Hallo!
Ich bin als Lehrer im gymnasialen Schuldienst tätig und erledige in der Schule den Vertretungsplan. Für diese Tätigkeit wurde ich bisher mit 3 Entlastungsstunden oder besser gesagt Anrechnungen auf mein Deputat aus dem Schuldepuitat "beschenkt".
Nach vier Jahren dieser Tätigkeit habe ich mich jetzt erfolgreich auf eine Beförderungsstelle mit diesem Tätigkeitrsprofil an meiner Schule bewiorben. Auf der Stundentafel für das nächste Schuljahr 2010/2011 konnte ich meine Entlastungsstunden nun nicht mehr finden. Auf Nachfrage bei der Schulleitung heißt es:
"Sie sind doch jetzt A14, da bekommen Sie die Entlastungsstunden nicht mehr."
Stimmt das? Welche rechtliche Grundlage gibt es dafür?
Wäre sehr dankbar für Kommentare oder Hinweise