Hallo Schokolive,
wo die Vorschrift steht ???
Außerdem stand hier die Tage in einem Beitrag, dass ein Personalratsmitglied einer Schulleitung gesagt hatte, sie müßten die Lehrer nicht bevorzugt einstellen.
Wie das also nun genau rechtlich ist ...
Der Fall mit der Fächerkombination ist dagegen klarer. Wenn eine bestimmte Kombi gefordert bzw. bevorzugt ist, dann sind zunächst nur die Lehrer und Seiteneinsteigern mit der Kombi im Rennen ... und damit vor Lehrern und Seiteneinsteigern mit nur einem Fach.
Gleiches gilt wohl auch für Zusatzanforderungen.
Beides wird z.B. gerne genutzt, wenn eine Schule einen ganz bestimmten Bewerber haben will, den sie vorher schon kennt. Dann wird gezielt auf diesen Bewerber, dessen beiden Fächer und Zusatzqualifikationen hin ausgeschrieben.
Das findet dann u.a. auch Anwendung, wenn man eine bereits an der Schule tätige Vertretungskraft in die OBAS bekommen will. Wenn man "richtig" ausschreibt kommt der Schule und dem Bewerber kein Lehrer in die Quere
Gruß,
step.