Einstufung TV-L

  • Hallo Ihrs,


    die Einstufung der Bezahlung von Lehrertätigkeuten wird ja im Vorfeld des Seiteneinstiegs über einschlägige Berufserfahrung erfolgen.
    Wenn man jetzt, sagen wir auf 5,5 Jahre kommt - also auf Stufe 3 ist - wird man dann nach weiterne 6 Monaten und einem Tag im Schuldienst automatisch in Stufe 4 eingeordnet?


    Grüße


    Garet Jax

  • Hallo garetjax,


    ich weiss es nicht zu 100% ... aber wenn ich es mit anderen ähnlich gelagerten Vorgängen im öffentlichen Dienst vergleiche gilt alles, was vorher war, nur für die erste Einstufung. Sobald du einmal drin bist gelten dann ausschließlich die "inneren Regeln" ... würde bedeuten, dass du eine Stufe höher kommst, wenn du die vorgegebene Zeit in der niedrigeren Stufe warst ... sind bei Stufe 3 also 3 (?) Jahre bis du in Stufe 4 kommst.


    Allein schon weil diese Variante für den Staat billiger ist fürchte ich, dass das tatsächlich so ist.


    Gruß,
    step.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • Ich kann hierzu auch nichts sagen, aber das von step hört sich plausibel an. Wobei das dann relativ uninteressant ist, da du ja wenn alles normal läuft nach 2 Jahren OBAS die Planstelle und damit A13 bekommst.


    Die Einstufung soll aber ja zu Gunsten des Angestellten erfolgen, von daher bekommst du vielleicht trotzdem die Stufe 4, auch wenn es nur 5,5 Jahre sind, oder du kannst dir noch irgendwelche anderen Arbeiten (z.B. Zeit als Stud. Hilfskraft o.ä.) mit anrechnen lassen. Ist aber alles Spekulation, da will ich dir keine falsche Hoffnung machen.

  • Hi Ihrs,


    erst einmal Danke für die Antworten.
    Wisst Ihr, ob ein Stipendium auch als Berufserfahrung zählt? Eigentlich sollte ein Stipendium ja dafür sein, nicht "arbeiten" zu müssen und die Anrechnungzeiten basieren ja auf Zeiten im Job. Aber evtl. wird das ja anders (großzügiger :-))gehandhabt...


    Grüße


    Garet Jax

  • Gleiches Problem wie bei mir. Ruf mal deine BZ an, und schildere ihnen deinen Fall. Ich habe bei Arnsberg nachgefragt und der gute Herr war ganz erbost, dass die Schulen sich da quer stellen und wollte sofort Namen wissen.


    Wäre interessant zu wissen wie die Auskünfte bei anderen sind. Da ist man während der Stipendiumszeit rechtlos gewesen (Elterngeld, Mutterschutz...), danach hat man keinen Anspruch auf ALGI und nun wird es nicht mal als Berufserfahrung anggerechnet...

  • Mich würde auch interessieren, ob grundsätzlich alle Jahre nach dem Studium als Berufserfahrung gewertet werden. Dann hab ich nämlich schon 7 Jahre. Oder muss es sich um einschlägige Lehrtätigkeit handeln? Da wären es bei mir etwas weniger Jahre.


    Kann man die BZ deswegen anrufen?

  • Hi,


    es geht nicht um Lehrtätigkeit sondern um Berufstätigkeit.
    Also auch "normales"arbeiten nach dem Abschluss zählt. Darum geht es bei OBAS ja auch mit - man MUSS ja mindestens zwei Jahre Berufserfahrung mitbringen.


    Grüße


    Garet Jax

  • Das ist meines Wissens nicht ganz richtig. Für die 2 Jahre Berufstätigkeit, die man mind. für die OBAS braucht wird allgemein von berufstätig gesprochen. Bei den Gehaltsstufen geht es aber um "relevante" Berufserfahrung, wobei die Relevanz wohl sehr großzügig ausgelegt wird.


    Ich habe 7 Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität gearbeitet und da nur zum (eher geringen) Teil in der Lehre mitgearbeitet - das wurde auf jeden Fall als "relevant" eingeschätzt.

  • Zitat

    Original von thunderdan
    Das ist meines Wissens nicht ganz richtig. Für die 2 Jahre Berufstätigkeit, die man mind. für die OBAS braucht wird allgemein von berufstätig gesprochen. Bei den Gehaltsstufen geht es aber um "relevante" Berufserfahrung, wobei die Relevanz wohl sehr großzügig ausgelegt wird.


    Ich habe 7 Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität gearbeitet und da nur zum (eher geringen) Teil in der Lehre mitgearbeitet - das wurde auf jeden Fall als "relevant" eingeschätzt.


    Das sehe ich auch so, bei mir wurde sogar nur konkret die Lehrertätigkeit in dem Bundesland anerkannt. Selbst Lehrertätigkeit im anderen Bundesland zählte nicht mit, weils ein anderer AG war.


    Somit wars ganz klar keine Berufstätigkeit, die zählte.

  • Susannea


    ich denke mal dass du nicht per OBAS in die Sache reingerutscht bist. Vor allem, da du in einem völlig anderen Bundesland unterrichtest.
    Ich kann nur hoffen, dass auch "normale" Berusferfahrung - in meinem Fall als Chemiker im Bereich Auftragsforschung - die Berufstätigkeit mitzählt - oder zumindest in Teilen angerechnet wird.



    Grüße


    Garet Jax

  • Ich habe meinen Einstellungsunterlagen ja eine kurze Stellungnahme zu meiner Vorerfahrung beigefügt und da u.a. erklärt, dass es von Vorteil ist, wenn man wissenschaftliches Arbeiten vermitteln will, dass man das auch mal im Labor/Büro getan hat. Von daher sollte die Erfahrung im Bereich Auftragsforschung auf jeden Fall "relevant" sein

  • thunderdan: Danke, eine Stellungnahme ist eine gute Idee. Da kann man dann ja explizit auflisten, wie die Berufstätigkeit aussah.


    Ich habe 7 Jahre als Wissenschaftliche Mitarbeiterin hauptsächlich in der Lehre gearbeitet. Das wird hoffentlich relevant sein.
    Ich denke auch, wenn ich 7 Jahre am PC konstruiert hätte, wäre das etwas anderes.


    Ich starte übrigens nicht mit OBAS, ich bin FH-Absolventin.

  • Zitat

    Original von garetjax
    Susannea


    ich denke mal dass du nicht per OBAS in die Sache reingerutscht bist. Vor allem, da du in einem völlig anderen Bundesland unterrichtest.
    Ich kann nur hoffen, dass auch "normale" Berusferfahrung - in meinem Fall als Chemiker im Bereich Auftragsforschung - die Berufstätigkeit mitzählt - oder zumindest in Teilen angerechnet wird.


    Nein, natürlich nicht, aber genau das macht eben wenn du einmal im TV-L bist keinen Unterschied. Dort steht klar, die Erfahrungsstufen gibts nach so und solanger Tätigkeit beim selben AG! Ist im TV-L ja auch nachzulesen.
    Eine Einstellung kann danach wohl auch maximal mit Stufe 2 erfolgen!

  • Zitat

    Original von Susannea
    [quote]Original von garetjax
    Susannea



    Nein, natürlich nicht, aber genau das macht eben wenn du einmal im TV-L bist keinen Unterschied. Dort steht klar, die Erfahrungsstufen gibts nach so und solanger Tätigkeit beim selben AG! Ist im TV-L ja auch nachzulesen.
    Eine Einstellung kann danach wohl auch maximal mit Stufe 2 erfolgen!


    Das ist der Grundsatz. Unter § 16 Abs. 2 S. 4 TV-L ist die Ausnahme formuliert: "Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist."


    Und in NRW wird auf Grund eines Erlasses des Ministeriums die Stufenzuordnung bei Seiteneinsteigern großzügig gehandhabt.

  • heißt das jetzt, dass ich als Geld-statt-Stelle-Kraft , eingestuft E13 Stufe 4, auch als Obas, E13 Stufe 4 bekommen muss.


    Oder können die mir Berufserfahrung wieder abziehen?



    Lg,
    supimon

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