Konsequenz bei 3 Mal Hausaufgaben vergessen (NRW)

  • Internet ist nicht nur das http://WWW. Ich beziehe mich eher darauf, dass SuS unglaublich viel Belangloses bei SchülerVZ schreiben, aber anscheinend in den AGBs irgendwo steht, dass man sich auf keinen Fall mal über Schulstoff austauschen darf. Und wenn ich sehe wie oft und wie lange meine SuS gleichzeitig im ICQ rumhängen, würde ich auch erwarten, dass Sie wenigstens mal kurz über Probleme bei Hausaufgaben reden.


    Ich formuliere also um: In Zeiten, wo man zu jeder Zeit mit einem MitSuS (oder jemand anderem, der sich damit auskennt) kommunizieren kann, gibt es ....

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

    • Offizieller Beitrag

    nun ja, die HA im Heft stehen zu haben oder sie verstanden zu haben, muss nicht dasselbe sein ;)
    von daher würde ich den Satz nicht unbedingt unterschreiben.


    Das "Verstehen" kann doch wohl nicht Sache der miteinander wo auch immer "kommunizierenden" Schüler sein......

  • Zitat

    Original von TwoEdgedWord
    Ich interpretierte deine Bemerkung als Antwort auf daclas Hinweis, unter eine befriedigende Arbeit müsse (nach Arbnsberger Sicht) ein Förderhinweis. Das ist aus den Kernlehrplan nicht unmittelbar zu entnehmen, daher war ich interessiert an deiner Quelle.


    Die braucht man nicht unbedingt - sowas fällt durchaus in die Weisungskompetenz eines Dezernenten.


    Nele

  • Zitat

    Original von TwoEdgedWord
    aber anscheinend in den AGBs irgendwo steht, dass man sich auf keinen Fall mal über Schulstoff austauschen darf.


    Wo soll das stehen?


    Nele

Werbung