Hallo!
Ich bin kein Lehrer, sondern Schüler und bin auf der Suche nach verwaltungrechtlichen Informationen zum folgenden Sachverhalt:
Bin 34jähriger Schüler einer Bundeswehrfachschule, welche im Schulsystem eine Sonderstellung einnimmt.
Hier erwerben wir zurzeit die Fachhochschulreife.
Unser Herr Direktor unterrrichtet Rechnungswesen und hat uns am Ende des ersten Halbjahres vor ca. 4 Wochen eine Klassenarbeit
schreiben lassen.
Rechnungswesen ist ein Nebenfach.
Die korrigierten Klassenarbeiten haben wir in der darauf folgenden Woche nicht zur Besprechung ausgehändigt bekommen,
sondern er hat uns die Noten mal eben schnell in einer 5-Minuten Pause vorgelesen.
Ein paar Tage später wurden dann die Halbjahreszeugnisse mit der entsprechenden Note ausgegeben.
Anfang dieser Woche baten wir um Aushändigung der Klassenarbeiten.
Seine Aussage war, dass er sie bereits hat vernichten lassen!
Somit bestand und besteht nie die Möglichkeit die Arbeit einzusehen,
und evt. die Zeugnisnote bestätigt zu wissen.
Für unsere Klasse ist sein Vorgehen ungeheuerlich und mit Sicherheit nicht rechtens.
Weiterhin ist zu sagen, dass besagter Direktor ein überaus totalitäres Zepter
an der Schule führt, arrogant ist und die Methodik seines Unterrichtes eines Pädagogen nicht würdig ist.
Zwischen 1. und 2. Klassenarbeit gab es 8 ausgefallene Stunden, die nicht nachgearbeitet wurden usw.
Ich weiß wohl, dass Klassenarbeiten eines Nebenfachs nicht archiviert werden müssen, aber Notentransparenz ist ja wohl das Mindeste!
Wir überlegen nun eine entsprechende Verwaltungbeschwerde bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Ist das Verhalten des Direktors Grund genug für eine solche?
Welche Verwaltungsvorschriften sind in diesem Fall bindend für den Umgang mit Klassenarbeiten etc.
Die Problematik liegt in der Frage begründet, ob unserer Schule die Verwaltungsvorschriften des Landes NRW zugrundeliegen.
Für jede Information bin ich dankbar.