Zweitfach muss AUCH im Erststudium drinstecken?

  • Hallo!


    Muss das Zweitfach mit seiner 1/3-Regelung AUCH im Erststudium absolviert sein?


    Ich habe das gerade in den letzten Beiträgen hier gelesen, und das ist mir jetzt neu. Bis jetzt dachte ich, dass zumindest die Inhalte für das Zweitfach auch z.B. aus einem zweiten Studium kommen können (in meinem Fall ein früheres abgebrochenes Studium). Hatte dieses auch dem Studienseminar bei der Info-Veranstaltung geschildert, sowie der BR in Münster. KEINER hat mir gesagt, dass das nicht geht. Im Gegenteil, der Mensch in Münster hat auf meine Schilderung hin das Zweitfach für "gesichert" eingeschätzt. SWS mehr als ausreichend.
    Bei mir ist immer das Erstfach das Problem, weil interdisziplinär (von allem ein bischen)...


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  • Nachtrag:


    Das würde ja bedeuten, dass das sog. "nachstudieren" für das zweite Fach gar nicht gehen würde. Was ja viele machen (wollen), wie ich öfters mal lese.


    Dann wären die nachstudierten Inhalte ja nicht im Erststudium enthalten. Zeitlich gesehen auf keinen Fall.


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  • Ich glaube es so verstanden zu haben, daß man mit einem Zweitfach, welches nachstudiert wurde, nicht auf eine Stelle bewerben kann, wo das Fach das "Hauptfach" ist. Wenn du z.B. Englisch nachstudiert hast und SoWi als Hauptfach hast, dann könntest du dicht nicht auf eine Stelle "Englisch/beliebig" bewerben.


    Lasse mich aber gerne korrigieren ?

  • Dass man sich mit der 1/3-Zweitfach-Regelung nicht auf das "erste Fach" bewerben kann, ist klar.


    Mir geht es darum - so habe ich es jetzt hier in einigen Beiträgen verstanden - dass auch die Bewerbung für das ZWEITE Unterrichtsfach aus dem sog. ERSTstudium resultieren muss. Erststudium = EIN abgeschlossenes Studium.


    Um bei Deinem Beispiel zu bleiben: Demnach müsste SoWi und auch Englisch beides ZUSAMMEN während EINES Studiums studiert und mit einem Abschluss belegt worden sein.


    ????



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  • also meine erfahrungen...


    ...aus einem gespräch: da meinte der seminarvertreter, dass das zweitstudium nun ja egal wäre und ich mir das nicht mehr antun müsse. und ich sollte der BR bloß (!) nix von dem zweitstudium erzählen.


    gut, dass ich die stelle nicht bekommen habe :)


    ...aus einem längeren telefonat mit der BR Münster, nachdem ich eine Zusage einer Schule hatte: Hier sagte man mir, dass das erste UND zweite Fach durch mein Erststudium abgedeckt sein müssen. Lediglich, wenn ich im zweiten Fach nicht auf genügend SWS komme, dann kann man im speziellen Fall auch noch das Zweitstudium heranziehen.


    Mein Hintergrund: Diplom-BWL, dann Berufsleben und dann ziemlich schnell Lehramt HRGe Mathe/SoWi. Ich werde nun an einem BK für Wirtschaft und Mathe eingestellt, und man hat mir für das zweite Fach wohl auch SWS aus dem Zweitstudium herangezogen (ca. 4-6 SWS). Der Rest von Zweitstudium hatte aber gar keinen Sinn :) Deswegen tue ich mir das jetzt auch nicht mehr an :-))))))


    Tipp: Bewerben, bewerben, bewerben und gezielt auf Schulen zugehen. Wenn die einen haben wollen, dann geht da auch was. Ansonsten einfach mal in Münster anrufen. Die sind kompetent und nett.


    Viel Erfolg.

  • war es so, dass ich im Rahmen meines WiWi-Studienganges als spezielle Wirtschaftslehren im Hauptstudium Marketing, Organisation&Planung und Wirtschaftsenglisch hatte.
    Englisch ist zur Zeit an BKs und Gyms absolutes Mangelfach, also habe ich mich beworben auf Wirtschaftswissenschaften (BWL+VWL) und Englisch. Dann habe ich alle Stunden E zusammengerechnet, die ich im Laufe meines WiWi-Studiums (Grund- und Hauptst.) hatte. Ich kam auf 28 SWS, was voll ausreichte (auch der BR für ein Einstellungsangebot).


    Übrigens habe ich mich bei meiner zukünftigen Schule zunächst für eine befristete Aushilfsstelle in E beworben. Da konnte mich die Schule beschnuppern- und umgekehrt. :P
    Das ist so gut gelaufen, dass die Schule halt extra eine unterjährige Stellenausschreibung ins Netz gestellt hat, auf die ich mich dann bewerben konte. Einige Aushilfskollegen haben allerdings das Handtuch geworfen. Also: erstmal ansehen, falls möglich...
    LG
    anglophil

  • Also mir wäre auch neu, dass man das Zweitfach nicht nachstudieren könnte. Solange im Gesetz nichts dazu steht, spricht doch auch nichts dagegen oder? M.W. gilt nur eine 1/3 Regelung. Mit 1/3 kann man sowieso keinen Studienabschluss nachweisen und ein passgenau studiertes Fach mit 1/3 ist doch wohl besser als ein zusammengefrickeltes Irgeneinfach mit Überschneidungen und Augenzudrücken, oder? Naja, nichts genaues bekannt, alles ungenau gelassen, für alle Eventualitäten gewappnet. So ist es halt.
    Mir wurde jedenfalls von der BR gesagt, dass nachstudieren i.O. ist. Habe allerdings nicht genau nachgefragt, in welchem Umfang i.O. ist. Mich interessierte eher, ob die zwei Jahres Regelung damit in Konflikte kommt. Tut es aber nicht. Von daher spielt es doch eigentlich keine Rolle, wie man an seine Punkte oder Stunden kommt.

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