Härtefall in HH oder klagen?

  • Hallo, hat jemand in HH oder auch anderem Bundesland einen Härtefallantrag gestellt, um einen Refplatz zu bekommen?


    In HH wird keinerlei auf eigene Kinder Rücksicht genommen, aber in der Erklärung, was ein Härtefall ist, wird auf das Kindergeldgesetz §2 Bezug genommen, für mich stellt es sich so dar, dass ein zu unterhaltendes Kind ein Härtefall ist . Ich bin mit der Exnote 1,4 bereits 2 Mal abgelehnt worden. (SCHLIMM genug) Nun bin ich seit 3 Monaten Mutter und möchte einen Härtefallantrag stellen, weil ich eben ein Kind zu unterhalten habe (grade mal 300 Elterngeld bekomme, das ist def zu knapp), mein Mann in HH angestellt ist, ich mich also nicht woanders bewerben kann und keine Möglichkeit habe einen Vertretungsjob anzunehmen, weil die immer kurzfristig vergeben werden und mein Säugling ja mind. 4 Wochen in der Krippe Vorlauf haben muss und ich NOCH deutlich vorher dann nen Kitaschein haben müsste.


    Wie liest sich für Euch mein Fall?


    Aufs Einklagen möchte ich eigentlich verzichten. Auch wenn es recht aussichtsvoll wäre, denn hier in HH werden def. mehr Refplätze über die Warteliste vergeben, als zugelassen, weil so viele schon 3 Jahre lang warten und nun ausgebildet werden MÜSSEN!

  • Ich weiß ja nicht, wo genau in HH du wohnst, aber wäre eine Bewerbung in Schleswig-Holstein nicht auch noch eine Alternative für dich?

  • Danke für den Impuls. Theoretisch ja, praktisch nein. Bin Führerscheinlos und Seminarstandort ist Kiel. Das klappt mit dem Kleinen gar nicht. Als Single wäre es eine Überlegung wert.

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