Hallo!
irgendwie werde ich aus dem Ganzen nicht schlau.
Nach meiner Lesart des Einstellungserlasses und meinem Verständnis der Stellen, die auf LEO fleissig ausgeschrieben wurden, darf man wohl auch mit erstem Staatsexamen sich für OBAS bewerben.
Ich arbeite seit Schuljahresbeginn (und bis Ende Januar nächstes Jahr) als Vertretungskraft und denke zur Zeit sehr stark daran, anstelle eines Refs, das mich dann direkt ins Stellenloch 2013 führt, OBAS zu machen. Ich habe eine Mangelfremdsprache, so dass das Fach an sich schon sehr oft als Seiteneinstieg ausgeschrieben war. Eventuell böte sich das sogar an, dass ich an meiner jetzigen Schule bleiben, weil die Stelle, wo ich gerade vertrete, nächsten Februar ausgeschrieben wird.
1) Wer entscheidet, bzw. kann mir schon jetzt (also demnächst aber reichlich vor der nächsten Bewerbungsfrist) sagen, ob ich anhand meiner Arbeitszeiten mich bewerben darf?
1a) Wann müssen diese 2 Jahre Berufstätigkeit absolviert sein? Wird auf genau 24 Monate geguckt?
1b) Zählen auch "Praktika" / ähnliche Beschäftigungen? also schulfremde Praktika.
2) Ich hab zwar ein Staatsexamen mit 2 Fächern, möchte aber mit meinem 3. Fach ins Ref gehen, das ich nie zu Ende studiert habe (fragt nicht, sehr lange Geschichten..) und den Abschluss in dem Fach kriege ich nie rechtzeitig hin, dass ich mich für Februar (auch für August wäre es knapp) bewerben könnte
Ich musste zwar seeeehr wenige Scheine machen (an meiner Uni nur 2 Scheine) aber ich hab einiges an SWS, vielleicht kriege ich sogar die Profs dazu, mir zu unterschreiben, dass ich in den VLen sass. Ich komme schon auf mindestens 25 SWS, und würde also über diese 22SWS - Grenze kommen.
Wer entscheidet, ob es ausreicht?
3) Teilzeit / Stundenanzahl:
Hat man immer Anspruch darauf oder ist es "nur" für diejenige mit Gründen (Kinder, Familie, ..)
Wieviel Stunden unterrichtet man (mit Vollzeit)? Wann kann ich dann aber in anderen Klassen hospitieren?
Ja, sehr verwirrende Fragen, und deswegen wüsste ich am liebsten gerne, ob es eine richtige Ansprechsperson gibt. Mein Schulleiter sagte mir, mich an den Studienseminarleiter zu wenden, aber er selbst wusste nix von den 2 Jahren Berufstätigkeit. Gibt es jemand bei der Bezirksregierung, der das was weiss?
Freue mich auf Antworten!
Chili