Hallo zusammen,
ich habe mein Refi erfolgreich hinter mich gebracht und werde nun zum 1.7 verbeamtet (Ernennungsurkunde habe ich schon). Ich muss mir deshalb überlegen, ob ich in der GKV bleiben will oder ob ich zur PKV wechsle. In dem Zusammenhang habe ich einige Fragen. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir da wer von euch weiterhelfen könnte.
Grundsätzliches:
Bei mir sind Vorerkrankungen gegeben, die sicher zu einem Aufschlag führen.
Da es sich um eine Erstverbeamtung handelt und ich im Refi glücklicherweise nicht zu einer PKV gegangen bin, muss mich die PKV nehmen (wenn ich das richtig verstanden habe). Hier habe ich gelesen, dass in einem solchen Fall ein Risikozuschlag von maximal 30% genommen werden darf (wenn der Antrag innerhalb der ersten 6 Monate nach der Erstverbeamtung gestellt wird). Dazu stellen sich mir einige Fragen.
1. Gilt das mit dem Risikozuschlag von maximal 30 % unabhängig von der Anzahl der Vorerkrankungen, die man mitbringt?
2. Gilt das für alle Tarife oder kann der Risikozuschlag bei Leistungszusätzen höher liegen?
Hier kann man z.B. lesen, dass Beihilfeergänzungstarife nicht unter die Öffnungsklausel fallen. Wenn man dann z.B. ein Ein- oder Zweibettzimmer, eine Behandlung durch den Chefarzt oder volle Kostenübernahme bei der Zahnbehandlung wünscht, hätte man - zumindest bei der Debeka - ein Problem, da das alles Ergänzungstarife sind.
Das würde zumindest gegen die Debeka sprechen (wird hier auch bestätigt)