Mal wieder Frage zur Schwangerschaft :D

  • Hallo,


    eigentlich war unsere Kinderplanung abgeschlossen. Nach einer der schlimmen 2. Schwangerschaft wollte ich das Risiko nicht nochmals eingehen. Aber nun ist des doch passiert und seit Dienstag bin ich "offiziell" schwanger.


    Nun mal eine Frage: ich habe meiner SL die SS bereits mündlich mitgeteilt. Allerdings hat sie dieses noch nicht an die entsprechende BezReg weitergeleitet. Begründung: sie brauche das schriftlich (vom Arzt)!??? Weiß da jemand genaueres? Bei meiner letzten SS musste ich es auch nicht schriftlich mitteilen.


    Jetzt steht wieder der obligatorische Besuch beim BAD an zwecks Immunschutzüberprüfung. Meine letzte Überprüfung ist jetzt etwas über 3 Jahre her? Reicht diese noch??


    Und eine hätte ich noch: gelten für den SekI Bereich andere Kriterien als an der Grundschule (bezüglich Krankheiten)?? Da habe ich damals bestanden.


    Viele Fragen und schonmal vielen Dank für eure Antworten!
    lg
    flecki

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von flecki


    Und eine hätte ich noch: gelten für den SekI Bereich andere Kriterien als an der Grundschule (bezüglich Krankheiten)?? Da habe ich damals bestanden.


    Viele Fragen und schonmal vielen Dank für eure Antworten!
    lg
    flecki


    Erst mal herzlichen Glückwunsch! Ich kann dir nur eine Frage beantworten bzw. kann dir nur sagen, wie es damals bei mir war (bin nicht mehr ganz auf dem aktuellen Stand): Wäre ich Grundschullehrerin gewesen, hätte ich gegen mehr Krankheiten immun sein müsen (ich glaube, in der Grundschule wären noch Ringelröteln hinzugekommen, gegen die man hätte immun sein müssen). In der Sekundarstufe waren es weniger Krankheiten, somit dürftest du keine Probleme haben, wenn sich nicht inzwischen wieder etwas geändert hat.

  • Herzlichen Glückwunsch :D


    scheint in der Luft zu liegen mit den Überraschungsbabys, bin auch wieder dabei.


    Schriftlich braucht die SL es schon, aufgrund der Bescheinigung wird ja der Mutterschutz berechnet.


    Und die Immuitätsprüfung wirst du nochmal über dich ergehen lassen müssen, musste ich auch. Die letzte lag auch knappe drei Jahre zurück. An den Befunden hat sich nichts geändert, ich sitze jetzt schon seit Wochen zuhause und fröne meiner Übelkeit, die auch nach dem 3. Monat nicht verschwunden ist :rolleyes:


    Alles Gute!

  • @ Frau Bounty: auch dir herzlichen Glückwunsch!!


    Hast du wieder ein BV bekommen? Wenn ich mich recht entsinne hattest du doch in deiner letzten SS eines. Ich bin gerade in der 6 SSW und die Übelkeit geht noch. Mich bringt mein Bauch um - immer ein Ziehen und Stechen - und ich seh aus wie im 4/5 Monat. Obwohl ich weite Sachen trage haben mich schon Schüler darauf angesprochen. Und ich bon soooo müde....


    Aber die Bescheinigung zwecks Mutterschutz bekommt man doch erst kurz vorher, oder??


    lg
    flecki

  • Zitat

    Original von FrauBounty
    Schriftlich braucht die SL es schon, aufgrund der Bescheinigung wird ja der Mutterschutz berechnet.
    !


    Nee, das stimmt nun eindeutig gar nicht. Der Mutterschutz wird auf Grund der Bescheinigung des Arztes zum Mutterschutz 7 Wochen vor der Entbindung festgelegt, denn bis dahin darf er den Termin noch beliebig oft ändern ;)


    Wenn der Schulleiter es schriftlich haben will bzw. muss das wohl eigentlich die Personalstelle entscheiden, dann muss der Ag es auch bezahlen. Ansonsten muss es ihm mündlich reichen!


    flecki: Genau, die Bescheinigung gibts erst kurz vorher!

  • Dre Mutterschutz wird doch länger im Voraus zumindest unverbindlich festgelegt, oder sind das wirklich nur Ausnahmen. Ist ja auch wichtig für die Famileie, da ja einges darum geplant werden muss.


    Das sich dabei kurzfristig z.b. bei Frühchen usw. noch viel ändern kann ist klar.


    Eine schriftliche Bescheinigung sorgt aber zumindest dafür, dass die entspechenden Regelungen und Vorschriften für Schwangere überhaupt Anwendung finden können.

  • Zitat

    Original von PeterKa
    Dre Mutterschutz wird doch länger im Voraus zumindest unverbindlich festgelegt, oder sind das wirklich nur Ausnahmen. Ist ja auch wichtig für die Famileie, da ja einges darum geplant werden muss.


    Das sich dabei kurzfristig z.b. bei Frühchen usw. noch viel ändern kann ist klar.


    Eine schriftliche Bescheinigung sorgt aber zumindest dafür, dass die entspechenden Regelungen und Vorschriften für Schwangere überhaupt Anwendung finden können.


    Verbindlich festgelegt ist er erst mit dem Schrieb 7 Wochen vorher, sonst könnte man den ja auch viel früher rausgeben ;)
    Und nein, Anwendung finden die Vorschriften eigenltich sobald der Chef davon weiß und nirgends steht, dass er das schriftlich haben muss. Eine mündliche Ausage reicht um das MuSchG zur Anwendung zu bringen. Wie gesagt, schrifltich gibts das eh nur auf Kosten des AG!

  • Ihr verwirrt mich gerade total. Ich bin auch schwanger (schon Ende des 7. Monats) und ich war bei keiner Untersuchung bezüglich irgendwelcher Immunitäten. Ich habe meinem Schulleiter gesagt, dass ich schwanger bin und muss seitdem keine Pausenaufsichten mehr machen. Das war´s. Ob er die Bezirksregierung informiert hat, weiß ich nicht. Bei mir hat sich niemand gemeldet.
    Ich war davon ausgegangen, dass ich nur der Schulleitung sagen muss, dass ich schwanger bin und die mir dann im Zweifelsfall sagt, was ich noch zu erledigen habe. Da kam aber nichts. ?(

  • flecki, ja, ich habe wieder ein bv, weil ich nach wie vor keinen schutz gg cmv habe. ungünstig als sonderpädagogin. allerdings habe ich ja schon zwei kleine kinder, durch die ich im grunde ein höheres infektionsrisiko habe als durch meine arbeit. aber seis drum... ich kanns nicht ändern.
    waren wir nicht schonmal gemeinsam schwanger? bei euch ists auch nummer 3?


    Susannea, vielleicht wirds bei euch anders gehandhabt, zieh das doch mal in betracht. ich habe bei allen kindern kurz nach bekanntgabe der schwangerschaft ein schreiben bekommen, in dem mir der voraussichtliche beginn der mutterschutzfrist mitgeteilt wird.

  • Zitat

    Original von FrauBounty
    Susannea, vielleicht wirds bei euch anders gehandhabt, zieh das doch mal in betracht. ich habe bei allen kindern kurz nach bekanntgabe der schwangerschaft ein schreiben bekommen, in dem mir der voraussichtliche beginn der mutterschutzfrist mitgeteilt wird.


    Das ist das Schreiben vom Schulamt, das habe ich auch bekommen, ist aber nichts wert, denn den Mutterschutz bzw. den voraussichtlichen Entbindungstermin legt der Arzt fest. Hatte damals nachgefragt, die wußten auch nicht so genau, was das Schreiben eingetlich soll.


    Also nein, es wird nicht anders gehandhabt, aber das was ich dir schreibe ist eben das MuSchG und die Paragraphen darin, der Rest ist zusätzliche Bürokratie, die aber keinesfalls eine Rechtsgrundlage haben muss ;)


    Finchen: Bei mir kam dann irgendwann mal ein Schreiben des Aufsichtsamtes, aber da war dann alles schon vorbei, kann also dauern ;)

  • //OT

    Zitat

    Original von flecki
    ich habe meiner SL die SS bereits mündlich mitgeteilt.


    Die erste Abkürzung kenne ich, ist unter Lehrerkreisen auch so gebräuchlich. Die zweite Abkürzung war mir in diesem Zusammenhang neu :D


    (wollte das erst schreiben, wenn ein paar "richtige" Beiträge da sind :-))
    //OT

  • @ Ummon


    Da kommt die Lehrerin und die Mutter zum Ausdruck :D. Eigentlich schrecklich - diese ganzen Abkürzungen!


    FrauBounty
    Stimmt! Bei Nr. 2 steckte ich gerade im 2. Staatsexamen, eine Woche vor meinen Lehrproben durfte ich erst wieder in die Schule. Damals war ich ganz verzweifelt, da niemand wirklich genaueres sagen konnte.


    Jetzt ist es Nummer 3 (Oh Gott. das klingt schon so anstrengend!! :D) und das alles neben ner 28 Std-Stelle. Eigentlich hätte ich eine eigene Klasse im neuem Schuljahr bekommen sollen - aber das wurde jetzt leider (aber verständlicherweise) wieder aufgehoben. Na ja - Augen zu und durch ist jetzt meine Devise!.


    In welcher SSW bist du jetzt?

  • Zitat

    Original von flecki
    und das alles neben ner 28 Std-Stelle. Eigentlich hätte ich eine eigene Klasse im neuem Schuljahr bekommen sollen - aber das wurde jetzt leider (aber verständlicherweise) wieder aufgehoben.


    off topic:
    Ich kenne viele, bei denen die Schwangerschaft schon der SL bekannt war und die trotzdem eine eigene Klasse bekommen haben (mit Vollzeitstelle). Da kann man sich natürlich auch streiten...Aber ich kenne eigentlich nur solche Fälle. Selbst wenn im Sept. die Schule anfängt und im Dez. der Mutterschutz.


    Gruß
    Anna

  • Bei uns ist es leider nicht so. Wir haben 2 Eingangsklassen und 4 Lehrer, die eine haben wollen. Daher gibts genug Alternativen. Aber ich kann damit leben.

  • flecki
    stimmt, ich erinner mich an deine geschichte. wir hatten "damals" darüber gesprochen, weil ich unser erstes kind auch im ref bekommen hatte. meine güte, ist das lang her 8o nummer 1 wird jetzt eingeschult.
    ich finde auch, dass "3 kinder" sich anstrengend anhört :D bei uns wirds auch das dritte. na ja, ich habe mir schon vor dem 2. kind gedanken gemacht, wie das alles zu schaffen ist... und es ging. wird schon auch mit dreien klappen, allerdings habe ich seit der geburt unseres zweiten kindes auch nur ne tz-stelle.
    bin jetzt in ende 14. ssw, termin ist ende november, also rechnen wir mal um nikolaus damit :rolleyes:;)

  • Die Zeit vergeht, oder? Meine Große wird nächstes Jahr auch schon eingeschult. Und dabei habe ich sie doch erst gestern auf die Welt gebracht?!


    Das mit den 28 Std. und 2 Kindern war machbar, da beide in den gleichen KiGa gehen und ich keine große Fahrerei dadurch habe. Das wird sich ja schon ändern, wenn Nr. 1 in die Schule kommt. Aber 3 Kinder und 28 Std - puuh. Ich frag mich immer wie das gehen soll. Aber ich lasse es alles erstmal auf mich zukommen. Sobald ich meine Verbeamtung auf Lebenszeit habe möchte mein Mann sich beruflich auch neu orientieren und ich denke, dass es dann etwas leichter wird.


    Ich bin gerade erst in de 7 SSW (sehe aber auch aus wie 12/13 :D ), Termin ist Ende Januar. Ich hoffe mal, dass es Nr. 3 nicht so eilig hat wie Nr. 2 - denn dann könnten wir den gleichen ET haben :)

  • ach, da soll sich eure nummer 3 doch bitte zeit lassen.


    bekommst du deine lebenseitverbeamtung noch vor dem mutterschutz durch? (hat bei mir so gerade noch gepasst, bevor ich das bv verpasst bekommen habe)

  • Müsste eigentlcih gehen. Meine Probezeit läuft Mitte Oktober aus und Mutterschutz beginnt erst im Dezember. Hoffe, dass das alles vorher noch klappt. Ich hoffe, dass ich im nächsten Schuljahr dann auch passende Lerngruppen für die Revision bekomme!

  • Zitat

    Original von flecki


    Nun mal eine Frage: ich habe meiner SL die SS bereits mündlich mitgeteilt. Allerdings hat sie dieses noch nicht an die entsprechende BezReg weitergeleitet. Begründung: sie brauche das schriftlich (vom Arzt)!??? Weiß da jemand genaueres? Bei meiner letzten SS musste ich es auch nicht schriftlich mitteilen.


    LOL - Glaubt deine SL nicht, dass du deine eigene Schwangerschaft mitkriegst??? :D

  • Zitat

    Original von Stef


    LOL - Glaubt deine SL nicht, dass du deine eigene Schwangerschaft mitkriegst??? :D



    Ich bin jetzt in der 30 SSW, habe Ende der Sommerferien Entbindungstermin und bis heute hat sich niemand von der Bezirksregierung bei mir gemeldet. Ich denke auch, dass mein Schulleiter die Schwangerschaft nicht weiter gegeben hat. Die Dame in der BezReg wird wahrscheinlich aus allen Wolken fallen, wenn ich in ein paar Wochen meinen Antrag auf Mutterschutz bei ihr einreiche.

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