hab schiss
-
-
Hast du die Fehlzeiten im Klassenbuch eingetragen?
-
es gibt kein klassenbuch, nur ein kursheft, dort habe ich es eingetragen... wurde bisher nicht durchgesehen
-
Naja, also ich würde mir als Fachlehrer da jetzt keinen großen Kopf machen.
Du hast es ins Kursbuch eingetragen und dann ist es Aufgabe des Klassenlehrers, dieses zu kontrollieren.Und wenn es der Klassenlehrer noch nicht durchgesehen hat (heißt noch nicht: noch nie seit Schuljahresbeginn????), dann bekommt eher er Probleme.
Rauskommen wird da nichts. Die Schülerin muss froh sein, dass Du ihre Leistung nicht mit ungenügend bewertest.
Die Frage ist eher, ob Du ihre Leistung nicht sogar deshalb mit ungenügend bewerten solltest. Schließlich hat sie unentschuldigt gefehlt.
Gruß
Super-Lion -
Bayern, Gymnasium: Weil nicht genügend Gelegenheit war, Noten zu machen, wird eine Ersatzprüfung (nicht der korrekte Ausdruck, ich müsste nachschauen) über den Stoff des Schuljahres bzw. des letzten Halbjahres angesetzt.
-
Das Kursbuch kann der Klassenlehrer nicht kontrollieren, da er gar keinen Zugriff darauf hat, das bleibt beim Lehrer des Kurses und der müsste eigentlich schon selbst aktiv werden, wenn ein Schüler ständig fehlt.
Es kommt jedoch auf die Details an. War der Schüler vielleicht schon volljährig? Dann muss der Lehrer da nicht hinterher lauften, sondern wird unentschuldigte Fehlzeiten einfach mit "6" bewerten.
Ich würde einfach mal nachforschen, wie das Leistungsbild des Schülers sonst so ist, so verhalten sich ja in der Regel nur Schüler, die auch anderweitig auffällig sind (zum Beispiel durch schlechte Leistungen). Vielleicht kriegt der Schüler ja sowieso schon einige Fünfen, dann ist dein Kurs nicht mehr so entscheidend.Grüße,
Moebius -
Um welche Jahrgangsstufe geht es denn? Ist das regulärer Unterricht oder Wahlunterricht, der eventuell in der nächsten Klassenstufe nachgeholt werden könnte? Wie steht die Schülerin denn sonst so? Betraf das Schwänzen nur deinen Unterricht?
Je nachdem wie die Schulleitung drauf ist, könnte sie es auch sehr eigenartig finden, dass eine Schülerin, die nie anwesend war, keine entsprechende Note erhält.
Ohne jetzt weitere Hintergründe zu kennen, möchte ich auch zu bedenken geben, wie es wohl bei den Mitschülern ankommt, wenn jemand ein Halbjahr lang schwänzt und auch noch mindestens ein ausreichend bekommt (eine Note schlechter von was übrigens?)
Generell denke ich, dass du die Sache sehr überbewertest.
-
Nun, Du hast es eingetragen - Du hast es also bemerkt und dokumentiert.
Das einzige, was dumm gelaufen ist, ist, dass weiterreichende Maßnahmen nicht rechtzeitig ergriffen wurden. Hier ist natürlich die Frage, wie alt die Schülerin ist.
Ich würde meinem Schulleiter alles beichten und ihn fragen, was wir jetzt tun können - aber ob Du das machst, hängt natürlich davon ab, wie Dein Schulleiter drauf ist.
Grundsätzlich meine ich, die Schülerin sollte ein "ungenügend" oder ähnliches erhalten. Ob das juristische machbar ist, sollte Dein Schulleiter wissen.
-
hab schiss
-
Zitat
die Sch ist in der 8. Klasse, also minderjährig.
Okay, da wird es natürlich schwierig.
Um ehrlich zu sein, würde ich mir hier auch überlegen, ob ich nicht den Vorschlag des Klassenlehrers aufgreifen würde - plus intensivem Gespräch mit der Schülerin. Vor allem, wenn ich meinen Schulleiter nicht einschätzen kann.
Der Punkt ist doch, dass die Sache wirklich zum großen Drama werden kann, sobald sie an die Eltern kommuniziert wird - und sei es über eine ungenügende Note.
Die könnten m. E. nämlich zurecht fragen, wie es sein kann, dass die Schule es einfach ignoriert, wenn das Kind monatelang nicht im Unterricht ist. Was ist mit Aufsichtspflicht, Fürsorgepflicht usw.?
-
hab schiss
-
spätestens jetzt ist die Zeit gekommen, wo ich keine Ratschläge mehr erteilen würde. Offensichtlich handelt es sich bei Frankie um einen Schüler oder sonst einen Fake. Finde ich äußerst problematisch ein schulrechtlich so schwieriges Thema hier öffentlich zu diskutieren.
Laempel
-
Du bist hier wirklich in der Zwickmühle. unter uns hat nämlich Recht, wenn er auf die Aufsichts- und Fürsorgepflicht verweist. Die hat nämlich die Schule und damit ganz konkret du für die Zeit, in der die Schülerin an deinem Unterricht teilnimmt. Du hättest auffällige Fehlzeiten unverzüglich an den Klassenlehrer melden müssen, damit dieser die Erziehungsberechtigten informieren kann. Das ergibt sich aus deinen Dienstpflichten.
Gibst du die Note "ungenügend", können die Erziehungsberechtigten diese aus o.g. Grund problemlos anfechten, insbesondere wenn davon eine Versetzung abhängt.
Gibst du nicht die Note "ungenügend" verstößt du m.E. auch gegen deine Dienstpflichten, da Noten (bei aller pädagogisch-fachlichen "Freiheit") nachvollziehbar sein müssen, d.h. dein Ermessensspielraum ist nicht unbegrenzt.
Und gehe lieber nicht davon aus, dass es sich nicht herumspricht, wenn man bei dir auch ohne Anwesenheit eine Note besser als "ungenügend" bekommt.
ich würde zum Schulleiter gehen, und die Karten auf den Tisch legen. Alles andere verursacht im Zweifel die größere Probleme. Du könntest dich auch nicht auf die "Absprache" mit dem Klassenlehrer berufen, da du alleine für die Note verantwortlich bist.
Gruß !
-
Hallo,
vielen Dank für eure Gedanken.
Ich bin kein Fake, dafür geht es mir einfach zu schlecht, und habe totale Angst. Tschüss und danke* -
Hallo Frankie,
jeder macht Fehler.
Und ich habe bislang immer die besten Erfahrungen damit gemacht, zu seinen Fehlern zu stehen.Ich würde also zum Schulleiter gehen und, wie von Mikael auch schon gesagt, die Karten auf den Tisch legen.
Am besten noch heute, sonst machst Du sicherlich das ganze Wochenende daran herum.
Oftmals sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr und am Ende löst sich vieles einfach auf.
Kopf hoch.
Geh zum Schulleiter und bring's hinter Dich.
Viel Erfolg.
Super-Lion
Werbung