SWS NAchweis von VORLESUNGEN im Nebenfach (Magister)

  • Hallo an alle,


    wer kennt das Problem nicht .... Vorlesungen wurden zwar besucht oder eben nicht (immer), aber sie wurden nicht für ein ECTS "Transcript of Records" aufgelistet.


    Die Vorschirften besagen ja : "Die erbrachten Studienleistungen sind durch eine Aufstellung und aussagekräftige
    Anlagen (etwa Studienbuch, Scheine, Testate, Vordiplom, Studienordnung für den
    abgeschlossenen Studiengang o.ä.) zu belegen".


    ...da müssen wohl einige von uns MOGELN, bzw. finden nach x Umzügen nicht mehr alle Unterlagen.
    Mit Studienordnung belegen? Ich habe einfach eine 300 ECTS-Erklärung, aber die ist ja nicht "aussagekräftig".


    Wie STRENG oder galant wird da verfahren???


    Hat da jemand Erfahrungen gemacht?


    LG und sonniges WE an alle !!!

  • Ich weiß ja nicht, was HEUTZUTAGE so ÜBLICH ;) ist, aber ich habe damals bei meiner Examensmeldung schlicht und einfach die Vorlesungen aufgeschrieben, die ich besucht habe, und gut war.


    Nele


    P.S. Es empfiehlt sich, die alten Vorlesungsverzeichnisse zu checken, so dass man sich nicht bei den Angaben aus Versehen vertut. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • Hallo,


    was meinst Du mit "bei der Examensmeldung"?


    Müssen nachdem die Zulassung zur OBAS genehmigt wurde,
    nochmals zu einem späteren Zeitpunkt Nachweise für das 2.Fach erbracht
    werden?


    Danke für eine Antwort!


    Grüße von der insel.

  • nein, ich meinte das Uniexamen. Nun gut, ich weiß jetzt, dass ich die Vorlesungen einfach ins Studienbuch eintragen muss(te). Das war's :)

  • .. über dieses Thema habe ich mir auch immer den Kopf zerbrochen.


    Bei meinem letzen Vorstellungsgespräch (da war auch ein Herr aus dem Studienseminar anwesend) hat jedenfalls die Vorlage der Studienordnung gereicht.


    Die besagt das ich für das Magisternebenfach mindestens 30 SWS besucht haben muss - also für Sek II total ausreichend.


    (ob das am Schluß natürlich wirklich als Nachweis gereicht hätte kann ich nicht 100% sagen - den Job hat jetzt eine andere...) :evil:


    B.

  • Ich habe im Dekanat an der Uni angerufen und mir die Studienordnung schicken lassen (habe erst nachher festgestellt, dass ich die DOCH noch in meinen Unterlagen hatte :D).


    Mehr habe ich bei meinen Bewerbungen für Vorlesungen nicht eingereicht. Da ich inzwischen einen Vertrag unterschrieben habe, hat das bei mir so gereicht.

  • Hallo "Nachweissucher",


    ich kann das hier bereits gesagte nur bestätigen ... aus eigenen Bewerbungen, von Schulleitern, Seminar und Personalrat: Man muss das "nur" irgendwie beweisen können. Wenn man keine "Scheine" o.ä. mehr hat ... oder die SWS da nicht drauf stehen .. oder nie hatte ... wenn man eine alte Studienordung besorgt, aus der die Vorlesungen und die SWS hervorgehen und die zugehörigen Prüfungen, die man dann auch auf dem Zeugnis (Diplom- und/oder Vordiplom) findet .. dann reicht das.


    Plump gesagt: Es muss für einen Unkundigen nachvollziehbar sein, wo die Stunden herkommen ... egal wie.


    Gruß,
    step.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • also, für's gymnasium sind's z.b. 22 sws bzw 33 ects. wenn du jetzt einen nachweis von 300 (wow!) ects hast, dürfte es doch eigentlich keiner mehr wagen, den mund aufzumachen;-)


    laut br muss es nicht unbedingt ein studienbuch mit den einzelnachweisen bzw eine liste der vorlesungen sein, es reicht auch eine bescheinigung der uni oder die passage der betreffenden studienordnung in kopie (bekommt man beim jeweiligen prüfungsamt), aus der die anzahl der zu leistenden stunden hervorgeht. wenn du dann das abschlusszeugnis hast, gehen daraus ja indirekt die sws /etcs hervor (sonst hätte man dich ja erst gar nicht zur prüfung zugelassen).


    mein studienbuch ist auch nicht aufzufinden, hab mir von der uni, d.h. vom prüfungsamt eine bescheinigung über die im studium geleisteten sws ausstellen lassen und das reicht wohl (sagte man mir zumindest, hab aber noch nix schriftliches von der br).


    jemand, der z.b. anglistik studiert hat und englisch unterrichten will, dürfte kein problem haben. problematisch wird's wohl nur, wenn das zu unterrichtende fach deinem studierten nebenfach inhaltlich zwar ähnelt, aber nicht identisch ist.


    drücke die daumen!!

    Einmal editiert, zuletzt von gatto ()

  • Genau so ist es, gatto.


    Seit es die OBAS gibt ist Deutsch/Englisch etwas anderes als Englisch/Deutsch ... für Seiteneinsteiger, die in die OBAS wollen.


    Bei mir hat die BR genau so etwas abgeleht ... die Fächer waren in der falschen Reihenfolge ausgeschrieben. Früher, bei den Anerkennungen, war das egal.


    Und das ist noch immer nicht in allen Schulen bzw. Seminaren angekommen ...


    Gruß,
    step.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



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