Der absolute Super-Gau ist passiert. Ich bin zum zweiten Mal, also endgültig durchs 2. Staatsexamen gefallen. Und nun? Befinde mich gerade in einem absoluten Schockzustand. Weiß gar nicht, wie ich gestern nach Hause gekommen bin. Und ich fühle mich ziemlich allein, obwohl sich meine Familie gut um mich kümmert, ...... rufen an, überlegen sich weitere Schritte usw. Einige Dinge sind während meiner Ausbildung ziemlich schräg abgelaufen. Und am Tag meiner Prüfung auch. Wer weiß z.B. wann man die Gutachten seiner Fachleiter und Seminarleitung bekommt? Ich hätte meines erst 1 1/2 Tage vor meiner Prüfung abholen können. Was ich vergessen habe, vor lauter Vorbereitung mit den Entwürfen und Versuchen und und und. Letztendlich wollte ich sie auch gar nicht lesen. Aber ..... und jetzt kommt es, sie müssen unterschrieben sein, um in die Prüfung zu gehen. Also hat mein Ako die Noten zugehalten und ich habe unterschrieben. Hört sich total blöd an, aber ich kann doch nicht 40 Minuten vor Beginn meiner Prüfung auch noch die Gutachten lesen und alles registrieren. Da wollte ich nur noch irgendwie durch. Meine Eltern sind aus allen Wolken gefallen als sie das gehört haben, das ich blind etwas unterschreibe. Aber ich habe mich halt auf meinen Ako verlassen. Und das Härteste: Alle Gutachten sind 5. Hätte ich das gewusst, wäre ich wahrscheinlich gar nicht in die Prüfung gegangen. Aber hätte er mir das nicht auch sagen können/müssen. Weiß im Moment nicht mehr weiter. Und bin verzweifelt, nie nie nie mehr als Lehrerin arbeiten zu können. Überlege jetzt rechtliche Schritte wegen formaler Fehler. Wer kennt sich damit aus und weiß, ob das Sinn macht?
Liebe Grüße
Durchgefallen
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Hallo hopeless,
im normalfall hast Du ein Recht darauf die Vornoten deiner Fachleiter, deines Haupseminarleiters vorher zu kennen. Ein guter Seminarleiter berät den Ref in solch einem Fall (vornoten 5) auch vorher. Ich hätte folgende Tipps:
- Rede noch einmal mit deinen Seminarausbildern über die Vornoten.
- Rede mit dem Seminarleiter über das Verhalten deines AKO's und der anderen "Vorfälle" im Ref.
- Bist du in der GEW oder einer anderen Gewerkschaft? Im Idealfall können sie Kontakt zu einem RA vemitteln und die Kosten übernehmen.
- Ich habe zwar keine Ahnung, ob der Rechtsweg erfolg hat, aber es gibt durchaus Fälle, in denen Ref's u.a. wegen Gutachten vor Gericht ziehen. Eine Beratung bei einem RA wäre sicherlich gut. Alelrdings solltest du diesen Schritt erst machen, nachdem du mit den Seminarausbildern noch einmal gesprochen hast.
- Andere Alternative: Ruf beim Personalrat der Bezirksregierung an. Vll kann er dir helfen. Telefonnummern findest du auf den Seiten der BEzreg. Einfach PErsonalrat eingeben.Ich kann Deinen Frust gut verstehen.
Lg
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Wenn ich das richtig verstehe, hat er die Vornote doch auf deinen Wunsch hin zugehalten, weil du es nicht wissen wolltest. Aus gleichem Grund hast du den eigentlich vorgesehenen Einsichtstermin nicht wahrgenommen. Willst du jetzt Einspruch einlegen, mit dem Argument, dass man dich hätte dazu zwingen müssen das Gutachten und die Note zu lesen?
ZitatHätte ich das gewusst, wäre ich wahrscheinlich gar nicht in die Prüfung gegangen.
Dann hättest du den Versuch von dir aus abgebrochen und er wäre auch mit ungenügend bewertet worden.
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Ja, das ist schon mal eine gute Idee mit der Personalvertretung. bin allerdings im Moment so neben mir, dass ich mich am liebsten in die Ecke setzen würde und in Selbstmitleid baden möchte. Aber das bringt ja alles nichts, also werde ich mich morgen aufraffen und etwas in die Wege leiten. Eine RA hätte ich schon über meinen Freund, die ist auf Schulrecht spezialisiert. Bei ihr könnte ich einfach mal nachfragen, ob das ganze Aussicht auf Erfolg hätte, oder gar keine Chance besteht.
Danke, danke, danke fürs Antworten. -
ja, das ist richtig, aber er ist mein Ako und hätte die ganze Situation doch abschätzen können. Und mir eventuell raten können, die Prüfung gar nicht erst anzutreten, um erstmal Einspruch gegen die Gutachten einlegen zu können. Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich selbst 1 1/2 Tage vorher zu spät finde. Einspruchsrecht bzw. Gegenäußerungsfrist beträgt eine Woche.
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Fällt mir jetzt noch so ein. Ich bin ziemlich enttäuscht von meiner Seminarleiterin. Sie hat mich ja im Prinzip ins offene Messer laufen lassen. 1 Woche vorher bei einem UB hat sie noch gesagt, dass sie der Prüfung entspannt entgegensieht und das schon alles klappen würde. Das kann ich dann nicht verstehen.
Die Fremdprüferin klopft mir nach der 2. Stunde noch lachend auf die Schulter und sagt: Jetzt haben sie es überstanden, entspannen sie sich erstmal im Lehrerzimmer und trinken einen Kaffee, bis wir sie holen. Sagt man so etwas zu jemandem, der sich gerade zwei Fünfen in den UPP's abgeholt hat?
Verstehe die Leute da als Menschen nicht. Und zweimal die Note 5 zu geben ist schon richtig krass. Also ich überschätze mich nicht und weiß, dass ich keine Einser- oder Zweierkandidatin bin, aber überlegt mal eine Fünf!!!!!!!
Unvorstellbar, unglaublich und zum Verzweifeln. -
Hallo hoplesss,
ZitatSagt man so etwas zu jemandem, der sich gerade zwei Fünfen in den UPP's abgeholt hat?
noch eine kurze Nachfrage: Warst du im Kolloquium? Bei zwei Fünfen bzw. sogar bei einer vier und einer Fünfwird man doch im Normalfall gar nicht mehr zum Kolloquium zugelassen. So kenne ich es zumindest. Allerdings kann man aus der Tatsache "Trotz 2 Fünfen zum Koolloquium zugelassen" leider keinen Rechtsanspruch geltend machen (sagte unser Hauptseminarleiter, da es so etwas schon mal gab).
Lg
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Ich bin nicht mehr in der mündlichen Prüfung gewesen, weil die Prüfung nach den beiden Stunden abgebrochen wurde. Ich frag mich jetzt natürlich, hatte ich mit den Vornoten noch eine Chance, die Prüfung zu schaffen. Oder hätte man mir nach einer Stunde schon sagen müssen, dass es nicht mehr zu schaffen ist. Dann hätte ich immer noch krank werden können, um mir eine Chance offen zu halten die Prüfung zu wiederholen. Also alles etwas komisch. Und ich hätte z.B. erwartet, dass mir mein Ako nach der ersten Stunde schon mal eine Rückmeldung gibt, aber er hat gesagt, er wollte mich in dem Glauben lassen, dass alles ok. ist. Was ist das denn? Findest du das nicht komisch
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Hallo hopeless,
Ich habe nach der 1. Stunde nur kurz von meinem Ausbildungslehrer eine Rückmeldung bekommen. Mein AKO war gar nicht in den UPP's drin.
Die Prüfungskommission (bis auf den bekannten Seminarausbilder eventuell) kennt deine Vornoten gar nicht.
Ich weiß auch nicht, ob man - wenn man während des Tages krank wird - beide UPP's wiederholen darf oder nur die UPP, die ausgefallen ist. Ich meine, dass die 1. dann gewertet wird.
lg
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Ich habe meine Prüfung noch nach einer alten OVP gemacht, da liegt die Akte offen da. Kann gut sein, kann aber auch schlecht sein, sagte meine HS-Leiterin damals, als ich mich entscheiden musste, nach welcher ich mache. Gut, weil ja alle wissen, um was es geht, wenn man schon mal nicht bestanden hat. Gerade deshalb finde es besonders unverantwortlich von solchen Menschen, jemandem mit einem Lächeln auf den Lippen das Leben zu zerstören. Irgendwie erscheint mir das alles ziemlich komisch, so als wenn das praktisch schon vorher feststand, oder die das nicht wollten. Ich denke dann immer so an mich und meine Notengebung. Wenn ich eine 5 gebe, ......... Und dann überlege ich immer noch, ob die versetzungswirksam ist, also ich lasse keinen Schüler hängen. Die Schüler haben mir nach den Stunden noch gesagt, wie schön sie die Stunden fanden. In Physik Versuche zur Trägheit gemacht, an denen sie wirklich was entdeckt haben usw. In Mathematik im Informatikraum, da hatten die Schüler auch ihren Spaß und haben mir eine Bestätigung gegeben. Die sind jetzt übrigens auch völlig geschockt von der Nachricht, die sie heute erhalten haben und können das nicht glauben. Genauso wenig wie ich. Immer noch nicht. Meinst du es ist gut, nochmal Kontakt mit der HS-Leiterin aufzunehmen, um zu erfragen, was denn da los war und warum sie mir erst Hoffnung macht und dann so etwas?
lg -
Hallo hopeless,
ich würde noch mal mit der HS-Leiterin Kontakt aufnehmen und nachfragen. Inwiefern das ganze erfolgreich sein wird, vermag ich nicht zu sagen. Verlieren kannst Du ja eh nichts mehr.
lg
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Oh je - das klingt alles ziemlich verfahren.
Also, soweit ich weiß gilt folgendes:
- in der Regel sollten die Gutachten der FL's vor der Prüfung mit Noto dem Prüfling zur Unterschrift vorliegen. Allerdings ist das oftmal eine Seminar interne Reglung, da offziell diese erst auch theoret. danach ausgehändigt werden können (gibt zwar wenig Sinn, aber soll so sein) - hier hilft ein Blick in der Vorschriften (OVP? - ggf. Seminar fragen)
- die externen Prüfer dürfen deine Note gar nicht wissen - sie bewerten nur die UPPs.
Ich muss sagen, die Sache klingt sehr seltsam und es ist fraglich, ob man da was machen kann. Denn da ja beide Stunden eh 5 waren, spielen die Gutachten eh keine Rolle.
Ich verstehe nur nicht, warum bei solchen Vornoten nicht schon vorher ein intensives Gespräch mit Seminar/Schule statt gefunden hat. -
Da ich noch nach einer alten OVP ausgebildet wurde, kannten die Prüfer meine Vornoten.
Ich bin von den Vornoten auch völlig überrascht worden. In einem Fach nicht, da in Mathe schon Differenzen (keiner kann es sich erklären) zwischen der Fl'in und mir bestanden.
Die Ausbildungslehrergutachten und das Schulleitergutachten unterscheiden sich gravierend von allen Sachen aus dem Seminar. Alle Gutachten von Seiten der Schule pendeln sich bei 2-3 ein. Überhaupt von der Schule nur positive Rückmeldungen. Umso schlimmer und umso größer dann dieser Schock gestern.
Bin natürlich auch von den Menschen persönlich, die mich betreut haben im Seminar, total enttäuscht. Jemanden so ins offene Messer laufen lassen ist schon fies.
Danke trotzdem fürs Schreiben und wie flipper 79 geschrieben hat, zu verlieren hab ich eh nichts mehr. Aber kämpfen kann ich noch, wenn ich wieder einigermaßen klar bin. -
Zitat
Original von Flipper79
noch eine kurze Nachfrage: Warst du im Kolloquium? Bei zwei Fünfen bzw. sogar bei einer vier und einer Fünfwird man doch im Normalfall gar nicht mehr zum Kolloquium zugelassen. So kenne ich es zumindest. Allerdings kann man aus der Tatsache "Trotz 2 Fünfen zum Koolloquium zugelassen" leider keinen Rechtsanspruch geltend machen (sagte unser Hauptseminarleiter, da es so etwas schon mal gab).
Lg
Da sagte unser Seminarleiter damals was anderes und als rechtliche Schritte im Raum standen wurde damals im nachhinein, und natürlich gegen alle geltenen Rechte, eine Prüfungsnote geändert, so dass der kollege letztendlich dohc noch bestanden hat.
Gruß
Peter -
Ehrlich gesagt habe ich leichte Zweifel, dass deine Sichtweise so objektiv ist.
Da du ja schreibst, du hast nichts mehr zu verlieren, willst klagen und hast Angst nie mehr unterrichten zu dürfen nehme ich mal an du bist jetzt das zweite Mal durchgefallen. Dann können die Vornoten so ganz überraschend ja nicht mehr gewesen sein.Was du über das Verhalten deiner Prüfer sagst
Zitat1 Woche vorher bei einem UB hat sie noch gesagt, dass sie der Prüfung entspannt entgegensieht und das schon alles klappen würde. Das kann ich dann nicht verstehen. Die Fremdprüferin klopft mir nach der 2. Stunde noch lachend auf die Schulter und sagt: Jetzt haben sie es überstanden, entspannen sie sich erstmal im Lehrerzimmer und trinken einen Kaffee, bis wir sie holen. Sagt man so etwas zu jemandem, der sich gerade zwei Fünfen in den UPP's abgeholt hat?
kann man auch alles durchaus zu Gunsten deiner Prüfer auslegen - sie haben vielleicht nur versucht dich zu beruhigen und freundlich zu sein. Auf jeden Fall bist du sicher nicht dadurch in der Prüfungssituation benachteiligt gewesen.ZitatOder hätte man mir nach einer Stunde schon sagen müssen, dass es nicht mehr zu schaffen ist. Dann hätte ich immer noch krank werden können, um mir eine Chance offen zu halten die Prüfung zu wiederholen. Also alles etwas komisch.
Weil du dich bei einem Prüfungsteil krank meldest, darfst du die bereits abgeschlossenen noch lange nicht wiederholen. Du beschwerst dich hier darüber, dass die Prüfer dir nicht die Möglichkeit gegeben haben mit einem Taschenspielertrick (der vermutlich gar nicht funktioniert hätte) eine weitere Chance zu ertricksen. Das dürfte kaum ein stichhaltiger Widerspruchsgrund sein.
Tut mir leid, wenn meine Antwort für dich nicht so angenehm ist, aber nach deiner Schilderung gibt es eigentlich nur zwei mögliche Erklärungen:
1.: Prüfer samt den dich persönlich nicht kennenden Fremdprüfern haben sich gegen dich verschworen um speziell dich aus reiner Willkühr aus dem Schuldienst fern zu halten.
2.: Deine Selbstwahrnehmung und Einschätzung der Prüfungssituation ist zu optimistisch und deine Leistungen waren tatsächlich nicht ausreichend.Es mag durchaus sein, dass Fall 1 in Einzelfällen mal vorkommt, persönlich habe ich das aber nie erlebt. Dafür aber schon einige Male Fall 2.
Grüße,
Moebius -
Hallo Hopeless,
da du bereits zum zweiten Mal durchgefallen bist ist mein Tipp:
Auch wenn es sicherlich sehr sehr schwer fällt solltest du das Ergebnis akzeptieren. Verschwende deine Kräfte nicht auf eine Klage, die wahrscheinlich auch nicht zu dem von dir gewünschten Ergebnis führt. Dagegen solltest du jetzt all deine Kräfte zusammen nehmen und einen alternativen Beruf angehen. Du findes ganz bestimmt auch einen anderen Bereich in dem du arbeiten kannst und glücklich wirst! Ganz ganz bestimmt!
LG Eusebia -
Ich würde es genau anders machen. Wenn du der Meinugn bist, es ist dien Beruf bzw. deine Berufung und du willst dies weiter machen, dann guck, ob dich iene Klage weiter bringt. Alternativ findest du unter diesen Umständen sicher auch eine Stelle (allerdings evtl. nicht in deinem Bundesland) ohne 2. Staatsexamen. Bei uns gibts davon genügend. Klar, es sind mindestens am Anfang keine festen Stellen und man muss mit der Kurzfristigkeit leben, aber ich arbeite nun schon seit fast zwei Jahren sogar ohne das 1. Staatsexamen an der Schule und es ist kein Problem!
KLar, wird noch schlechter bezahlt als eh schon, aber das war mir egal.
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Hallo,
Fall 1 kann ich mir nicht vorstellen, aber Fall 2.......Also ich denke nicht, dass ich mich selbst überschätzt habe. Einschätzung meiner Leistung von Seiten der Schule und des Seminars unterscheiden sich allerdings gravierend. Seminar 5 und Schule zwischen 2 und 3. Das ist doch seltsam. Die sehen mich schließlich jeden Tag und haben mir eine eigene Klasse in Physik gegeben und begleitende Klassenlehrerin. Also ein Jahr auf die Kinder losgelassen um dann zu sagen, die kann gar nichts. Habe einen super Kontakt zu meinen Schülern im sozialen Brennpunkt, das muss man auch erstmal bringen. An dieser Schule sind allein in meinem Jahr 2 Lehrer dienstunfähig geworden. -
Hallo Susannea,
werde, es auch so machen. Zuerst mal abklären ob ein Einspruch gegen die Note etwas bringt und auf jeden Fall die Gutachten der FL und HSL anfechten bzw. widerlegen. Sagt sich jetzt so dahin, kostet aber eine Menge Kraft, die ich im Moment gar nicht habe. Weiß nur dass ich morgen nicht mehr in die Schule darf. -
Ich weiß nicht, ob es bei deiner OVP anders ist, aber die "Schul"-Note ist doch keine (bzw. kaum?) eine Fachnote. Da geht es darum, wie du dich in die Schule eingebracht hast, wie du dich mit Kollegen abgesprochen hast etc. Die Fachnoten sind doch die vom Seminar.
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