gelöscht
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Während des Schuljahres muss es bei uns über den Elternantrag laufen, am Ende des Schuljahres entscheidet die Zeugnis-Konferenz. So ist es auch in den Gesetzesvorgaben festgelegt.
Natürlich ist immer ein Einverständnis der Eltern erstrebenswert.
LG
Sina
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Rein rechtlich ist die Sache klar, in NRW ist die Zustimmung der Eltern oder des volljährigen Schülers bei der Verwaltungsentscheidung "Versetzung" nicht erforderlich.
Pädagogisch gesehen ist die kooperative Lösung zwischen Schüler, Eltern und Schule sicherlich besser, wenn ein Jahr wiederholt werden soll - keine Frage.
Interessant wird es, wenn sich beide Ansätze wiedersprechen, also der Fall, den du da oben schilderst. Welche Vorgehensweise sieht denn eure Schulleitung dann vor? Die Rechtsbestimmungen, nach denen versetzt werden DARF (ich kenn mich in der Grundschul-AO nicht aus) kann man ja nicht bei Schulleitungsbeschluss aushebeln, bloß weil die Eltern mit dem Entscheid nicht einverstanden sind. Rein rechtlich entscheidet der Schulleiter nicht einmal über die Versetzung - das tut die Versetzungskonferenz - und kann den Beschluss nicht beeinflussen.
Sehr seltsam, das ganze.
Nele
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Bei uns (Sachsen) kann ein Kind Klasse 1 nur mit Zustimmung und auf Antrag der Eltern wiederholen. Wir haben da keinerlei Handhabe.
Oder deuten wir die GS-Ordnung falsch?
LG
Sunny -
Bei uns (Hessen) kommt es einfach darauf an, ob das Kind freiwillig wiederholen soll (Noten wären noch ausreichend, aber Versetzung wenig sinnvoll) oder ob die Noten entsprechend SO schlecht sind, dass es "einfach" sitzenbleibt (zwei 5er oder ein 6er soweit ich weiß
Freiwillig (wie der Name schon sagt) nur mit Zustimmung der Eltern, bei der zweiten Version ist der Wille der Eltern nicht relevant.
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Schmeili, zensiert Hessen ab Klasse 1?
LG
SUnny -
In RP kann die Zeugniskonferenz entscheiden! Die Zustimmung einzuholen und freiwllig zurück zu treten ist zwar schön, kann aber später auch unschöne Folgen haben. Beispiel: wir hatten ein kind, das bereits zweimal "freiwillig" zurück gegenagen ist, konnte schon wieder nicht versetzt werden und sollte auf die Förderschule. Da bei uns freiwilliges Zurücktreten nicht zählt, hieß es:Unser Kind blieb nur einmal sitzen, die beiden anderen Male zählen ja nicht! War ine scheußliche Sache, bis das eindeutig überforderte Kind auf die Förderschule zugewiesen wurde.
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Zitat
Original von SunnyGS
Schmeili, zensiert Hessen ab Klasse 1?LG
SUnnyNein. Nach der 1. Klasse kann ein Kind auch nicht "sitzen bleiben", da ginge NUR eine freiwillige Rücknahme - wenn die Eltern das nicht wollen,muss man das Kind wohl oder übel ein Jahr "mitschleifen" (und was das für die lernmotivation eines Kindes bedeutet, braucht man hier ja niemandem erklären )...
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Ich finde es für die Laufbahn des Kindes besser, wenn es auf Antrag der Eltern wiederholt. Dann steht ja im Zeugnis, dass das Kind ein weiteres Jahr in der Schuleingangsphase verbleibt.
Pädagogisch finde ich es auch besser, die Eltern mit ins Boot zu holen und sie im Vorfeld darüber zu informieren. Bei mir wissen die Eltern schön länger Bescheid, bzw. haben mich um Rat gefragt.
Naturlich ist es rechtlich so, dass die Zeugniskonferenz bestimmt und die Eltern nicht informiert werden müssen. -
Hm, jetzt bin ich aber doch etwas verunsichert. Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass hier bei uns in NRW kein Kind in der 1. Klasse sitzenbleiben kann (Eingangsstufe), sondern nur mit Einverständnis der Eltern (Unterschrift) wiederholen kann. Oder ist das von Schule zu Schule unterschiedlich? Bei uns muss ich nämlich die Eltern auch davon überzeugen, dass eine Wiederholung besser ist. Hab nächste Woche auch noch 2 Gespräche diesbezüglich.
LG PAJ
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Zitat
Original von PAJ
Hm, jetzt bin ich aber doch etwas verunsichert. Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass hier bei uns in NRW kein Kind in der 1. Klasse sitzenbleiben kann (Eingangsstufe), sondern nur mit Einverständnis der Eltern (Unterschrift) wiederholen kann. Oder ist das von Schule zu Schule unterschiedlich? Bei uns muss ich nämlich die Eltern auch davon überzeugen, dass eine Wiederholung besser ist. Hab nächste Woche auch noch 2 Gespräche diesbezüglich.LG PAJ
Also soweit ich weiß, gilt das für ganz NRW, dass das Kind nur mit Einverständnis der Eltern die 1. Klasse wiederholen darf.
Und wenn ich das richtig verstanden hab, gilt das auch für den Fall, dass das Kind zunächst in die 2. Klasse kommt, aber dann nach ein paar Monaten doch wieder zurück in die 1 geht, oder?? Da müssen die Eltern doch auch zustimmen?
Wie seht ihr das denn: Wann ist es (überhaupt) sinnvoll, dass ein Kind die 1. Klasse wiederholt?
Und noch ne Frage: Ist es richtig, dass ein Kind, wenn es die Schuleingangsphase in drei Jahren gemacht hat, es dann nicht noch einmal "sitzenbleiben" kann in der 2. Klasse, sondern man theoertisch ein AOSF einleiten müsste? Es sei denn, man "nimmt es mit in Klasse 3" ??
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