Hallo Leute,
mich würde interessieren, wie Ihr es mit der Bewertung der Sprachrichtigkeit in den Abiklausuren des ZA in NRW handhabt.
Der klassische Fehlerquotient hat ja ausgedient und kann auch nicht über Umwege ermittelt und dann auf das neue Raster übertragen werden.
Da die Schüler i.d.R. kaum Rechtschreibfehler machen und sich auch die lexikalischen Fehler meist in Grenzen halten (Satzbau-, Stellung-, Tempus und Präpositionsfehler sind ja an sich alles Grammatikfehler), bekommen die Schüler ja so gesehen bis zu 6 Punkte bei der Orthographie und bis zu 12 Punkte (realistisch sind wohl um die 6-8 Punkte) "geschenkt".
Das macht bei den angenommenen maximalen 15 Punkten je nach erreichter Punktzahl bis zu drei Notenpunkten aus.
Hinzu kommt, dass eine Differenzierung der Anforderungen zwischen GK und LK nicht mehr gegeben ist - früher waren die Fehlerquotienten entsprechend milder oder strenger.
Nun sind wir Lehrer darüber hinaus ja auch sehr bewandert darin, auch haarsträubendste Texte zu verstehen. Das Kriterium des Erschwerens des Lesens und Verstehens ist also bei uns eigentlich nicht anwendbar, weil unsere "Kompensationskompetenz" (also die Fähigkeit, aus dem Geschreibsel dennoch einen Sinn zu entnehmen) zu groß ist.
Wie geht Ihr damit um bzw. welche Lösungen haben bei Euch die Fachkonferenzen gefunden?
Wir hatten ursprünglich die Idee, den Fehlerquotienten doch zu erstellen und das auf die drei Kategorien umzulegen, was sich aus erwähnten Gründen als nicht praktikabel erwiesen hat.
Gruß
Bolzbold