Beamtin auf Probe: Nebenverdienst nicht versteuert, was passiert disziplinarrechtlich?

  • Hallo zusammen,


    wir haben hier im Kollegium gerade folgenden Fall vorliegen:


    Eine Beamtin auf Probe hat während des Referendariats gejobbt um sich finanzieren zu können und hat aus Unwissenheit und Leichtgläubigkeit die Einnahmen daraus nicht versteuert. Es ist ein Steuerschaden von circa 2.500€ entstanden, der vom Finanzamt nachgefordert wurde.


    Der Steuerschaden und die Strafe wurden sofort von der Beschuldigten beglichen, sie sieht ihren Fehler voll und ganz ein, hat sich sonst nichts zu Schulden kommen lassen und ein sehr gutes zweites Staatsexamen abgelegt.


    Die Nebentätigkeit wurde während des Referendariats ordnungsgemäß genehmigt.


    Bei diesem Sachverhalt handelt es sich rein rechtlich um eine Straftat und wird somit dem Dienstherren gemedelt. Mit welcher disziplinarrechtlichen Konsequenz muss die Beamtin auf Probe zusätzlich rechnen?


    Ist dies ein Entlassungsgrund für eine Beamtin auf Probe. Oder wird ein solcher Vorfall mit einerm Verweis oder einer Geldbuße geahndet?


    Wer entscheidet über die Härte der Strafe?


    Vielen Dank für die Informationen

    • Offizieller Beitrag


    Vorab: Ich bin kein Jurist und alle hier getätigten Aussagen basieren auf meinen Auslegungen der entsprechenden von mir gefundenen Gesetze - und das nur für NRW, weil das Bundesland von Dir nicht angegeben wurde und ich in NRW arbeite.


    Im Landesbeamtengesetz NRW ist unter §53 folgendes zu finden:


    Zitat


    Meldung von Nebeneinnahmen
    Der Beamte legt am Ende eines jeden Jahres seiner dienstvorgesetzten Stelle eine jeden Einzelfall erfassende Aufstellung über Art und Umfang der Nebentätigkeit sowie über die Vergütungen vor, die er für eine genehmigungspflichtige oder eine nach § 51 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 4 b nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erhalten hat, wenn diese insgesamt die in der Rechtsverordnung nach § 57 zu bestimmende Höchstgrenze übersteigen.


    Ist dies nicht erfolgt - davon gehe ich jetzt mal aus, denn wieso würde man das Einkommen nicht versteuern aber dennoch der Behörde melden - so handelt es sich nicht nur um eine Straftat sondern auch um ein dienstliches Vergehen, das unabhängig von der Straftat vom Dienstherren geahndet werden kann.


    Wie der Dienstherr damit umgeht, weiß ich nicht. Es wäre z.B. zu klären, ob die zurückliegende Tat bei rechtzeitigem Bekanntwerden eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe überhaupt zugelassen hätte.


    Spätestens hier mache ich als Laie jetzt einen Cut, weil alles andere rein spekulativ wäre. Ich würde der betroffenen Person empfehlen, sich vorsorglich einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht zuzulegen und sich auf mögliche Konsequenzen einzustellen.


    Gruß
    Bolzbold

    • Offizieller Beitrag

    Mir ist neulich dieser Link untergekommen:


    http://www.nebentaetigkeitsrecht.de/home


    Allerdings hat derjenige, den ich von der Nebentätigkeit in Kenntnis gesetzt habe, mir das Wichtigste ausgedruckt und ins Fach gelegt. Es gibt halt solche und solche - Vorgesetzte.


    Ob diese Geschichte allerdings dienstrechtliche Konsequenzen hat, die über eine Ermahnung hinaus geht, wage ich zu bezweifeln. Der Dienstherr wäre ja derjenige, der auch die Nebentätigkeit genehmigt hat und auch eine Art Fürsorgepflicht hat. So biege ih mir das gerade hin.


    Ansonsten aber: Hauptpersonalrat fragen.

  • Zitat

    Original von Hawkeye
    Der Dienstherr wäre ja derjenige, der auch die Nebentätigkeit genehmigt hat und auch eine Art Fürsorgepflicht hat. So biege ih mir das gerade hin.


    Das war auch das erste, was mir in den Sinn kam, dass er ja hätte informieren müssen.

  • Zitat

    Original von Susannea


    Das war auch das erste, was mir in den Sinn kam, dass er ja hätte informieren müssen.


    Wobei der Dienstvorgesetzte nicht über das Steuerrecht informieren muss. Dass Einnahmen steuerpflichtig sind, sollte jeder selbst wissen...


    Strafrechtlich wird das wohl auf ein Bußgeld herauslaufen - und auf eine Ermahnung durch den Dienstherrn

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zitat

    Original von alias


    Wobei der Dienstvorgesetzte nicht über das Steuerrecht informieren muss. Dass Einnahmen steuerpflichtig sind, sollte jeder selbst wissen...


    Strafrechtlich wird das wohl auf ein Bußgeld herauslaufen - und auf eine Ermahnung durch den Dienstherrn


    Klar, das meinte ich auch nicht. DAs sollte eigentlich eh jeder auch so wissen, dass im Zweifelsfall alles anzugeben ist beim Finanzamt. Wenns steuerfrei ist, ist es ja auch oft mitzuteilen.

    • Offizieller Beitrag

    verantwortlich ist er sicher nicht - das hätte man schon selbst erfragen müssen - ist ja, sorry, auch eigentlich naheliegend diesbezüglich mal nachzufragen - aber der genehmiger hätte durchaus mal nachfragen können....


    nunja, kind in brunnen.

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