Eltern können Lehrer verklagen ???

  • Habe hier manchmal gelesen dass Eltern den Lehrer verklagen können, da kann man es ja mit der Angst zu tun kriegen, ist man als Lehrer nicht rechtlich geschützt? Wie hab ich mir das vorzustellen? Gehen die Eltern zum Anwalt oder zur Polizei (oder zum Schulamt?) und man kriegt dann eine Anzeige zugeschickt? Hoffe dass sowas nicht passiert, aber man muss ja scheinbar mit allem rechnen. Hat jemand Erfahrung, kann mir dazu jemand was schreiben? Möchte nicht ständig mit der Angst leben müssen, dass Eltern mich verklagen können, bei dem Paragraphenwust heutzutage kann man vielleicht mal was irgendwie unwissentlich und unabsichtlich falsch machen. Danke für eure Antworten.
    Janet

  • Hier muss man differenzieren:


    Sollte eine Lehrerin einen Schüler körperlich und/oder seelisch misshandeln oder eine Sachbeschädigung oder einen Diebstahl am Eigentum des Schülers begehen, ist eine persönliche strafrechtliche und / oder zivilrechtliche Verfolgung sicherlich möglich. Aber realistischerweise kommen diese Fälle in der Praxis fast nie vor.


    Was wohl gemeint ist, ist das "Verklagen" wegen der Zensurenfindung. Hier muss man beachten, dass eine "einfache" Note (mündliche, schriftlich, sogar eine einzelne Fachnote) regelmäßig keinen Grund für eine "Klage" liefert. Die Erziehungsberechtigten können nur gegen einen "Verwaltungsakt" klagen (nach vorhergehendem Widerspruch). Das wird in der Regel die Nichtversetzung in die nächsthöhere Klassenstufe oder auch die Nichtzulassung zum Abitur sein. Falls so etwas wirklich vor Gericht kommt, wird eine involvierte Lehrkraft (die z.B. ein "mangelhaft" im Zeugnis vergeben hat) aber nur als Zeuge vor Gericht geladen bzw. muss eine schriftliche Stellungnahme abgegen (Begründung der Zensur), wobei natürlich Einsicht in die Kursunterlagen (Notizen zu den schriftlichen und mündlichen Leistungen) genommen werden kann. Die Lehrkraft wird keinesfalls persönlich "angeklagt", da Verwaltungsakte nicht von der Lehrkraft persönlich, sonderen von der Institution "Schule" erlassen werden.


    Also, keine Panik.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Dann brauch ich also keine private Rechtsschutzversicherung im Vorfeld abschließen um unbeschwert meiner Arbeit nachgehen zu können?
    Janet

  • Ein private Haftpflich nützt dir gar nichts, da diese (wie der Name schon sagt) nur für deine private Lebensführung gilt.


    Was du meinst ist eine Berufshaftpflicht- bzw. Diensthaftpflichtversicherung. Möglicherweise bieten einige Versicherungsunternehmen dies für Lehrer an, aber die Verbände / Gewerkschaften haben das oft bei Mitgliedschaft in ihrem Leistungskatalog.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Also müsste ich mich um Mitgliedschaft im Lehrerverband oder in der Lehrergewerkschaft bemühen?


    Danke für die Antworten!


    Janet

  • Hallo,


    für eine Diensthaftpflicht muss man in keinen Verband eintreten.
    Ich zahle bei meiner normalen Versicherungsgesellschaft nur einen geringen Betrag mehr und bin automatisch auch in diesen Fällen versichert. Außerdem habe ich eine Rechtsschutzversicherung.


    Eugenia

  • Noch ein Hinweis: Die Haftplicht- ist eine andere als die Rechtschutzversicherung.
    Die Haftpflichtversicherung bezahlt Schäden, für die Du haftbar gemacht wirst. (Privathaftpflicht z.B. wenn Du aus Versehen den Spiegel Deines Nachbars beschädigt hast.)
    Die Rechtschutzversicherung bezahlt die Kosten, die bei einem Rechtstreit anfallen, also Anwalt- und Gerichtskosten. Je nach Streitwert können diese Kosten einige hundert bis tausend Euro betragen.


    Sarek

  • Liebe Janet,


    bei allem Respekt (den Du in Deinem Steuerthread eingefordert hast) und bei aller Nachsicht gegenüber Unwissenheit: Ich weigere mich entschieden zu akzeptieren, dass Du eine Kollegin bist. Vielleicht gibst Du Dich als Lehrerin aus, um alle Foristen, die auf Deinen Stuss sachliche Antworten geben, auslachen zu können, weil sie der gespielten Naivität auf den Leim gegangen sind.


    Dass Du keine Lehrerin bist, schließe ich aus den sprachlichen Defiziten Deiner Beiträge (kein Komma vor "dass", "kriegen", "scheinbar", usw.); eine Kollegin, die Deutsch unterrichtet, macht diese Fehler nicht.


    Deine (mutmaßlich) vorgebliche Ahnungslosigkeit in Sachen Schulrecht ist ebenso himmelschreiend wie die Unkenntnis der Grundfragen der Besteuerung.


    Wer nach einem Studium ein Referendariat absolviert hat, musste sich dort auch mit Schulrecht beschäftigen: dort sind Deine Fragen über Meinungsverschiedenheiten zwischen Lehrern und Eltern abgehandelt worden.


    Dass Du von der Besteuerung von Einkünften keinen blassen Schimmer hast, wie Dein Beitrag glauben machen will, nehme ich Dir ebenfalls nicht ab. Im Referendariat ist man Beamter auf Widerruf, und wer in dieser Situation keine Steuererklärung macht, gehört wegen nachgewiesener Lebensuntauglichkeit auf die Insel der Blauäugigkeit, aber definitiv nicht in die Schule.

  • @ magister:


    Da gebe ich Dir Recht. Auch ich habe im Seminar vieles über's Schulrecht gelernt (incl. Tipps, wie man sich bei Streitigkeiten mit Eltern verhalten sollte und wie genau man die mündlichen und schriftlichen Leistungen dokumentieren sollte.


    @ Janet: Zudem hat man im Referendariat auch oft genug (z.B. durch Mitrefs, den Gewerksschaften) vieles über den Sinn und Unsinn von beruflichen Haftpflichtversicherungen nebst Schlüsselversicherung gehört.


    lg Flipper

Werbung