Schulbezogene Stellenangebote BaWü

  • Hallo,


    vielleicht kann mir jemand von euch helfen.


    Ich habe gerade bei den schulbezogenen Stellenangeboten drei Schulen gefunden, bei denen ich mich gerne bewerben würde. Da dies sozusagen mein "erstes Mal" ist, weiß ich gerade nicht, wie ich jetzt weiter vorgehen soll. Schicke ich meine Bewerbung direkt an die Schule oder geht dies über den Dienstweg? Was muss die Bewerbung beinhalten? Welche Unterlagen muss ich einreichen?


    Danke für eure Hilfe,


    LG millie

  • Soviel ich weiß kannst du dich nur bewerben, wenn du dich bis zum 31. März in die Bewerberliste hast aufnehmen lassen.
    Hast du das?


    Liebe Grüße
    Mayine

  • Das hab ich. Habe über die Liste ne Absage erhalten und wollte mich jetzt bis zum Bewerbungsschluss Mitte Juli bei den Schulen bewerben. In die Merkliste hab ich die entsprechenden Angebote online schon erfasst und an den Server geschickt. Geht die Bewerbung nun automatisch weiter oder muss ich noch eine Bewerbung (also mit Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnis) direkt an die Schule schicken?

  • Ganz kurz und eindeutig:


    Komplette Bewerbungsmappe so schnell wie möglich an die gewünschten Schulen. Zu den Bewerbergesprächen wird man nur von dort eingeladen.



    edit: Ich hasse Tippfehler.

  • Falls du eingestellt wirst, kann du dir auswählen, welche Stundenzahl du unterrichten möchtest. Manche Schulen benötigen nur 24 Stunden oder weniger. Du wirst dann beim Einstellungsgespräch in der Regel gefragt, ob du dir das vorstellen könntest.

  • Zitat

    Original von Mayine
    Falls du eingestellt wirst, kann du dir auswählen, eniger. Du wirst dann beim Einstellungsgespräch in der Regel gefragt, ob du dir das vorstellen könntest.


    Entscheiden da eigentlich die Schulen frei, wen sie einstellen oder müssen sie dabei auch noch die Rangliste beachten?


    Petra

  • Soweit ich weiß (gilt zumindest für NRW):
    Die Rangliste muss beachtet werden bei der Einladung der Bewerber, danach sind alle Eingeladenen "gleichgestellt", derjenige, der am besten passt, bekommt die Stelle.

  • Zitat

    Original von justa
    Soweit ich weiß (gilt zumindest für NRW):
    Die Rangliste muss beachtet werden bei der Einladung der Bewerber, danach sind alle Eingeladenen "gleichgestellt", derjenige, der am besten passt, bekommt die Stelle.


    Ja, so kenne ich es aus NRW auch.


    Aber so wie ich es für BW "rauslese" sind die nun veröffentlichten Stelle ja die, die "übrig" geblieben sind und über die Rangliste nicht verteilt werden konnten (warum auch immer...)
    Oder verstehe ich das falsch?



    Ach und wo wir gerade dabei sind: Wie ist es bei den schulbezogenen Stellen in Hessen?
    Schielen da die Schulleiter auch auf die Rangliste?


    Petra

  • Die Schulen schicken eine Art Rangliste mit ca. 3 - 5 Leuten, die sie sich für die Stelle vorstellen könnten, ans RP. Wenn aus Sicht des RP nichts dagegen spricht, bekommt Nr. 1 die Stelle. Wenn aber z.B. Nr. 1 einen Schnitt von 3,0 hat und Nr. 2 eine 1,8 kann es sein, dass die Rangliste verändert wird und Bewerber von weiter hinten die Stelle bekommen.

  • Zitat

    Original von Espera


    Wenn aber z.B. Nr. 1 einen Schnitt von 3,0 hat und Nr. 2 eine 1,8 kann es sein, dass die Rangliste verändert wird und Bewerber von weiter hinten die Stelle bekommen.


    Da habe ich andere Erfahrungen gemacht. Natürlich muss die Leistungsziffer in die Überlegungen einbezogen werden. Wenn sich die Bewerbungskommission aber für einen Kandidaten mit höherer Leistungsziffer entscheidet und ihn deshalb auf Rangplatz 1 setzt, muss der Besetzungsvorschlag sehr sorgfältig ("gerichtsverwertbar") begründet werden. Es geht schließlich darum, für die freie Stelle den aus der Sicht der Schule geeignetsten Bewerber zu finden. Dieser Vorschlag wird dann vom Amt so akzeptiert.


    Wäre es nicht so, wäre das ganze Verfahren, den Schulen ein Mitwirkungsrecht zu geben, eine bloße Farce.

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