Problem mit Beihilfe - Kur vor Genehmigung angetreten - Widerspruch einlegen

  • Das Problem ist folgendes:


    Ich hatte eine besch... Schwangerschaft und war die meiste Zeit krankgeschrieben. Das Ganze endete mit einer Depression und 6 Wochen Psychiatrieaufenthalt.
    Nach der Geburt war das alles wie weggeblasen und auch das Antidepressivum, das ich nehmen musste, setze ich nun langsam ab.


    Ich sollte kurz vor den Osterferien wieder (mit 13 Stunden) in die Schule, da war das erste Elternjahr rum. Ich plante, in den Sommerferien eine Kur zu machen, um die Schwangerschaft noch mal endgültig zu verarbeiten und unsere Kleine in ein anderes Klima zu bringen, da sie den ganzen Winter über heftig erkältet war. Trotz aller Freude über die Kleine war ich ganz schön ausgelaugt. unsere Wohnung wurde nach und nach viel zu klein, wir kauften nach langer Suche ein Haus und mussten es kernsanieren - da mein Mann viel arbeitete, hatte ich viel zu tun.


    Leider aber ging es mir kurz vor den Osterferien echt mies und ich wusste nicht, wie ich die Zeit bis zu den Sommerferien überstehen sollte, deshalb fuhr ich sehr sponatan in Kur, da hatte ich sie zwar schon beantragt, aber noch keine Zusage bekommen - den Termin beim Amtsarzt musste ich absagen, weil ich zu dem Zeitpunkt schon in Kur war.


    Die Kur wwar erfolgreich, ich hatte durch die Psychologin dort endlich eine Diagnose (ADHS) und wusste, dass ich nicht mehr mit Verlegenehitsdiagnosen herumdoktorn musste (Depression, manische Phasen, Konzentrationsstörungen etc.).


    Zur Zeit befinde ich mich im ADHS-Diagnoseverfahren und es sieht danach aus, dass es wirklich ein seit der Kindheit bestehendes ADHS ist, was eine große Last von mir nimmt und ganz neue Therpaiemöglichkeiten eröffnet:-)


    Nach der Kur bin ich zum Amtsarzt und habe das Ganze geschildert - er meinte, dass ich Probleme mit der Beihilfe bekäme und er mir helfen würde, wo er könnte.


    Er schrieb ein Gutachten und ich bekam die Kur von der Beihilfe genehmigt. Dann fiel der Sachbearbeiterin aber wohl auf, dass ich sie ja schon längt hinter mir hatte und rief bei mir an. Ich sollte Stellung dazu nehmen und schrieb einen Brief. Ich sollte dann die Rechnung der Kur in Form eines "normalen" Beihilfeantrags einreichen.


    Resultat: sie wurde abgelehnt - lediglich einzelne medizinische Anwendungen wurden bezahlt - der Monsterbetrag von 2.000 Euro aber nicht. Die Sachbearbeiterin hatte dem Amtsarzt gegenüber wohl geäußert, dass ich hätte bei ihr vor Kurantritt anrufen müssen bzw. wenn es mir so schlecht gegangen wäre, hätte ich ja auch in die Psychiatrie gehen können.


    In einem Telefonat mit der Sachbearbeiterin wurde ich darauf hingewiesen, dass ich den üblichen Weg ja nicht eingehalten hätte und deshalb keine Kostenerstattung möglich sei. Ich könne WIderspruch einlegen, aber das sei in der Regel nicht erfolgreich und würde auch mindestens 6 Monate dauern.


    Was soll ich nun tun ?
    Mein Mann hat gerade frisch seinen Job verloren, wir sitzen in einem schönen Haus, aber uns fehlen diese 2000 Euro! Die Kureinrichtung wartet auf ihr Geld und ich weiß nicht, wie lange noch! Ich habe schon meine Stundenzahl erhöht, aber das tritt erst nach den Sommerferien in Kraft.


    Ich ärgere mich tierisch! Ich entlaste meinen Arbeitgeber - ich hätte ja auch wieder in die Psychiatrie gehen können, dann hätte ich aber zwischen den Oster- und Sommerferien nicht arbeiten können (So ein Aufenthalt dauert immer mindestens 4 Wochen) und die Rechnung wäre viel höher gewesen als das, was nach der Kur angefallen ist.


    Wie würdet ihr vorgehen? Hat jemand diesen Fall schon mal erlebt?


    Ich ärgere mich so!!!! Auf der anderen Seite bin ich zwar froh, dass ich endlich die Diagnose habe, aber sollte sie mich 2000 Euro gekostet haben?

    Einmal editiert, zuletzt von Micky ()

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