Verbeamtung mit Tinnitus

  • Hallo,


    ich stehe gerade vor der Entscheidung, Lehramt für berufliche Schulen als Zweitsudium zu studieren. Angemeldet an der Uni (Bayern) bin ich schon mal. Ich werde dann voraussichtlich gerade noch mit 44 mit meinem Referendariat fertig, kann also noch verbeamtet werden.


    Allerdings habe ich einen Tinnitus schon seitein paar Jahren und eine Hörschwäche in den hohen Frequenzen. Aus diesen beiden Gründen, besonders aber wegen dem Tinnitus, trage ich Hörgeräte. In meiner jetzigen Arbeit schränkt mich das nicht ein, auch als Lehrer sehe ich keine Probleme. Ich habe aber Angst, dass es mit der Verbeamtung in fünf Jahren scheitert.


    Ich habe schon mit einem Amtsarzt telefoniert, eine konkrete Aussage konnte der aber auch nicht treffen. Vielleicht kennt jemand einen solchen Fall?


    Vielen Dank,


    Studi01

  • Ich bin kein Arzt und eine wirklich hilfreiche Aussage kann ich zum Thema auch nicht machen (sorry), aber wirkt sich ständiger Lärm nicht negativ auf die Hörfähigkeit (besonders bei einer Vorerkrankung) aus? Es werden ja nicht ohne Grund viele Lehrer mit der Zeit taub.

  • Hallo Studi,
    selbst wenn der Amtsarzt es für unbedenklich gehalten hätte, heißt das nicht notwendig, dass du auch verbeamtet wirst. Zumindest in Bremen hat ein Sachbearbeiter bei der Behörde das letzte Wort und der ist nicht an die Empfehlung des Amtsarztes gebunden. Ich vermute mal, dass das in Bayern nicht anders ist.

  • Da der Tinnitus durch Hörgeräte therapierbar ist, scheint keine Berufsunfähigkeit zu drohen. Diese prognostizierte Vorausschau ist jeweils Grund für das Versagen der Beamtentums - da der Staat verständlicherweise keine Leute einstellen möchte, für die er - laut beamtenrechtlicher Fürsorgepflicht - bis ans Lebensende zu zahlen hätte.


    Ob du jedoch mit Tinnitzus in der Schule glücklich wirst, steht auf einem anderen Blatt. Tinnitus ist oft ein Stress-Symptom. Und Stress gibt es in der Schule genug. Da könnte sich dein Tinnitus durchaus verschlimmern.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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