kurzfristige terminliche Überschneidungen

  • Hallo zusammen,


    vor etwa 1,5 Wochen teilte die Schulleitung Info-Zettel an die Klassenlehrer 5-7 aus, die an die SuS weitergereicht werden sollten. Es geht um eine Veranstaltung am Mittwochnachmittag nächste Woche, die für die SuS meiner Klasse verpflichtend sein soll und auch für mich als Klassenlehrerin. Normalerweise hätten die Schüler und auch ich "frei".


    Da ich die letzte Woche 4 Tage im Stress des mündlichen Abiturs steckte, die Klassen z.T. keinen Unterricht hatten, realisierte ich erst heute, was da auf mich zukommt. Auch hat ein Vortreffen mit den Klassenlehrern stattgefunden, als ich in einer mündlichen Abiprüfung saß. Angesprochen hat mich bis heute niemand.


    So, seit 2 Wochen habe ich einen privaten Termin für den Nachmittag, den ich nicht umlegen möchte/kann. Auch für meine Schüler trifft das zum Teil zu.


    Bin ich verpflichtet, trotz dieser kurzfristigen Ankündigung, meinen privaten Termin sausen zu lassen und an der Schule zu erscheinen?


    Liebe Grüße
    klöni

  • Kurze Antwort: Ja.


    Erstens ist die "Vorwarnzeit" von 1,5 Wochen nicht unangemessen kurz, zweitens bist du (insbesondere bei Vollzeit) verpflichtet, deine "ganze Arbeitszeit" der Schule zur Verfügung zu stellen (ein Nachmittagstermin ist also immer drin, bei Abendterminen müsste m.E. die Vorlaufzeit länger sein), und drittens hast du es selbst zu vertreten, wenn dir so ein Termin erst so spät bewusst wird ("Stress" ist da kein Argument).


    Anders wäre die Lage natürlich bei einem unaufschiebaren Arzttermin.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Und wann ist der Arbeitstag/ die Arbeitszeit am letzten Schultag vor den Ferien beendet?


    Muss man sich noch auf Aufführungen von Anbietern aus dem Nachmittagsbereich einrichten oder geselliges Verabschieden mit Kollegen?


    Manchmal lockt nämlich ein günstiges Urlaubsangebot am letzten Schultag. ;)


    Simian

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