Hallo ihr
ich hätte eine grundsätzliche Frage, darf man denn eine Note zu ungunsten des Schülers verändern, wenn man sich z.B verzählt hat oder auf dem Zeugnis aus versehen die falsche Note eingetragen hat?
Vielen Dank
(Bundesland NRW)
Note zu ungunsten des Schülers verändern
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Hallo, ich kenne es so, dass man in einer Klassenarbeit oder Kontrolle die Note nicht nach unten hin korrigiert, sondern nur dann verändert, wenn der Schüler die bessere Zensur erhält. Das ist wohl ein ungeschriebenes Gesetz aus Gründen der Fairness.
Bei einer Zeugnisnote gilt das nicht. Ich finde, da spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Verbesserung oder Verschlechterung handelt - hier sollte die Zensur schon berichtigt werden. -
Gesetzlich ist es wohl nicht festgeschrieben, aber ich finde es unfair gegenüber allen anderen Schüler mit der schlechteren Note, wenn ein Schüler durch meine Unachtsamkeit einen Vorteil bekommt.
In der Praxis mache ich es allerdings meist so, dass ich dem Schüler zwar die bessere Note lasse, aber in den nächsten Arbeiten gerade bei ihm umso genauer korrigiere. Im Zeugnis wird die Note selbstverständlich korrigiert! -
Zitat
Original von dacla
Hallo ihr
ich hätte eine grundsätzliche Frage, darf man denn eine Note zu ungunsten des Schülers verändern, wenn man sich z.B verzählt hat oder auf dem Zeugnis aus versehen die falsche Note eingetragen hat?
Vielen Dank
(Bundesland NRW)Im Falle des Verzählens oder einer falschen Zeugnisnote handelt es sich um einen offensichtlichen Irrtum, der in jedem Fall - ganz gleich mit welchen Folgen - korrigiert werden darf und gerade bei Zeugnisnoten sogar muss.
Es gehört zu den Mythen der Rechtsirrtümer, dass man Noten nicht zu Ungunsten der Schüler verändern dürfte.
Gruß
Bolzbold -
Ein Problem gäbe es nur, wenn die Zeugniskonferenz schon gelaufen wäre und der Schüler versetzt worden ist, einem Kollegen aber später auffällt, dass er statt einer 5 eine 4 eingetragen hat und der Schüler jetzt eigentlich die Versetzungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt. In diesem Fall dürfte die Note zwar auch korrigiert werden, der von der Klassenkonferenz gefällte Beschluss "Versetzt" bliebe aber wohl bestehen.
Grüße,
Moebius -
Zitat
Original von Moebius
Ein Problem gäbe es nur, wenn die Zeugniskonferenz schon gelaufen wäre und der Schüler versetzt worden ist, einem Kollegen aber später auffällt, dass er statt einer 5 eine 4 eingetragen hat und der Schüler jetzt eigentlich die Versetzungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt. In diesem Fall dürfte die Note zwar auch korrigiert werden, der von der Klassenkonferenz gefällte Beschluss "Versetzt" bliebe aber wohl bestehen.Grüße,
Moebius
würde er das? oder müsste dann neu konferiert werden? -
Zitat
Original von Friesin
Grüße,
Moebius
würde er das? oder müsste dann neu konferiert werden?[/quote]Da die Entscheidung auf einem Irrtum beruhte, müsste diese eigentlich widerrufen werden.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass man - nicht zuletzt, um sich selbst nicht als Deppen darzustellen - hier "aus pädagogischen Gründen" das Ganze "durchgehen" lässt.Gruß
Bolzbold -
Zitat
Original von Friesin
würde er das? oder müsste dann neu konferiert werden?
Bei Änderung von Zeugnisnoten muss doch auf jeden Fall die Konferenz neu zusammentreten um die Note abzunicken, oder ist das woanders nicht der Fall?
Gruß
Peter -
Ich hatte einen solchen Fall letztes Jahr. Da hat die betroffene Kollegin, die falsch ermittelt hatte, hatte kurz auf einem Blatt die Situation erklärt und um Zustimmung zur Notenänderung gegeben. Dann ging dieses Blatt zu allen Mitgliedern der Zeugniskonferenz, die das mit ihrer Paraphe "absegneten". War in einer großen Pause erledigt und überhaupt kein Aufwand. Im Zeugnis stand schließlich die korrekte Note.
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