnte.
kl. gr. Frosch
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Vielen Dank. Es liegt nahe, in der Dienstordnung nachzulesen, aber manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht...
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Bitte. Kein Ding, ich finde in der Ado auch nie das, was ich suche.
kl. gr. Frosch
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