Wem alles Kostenvoranschlag zuschicken?

  • Hallo zusammen.


    Ich bin zu 50% privat krankenversichert und zu eben zu 50% bei der Beilhilfe.
    Jetzt frage ich mich, ob ich beiden z.B. einen Kostenvoranschlag meines Zahnarztes zuschicken muss, damit diese das absegnen oder schicke ich den Kostenvoranschlag nur an die PKV?


    Ich danke schon im Voraus für die Antworten.

  • Es gibt bestimmte Heilmaßnahmen, die von der Beihilfe im Vorfeld genehmigt werden müssen. Zahnbehandlungen gehören nach meiner Kenntnis aber nicht dazu. Ich glaube zu wissen, dass es bei Implantaten irgendwelche Begrenzungen gibt.


    Auf der sicheren Seite bist Du auf jeden Fall, wenn Du die derzeit gültige, hier verlinkte Beihilfeverordnung liest:


    http://www.lbv.bwl.de/service/pdf/2_bvo_2009

  • Habe mir eben erst 5000 Euro in Zirkonoxid in den Mund bauen lassen. Debeka sah den HKP lässig und sagte alles zu. Beihilfestelle Köln meinte im persönlichen Telefongespräch, ich könnte denen was schicken, aber die Vorschriften sähen nicht vor, dass sie sich im Vorfeld dazu äußern würden. Das bliebe bei der exakten Prüfung im Nachhinein, wenn die Endrechnung vorgelegt würde. Habe die Debeka allerdings schon alles zugesagt, solle man sich keinen Kopf machen, dann habe das schon seine Richtigkeit.

  • Hallo!
    Ich habe vor zwei Jahren ein Implantat (Schneidezahn, oben) bekommen. Das war nötig, weil der Zahn seit meiner Kindheit nach einem Sturz mit dem Skateboard abgebrochen und tot war. Jetzt nach 20 Jahren hatte sich wiederholt eine Zyste gebildet. Mein Zahnarzt sagte, ein Implantat sei die einzige Möglichkeit. Also schickte ich einen Kostenvoranschlag an die PKV und die Beilhilfe. Die PKV war einverstanden und die Beihilfe schickte mir ein Schreiben, in dem aufgelistet war in welchen Fällen die Kosten für ein Implantat übernommen werden. 'Zyste' tauchte da auf, und außerdem handelte es sich bei mir um den Schneidezahn. Also ließ ich die Behandlung durchführen. Als ich die Rechnung dann bei der Beihilfe einreichte, zahlten sie jedoch nicht. Begründung: Sie zweifelten an, dass ich wirklich eine Zyste hatte und sagten, ich hätte das von einem Amtsarzt untersuchen lassen müssen. Das stand aber nirgends in dem Schreiben! Natürlich habe ich mich beschwert, aber vergeblich. Sie haben NICHT GEZAHLT! Also, man muss sich vorher ganz ganz genau absichern! Mein Zahnarzt hat sich übrigens auch sehr darüber geärgert.
    Die PKV hat ihren Teil übrigens problemlos erstattet.
    LG Eusebia

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