Wo steht die 50%-Regel?

  • Hallo,


    ich habe mal gehört, dass für Gesamtschulen die 50%-Regel nicht gilt, also dass Klassenarbeiten, die weniger als 50% der zu erreichenden Punkte nicht erreichen, mit 5 gewertet werden müssen. Deshalb suche ich gerade diese Regel in Schulgesetz, APO und Co, finde sie aber nicht. Wer kann helfen?


    LG

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Finchen
    Jep, bei uns (auch Gesamtschule NRW) liegt die Grenze zur Fünf bei 45% der Gesamtpunktzahl.


    Wobei das in den Grundsätzen zur Leistungsbewertung in den Kernlehrplänen als Richtwert vorgegeben ist.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ich schieb nochmal, vielleicht hat noch jemand eine Idee. Ich hab diese Regel nun weder im Kernlehrplan, noch in der APO-S1, noch im Schulgesetz gefunden. Gibt es die eigentlich!?

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