Ich bin zur Zeit Beamtin auf Probe im ersten Jahr.
Momentan habe ich ein Stellenangebot an einer privaten Schule in kirchlicher Trägerschaft, zu der ich auch gerne wechseln möchte.
Man bietet mir zum einen eine Stelle als Kirchenbeamtin an. Dazu müsste ich jedoch beim Land kündigen und bei null neu beginnen und meine Karrierchancen bzgl. Funktionsstellen etc. wären auf diese eine Schule beschränkt. Aus diesen Gründen lehne ich diese Option eigentlich ab: Könnte ich dann eigentlich mal wieder zurück in den Landesschuldienst?
Die zweite Alternative ist die Beurlaubung. Habe ich als beamtin auf Probe überhaupt eine Chance beurlaubt zu werden? Und für wie lange gilt diese dann immer? Und kann Sie dann auch stetig verlängert werden?
Meine zweite Frage dazu wäre: zu wann stelle ich wie den Antrag? Und wie oft kann ein solcher Antrag abgelehnt werden? Wie bei einer Versetzung, maximal 2 mal - oder ist da nichts wahres dran?
Kann ein solcher Antrag negative Konsequenzen haben, außer dass das Ansehen an der momentanen Schule abnimmt?!