Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft und Ländertauschverfahren?

  • Hallo,


    zur Zeit befinde ich mich in einer Kinderwunschbehandlung und es könnte (hoffentlich bald) jederzeit sein, dass ich endlich schwanger bin :)


    Meine Ärztin hat schon vorab meinen Immunstatus kontrolliert und festgestellt, dass ich gegen 3 wichtige und kindsgefährdende Krankheiten leider nicht immun bin. Impfen ist auch nicht möglich... Sie hat schon gesagt, dass ich bei einer Schwangerschaft von ihr sofort ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekomme.
    Ich bin Sonderschullehrerin für geistig- und körperbehinderte Kinder, da gehören auch pflegerische Tätigkeiten zur Arbeit.


    *Gilt bei Beamtinnen ein Beschäftigungsverbot von einer Frauenärztin oder muss das von einem Amtsarzt kommen?


    *Desweiteren würde ich gerne einen Länderversetzungsantrag zum Februar 2011 stellen. Gilt dann das Beschäftigungsverbot automatisch weiter?


    Vielen lieben Dank,
    Lizzy27

  • hallo lizzy!


    ich kann dir nur die erste frage beantworten. das beschäftigungsverbot muss nicht vom amtsarzt kommen. fä reicht aus.


    viele grüße,
    kati

  • Das kann ich bestätigen, einer Bekannten von mir, die auch im sonderpädagogischen Bereich (in NRW) arbeitet, wurde ein Beschäftigungsverbot von ihrer Frauenärztin ausgesprochen. Zum Amtsarzt musste sie nicht.

  • Zitat

    Original von Finchen
    Das kann ich bestätigen, einer Bekannten von mir, die auch im sonderpädagogischen Bereich (in NRW) arbeitet, wurde ein Beschäftigungsverbot von ihrer Frauenärztin ausgesprochen. Zum Amtsarzt musste sie nicht.


    hm, ich musste dennoch zum amtsarzt. also amtsarzt stimmt auch nicht, in nrw muss man zu einer art med. dienst für arbeitsschutz. bad.


    mir fehlt der schutz gg cmv, bin auch sonderpäd.



    was ich bisher so mitbekommen habe ist, dass in den bundesländern unterschiedlich mit nem infektionsrisiko umgegangen wird. nrw zb ist da eher strikt.

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