NRW - Beamte jetzt 2 Beurteilungen während der Probezeit!

  • Hallo,
    ganz frisch aus der Presse:



    Beurteilung während der Probezeit


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    aufgrund der Neufassung der Laufbahnverordnung (LVO) durch die "Verordnung zur Änderung der Laufbahnverordnung und anderer dienstrechtlicher Vorschriften" vom 30.06.2009 ist auch die Regelung zur Probezeit in §7 Abs.1 LVO geändert worden. Danach sind für alle Beamtinnen und Beamten im Beamtenverhältnis auf Probe ab dem Einstellungstermin 01.08.2009 zwei dienstliche Beurteilungen zu erstellen.


    Die erste dienstliche Beurteilung soll bei der Regelprobezeit von 3 Jahren spätestens zwölf Monate nach der Einstellung erfolgen. Bei einer Verkürzung hat dieses entsprechend früher zu erfolgen.


    Die Beurteilungen, die nach §59 AbsA Satz 2 Nr.1 SchulG durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter zu erstellen sind, sollen folgende Feststellungen enthalten:


    Erste dienstliche Beurteilung:


    Die Beamtin/der Beamte wird sich voraussichtlich im vollen Umfang bewähren.
    Es bestehen Zweifel, ob die Beamtin/der Beamte sich im vollen Umfang bewähren wird.


    Zweite dienstliche Beurteilung:


    Die Beamtin/der Beamte hat sich im vollen Umfang bewährt oder:
    Die Beamtin/der Beamte hat sich wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet.
    Die Beamtin/der Beamte hat sich nicht in vollem Umfang bewährt


    Hinweis:
    Die Alternative "hat sich wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet" kann bei überdurchschnittlichen Leistungen während der Probezeit gewählt werden und ist entsprechend in der dienstlichen Beurteilung zu begründen. Dieses Urteil lässt gemäß §10 Abs.3 LVO eine vorzeitige Beförderung vor Ablauf der Mindestwartezeit zu. Diese beträgt gemäß § 10 Abs.2 Buchstabe b) ein Jahr nach Beendigung der Probezeit.


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    gez. Getrud Bergkemper-Marx



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  • "Wo ist da jetzt die Neuigkeit dran? Das ist doch alles seit letztem Jahr bereits bekannt."
    => Rundschreiben der BR Köln vom 15.05.2010 an alle Schulleitungen und Schulämter im Regierungsbezirk Köln.


    Bei so einer netten Antwort bekomme ich richtig viel Lust Informationen zu posten :(


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  • Also ich bin immer froh über solche Infos, man bekommt ja nicht immer alles mit, ne?

    Das Leben ist kein Ponyhof! Meins schon ;)

  • Aha! Ist ja gut! :prost:


    Ich hatte ein entsprrechendes Schreiben der Bez.Reg. Köln bereits im letzten Sommer bekommen. Lag vermutlich daran, dass ich noch nach altem Recht eingestellt wurde und im Sommer 2009 meine Probezeit (Gott sei Dank nach altem Recht!) endete und bezüglich der Porbezeit etc. verschiedene Gerüchte im Umlauf waren.


    mea culpa

  • Zitat

    Original von TripleThreat
    Lag vermutlich daran, dass ich noch nach altem Recht eingestellt wurde und im Sommer 2009 meine Probezeit (Gott sei Dank nach altem Recht!) endete


    Nach altem Recht wurde ich auch eingestellt und könnte mich eigentlich schon (nach 1,5 Jahren Probezeit) Beamter auf Lebenszeit nennen. Leider wurde mittendrin in NDS das Gesetz geändert und jetzt muss ich bis Anfang nächsten Jahres warten und zum zweiten Mal von meiner Schulleiterin besucht werden.

  • Was ist denn, wenn die SL das verpennt? Ich müsste meine Beurteilung schon im Februar bekommen haben, wenn ich das richtig verstanden habe (bin am 17.8. eingestellt, Probezeit ist um halbes Jahr verkürzt). Oder muss ICH mich darum kümmern, dass das passiert? :D

  • @ CKR,
    "Nach altem Recht wurde ich auch eingestellt und könnte mich eigentlich schon (nach 1,5 Jahren Probezeit) Beamter auf Lebenszeit nennen. Leider wurde mittendrin in NDS das Gesetz geändert und jetzt muss ich bis Anfang nächsten Jahres warten und zum zweiten Mal von meiner Schulleiterin besucht werden."
    => Probebeamte in NRW konnten in gleicher Situation nach altem Recht die Probezeit beenden - vielleicht geht das auch in NDS??


    @ floridapanthers,
    wann bist du Probebeamter geworden? Alle Beamte die nach dem 1. April 2009 bzw. 30. Juni 2009 eingestellt wurden haben unabhängig von der Laufbahn 3 Jahre Probezeit (NRW). Zeiten als Angestellter NACH dem 2. Staatsexamen können angerechnet werden.


    Hasi007,
    Danke!


    Textmarker

  • Zitat

    Original von textmarker


    => Probebeamte in NRW konnten in gleicher Situation nach altem Recht die Probezeit beenden - vielleicht geht das auch in NDS??


    Nein, definitiv nicht. Das ging nur bei denen, die bis zu einem bestimmten Termin im letzten Jahr ihre Probezeit erfolgreich absolviert hatten. Leider habe ich nicht dazu gehört.

  • Hallo zusammen,
    ich hab eine Frage bzgl. der Probezeit in NRW und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
    Kurz zu mir: ich bin seit Februar 2013 als Vertretungsreserve („Poolstelle“) in NRW auf Probe verbeamtet. Da ich direkt nach dem Referendariat die Poolstelle bekommen habe, habe ich keine Zeiten, die angerechnet werden, das heißt, meine Probezeit beläuft sich auf 3 Jahre, also bis zum 31.1.2016.
    Jetzt habe ich die Situation, dass ich in den Herbstferien operiert werden musste. Nächste Woche ist die OP 6 Wochen her. Ich bin seitdem krankgeschrieben und auch noch nicht fit genug, wieder arbeiten gehen zu können. Heute habe ich erfahren, dass das Schulamt nach 6 Wochen die Bezirksregierung über die Krankheit bzw. die Fehlzeiten informieren muss. Die können mich dann ggf. zum Amtsarzt schicken. Darüber mache ich mir weniger Gedanken. Ich habe auch gelesen, dass die Probezeit verlängert werden kann, wenn die Fehlzeit in der Probezeit um mehr als 3 Monate überschritten wird. Weiß jemand, ob hierzu auch die Krankschreibung in den Ferien zählt? Die OP fand in der zweiten Ferienwoche statt, so dass eine der sechs Wochen noch in den Ferien lag.
    Darüber hinaus fiel heute im Gespräch der Hinweis, dass ich ja noch keine Beurteilung erhalten hätte und dass darin ja auch die Fehlzeiten vermerkt werden würden.
    Kann mir jemand sagen, wann bei 3 Jahren Probezeit die Beurteilungen anstehen? Hat zufällig jemand Erfahrung damit, wie das bei Poolstellen überhaupt gehandhabt wird? Ich kann ja durchaus in die Situation kommen, die Beurteilung von einem Schulleiter zu bekommen, der mich vielleicht gerade ein paar Tage kennt und eine Stunde zeigen zu müssen in einer Klasse, die ich kaum kenne.


    Ich freue mich über Antworten!

  • Die 1. Beurteilung muss innerhalb eines Jahres erfolgen (in der Regel). Das heißt, dass sie spätestens im Februar vorliegen muss. Bei Kollegen war es so, dass sie bis Weihnachten etwa die Revisionsstunden gehalten haben mussten, damit der SL noch genügend Zeit hat, eine entsprechende Beurteilung zu schreiben und mit dem Kollegen durch zu sprechen.
    Ich weiß nur, dass es durchaus vorkommen kann, dass ein SL eine Beurteilung schreiben muss, auch wenn er den Kandidaten kaum kennt (sei es, dass er neu im Amt ist, sei es, dass eine Versetzung des Kandidaten vorlag, ...) Theoretisch kann der SL auch mit dem SL, bei dem du vorher gearbeitet hast, Kontakt aufnehmen, um zu einer besseren Beurteilung zu kommen.
    Schau mal bei Tresselt nach, vielleicht findest du dort nähere Infos zu einen Fragen

  • Erst einmal: Gute Besserung! Ich hoffe du bist bald wieder fit.
    Zum Thema Probezeit kann ich dir leider gar nichts sagen, aber ich kann dir erzählen, wie das bei mir mit den Beurteilungen war.
    Ich war in der Zeit von Oktober 2006 bis 2008 im Vertretungspool in NRW. Hauptsächlich war ich an 3 verschiedenen Schulen eingesetzt, hatte etwa 1,5 Jahre der Zeit auch eine eigene Klasse an einer dieser drei. Trotzdem wurde ich natürlich immer wieder an insgesamt etwa 7oder 8 verschiedenen Schulen als Vertretung eingesetzt.
    Die drei Schulleiter haben einen Bericht über mich geschrieben, z.T. ohne mich je im Unterricht gesehen zu haben. Sie haben sich wohl Rückmeldungen von Kollegen geholt, mit denen ich im Team war. Anhand dieser Berichte wurde ich verbeamtet. Ohne je eine Revision gemacht zu haben :pfeifen:
    Ist wahrscheinlich nicht gewöhnlich, aber ich habe mich nicht beschwert ;)

  • die 1. beurteilung muss nach 10 monaten vorliegen die 2te 3 monate vor probezeitende.
    fehlzeiten werden im gutachten nicht vermerkt, allerdings bekommt die bezreg die fehlzeiten von deiner schule.
    solltest du in der probezeit mehr als 3 monate gefehlt (dazu zählen auch die ferien, denn sie sind nicht automatisch dein urlaub) wird deine probezeit um die zeit verlängert.

  • Vielen Dank schonmal für eure Antworten und Hinweise.
    Meine 1. Beurteilung muss nicht nach 10 Moanten vorliegen. Den genauen Termin konnte mir das Schulamt sagen und hat damit auch den Terminstreß erstmal genommen. Bei mir wird es wohl so sein, dass er SL, bei dem ich dann eingesetzt bin, den Hinweis bekommt, dass die Beurteilung fällig ist. Dieser muss sich dann mit den SL, bei denen ich vorher eingesetzt war, in Verbindung setzen, um deren Meinung einzuholen. Ich war seit Februar an 10 Schulen eingesetzt, nur einmal mit einer Klassenleitung für 6 Wochen. Bei einigen Schulen war ich zwar auch über einen längeren Zeitraum eingesetzt, 6-8 Wochen, aber hatte eben keine Klassenleitung.
    Trotzdem hoffe ich, dass mich so langsam wieder fit werde und wieder arbeiten gehen kann...

  • An Katja: toi toi toi!


    Allgemeine Frage: wurde die Beurteilung in NRW mittlerweile nicht noch weiter auf "voll bewährt" / "nicht bewährt" eingeschränkt oder gibt es anno 2013 "besonders bewährt" noch?

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