Zentralabi NRW Englisch - Korrektur

  • Hallo zusammen,


    ich sitze nun an meinen allerersten Abiklausuren als Zweitkorrektor und sekündlich tun sich dabei neue Fragen auf, bei denen ich hoffe, hier kompetente Ansprechpartner zu finden.


    Zum einen: Was mache ich, wenn der Erstkorrektor einen sprachlichen Ausdrucksfehler angestrichen hat, der keiner ist? ("of his own free will" in diesem Beispiel)


    Zum anderen:
    Die erste Aufgabe in Englischklausuren ist doch eine summary-Aufgabe.
    D.h. da sollen doch keine Zitate (oder Textverweise, see l. 24) gebracht werden. Oder hat sich das mit der Umformulierung dieser Aufgabenstellungen von "sum up the text" zu aspektgeleiteten Fragen geändert und ich hab das nicht mitgekriegt??


    Danke für eure Hilfe!


    Lieben Gruß
    Katta

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

  • Handelt es sich um eine Fremdkorrektur aus dem Haus oder von einer fremden Schule?


    Ich kann das jetzt nur aus der Perspektive von Deutsch und Italienisch sagen:


    Offensichtliche Fehlkorrekturen würde ich schon irgendwie markieren und vorsichtig anmerken, dass dies zulässig ist. Wenn es aus dem Haus ist, würde ich den Kollegen/die Kollegin auch ansprechen und dies erläutern. Das Resultat dürfte ja sein, dass du ggf. mehr Sprachpunkte gibst.


    Bein einer Inhaltsangabe / Zusammenfassung sind meines Wissens keine Zitate erlaubt, nur die indirekte Rede, ebenso keine Textverweise.

  • Über Zitate/Verweise - ob diese erlaubt seien etc. - müsste der Erwartungshorizont Auskunft geben - bitte nicht nur auf der Basis von "hab ich gehört/denke ich" korrigieren!


    Was fälschlich angestrichene Fehler angeht, so steht dazu in den Handreichungen zur Korrektur (habt ihr das nicht von eurer Oberstufenleitung bekommen?), dass solche Fehler vom Zweitkorrektor kenntlich gemacht werden.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von katta
    Zum einen: Was mache ich, wenn der Erstkorrektor einen sprachlichen Ausdrucksfehler angestrichen hat, der keiner ist? ("of his own free will" in diesem Beispiel)


    Das habe ich auch bei meiner Zweitkorrektur. Ich mache da eine Klammer bzw. klammere den Fehler des EK ein, um so kenntlich zu machen, dass es aus meiner Sicht kein Fehler ist.


    Zitat


    Zum anderen:
    Die erste Aufgabe in Englischklausuren ist doch eine summary-Aufgabe.
    D.h. da sollen doch keine Zitate (oder Textverweise, see l. 24) gebracht werden. Oder hat sich das mit der Umformulierung dieser Aufgabenstellungen von "sum up the text" zu aspektgeleiteten Fragen geändert und ich hab das nicht mitgekriegt??


    Nein, es ist keine klassische "summary"-Aufgabe sondern eine "comprehension"-Aufgabe. Es geht hier eben nicht immer nur darum, den Text sklavisch zusammenzufassen sondern eben um eine aspektgeleitete Wiedergabe. Das kann mal identisch mit einem summary sein, muss es aber nicht.
    Beispiel LK: "Summarize the author's view... and the conclusion he draws" ist eben nicht das klassische summary sondern eben aspektgeleitet. Der Erwartungshorizont ist diesmal im Gegensatz zu vor zwei Jahren entsprechend gestaltet.


    Direkte Zitate finde ich auch nicht schön, doch die kann ich mangels expliziten Hinweises in den Bewertungskriterien inhaltlich nicht negativ sanktionieren, es sei denn, es gäbe da einen FK-Beschluss. (Wobei ich mir da nicht sicher bin, ob das rechtlich OK wäre.)


    Sprachlich kann ich jedoch bei den Direktzitaten unter Punkt 2 und 12 und ggf. unter 8-10 jeweils Punkte abziehen.


    Gruß
    Bolzbold

  • Danke für die Antworten!


    Äh, Handreichungen zur Korrektur? Nö, hab ich nicht bekommen.
    Hab die Klausuren in die Hand gedrückt bekommen und das war's (sind von einer anderen Schule). Alles andere an Informationen habe ich mir so zusammen erfragt (und da sagte z.B. auch der Stufenleiter der 12 nichts von Handreichungen o.ä.).
    Aber deswegen hab ich ja hier auch nachgefragt, weil ich offensichtlich peinlicherweise nicht auf dem aktuellen Stand war, was die Comprehension-Aufgabe angeht. (Und einfach nach Gefühl drauf los korrigiert habe ich nicht; habe Zweifelsfälle für mich mal mit Bleistift markiert, bis ich diese Fragen klären kann.) Stimmt, im Erwartungshorizont stehen Zeilenangaben, also dürfen die Schüler das wohl auch machen.


    Danke also für die Hinweise!

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von katta
    Danke für die Antworten!


    Äh, Handreichungen zur Korrektur? Nö, hab ich nicht bekommen.
    Hab die Klausuren in die Hand gedrückt bekommen und das war's (sind von einer anderen Schule). Alles andere an Informationen habe ich mir so zusammen erfragt (und da sagte z.B. auch der Stufenleiter der 12 nichts von Handreichungen o.ä.).


    Was meinst Du mit "Handreichungen"?
    Die Bewertungsbögen und den Originalerwartungshorizont wirst Du doch bekommen haben, oder? Ohne Letzteres könntest Du ja auch nicht korrigieren.
    Gesonderte Handreichungen gibt es in dem Sinne nicht - allenfalls die Richtwerte für die Bepunktung der Sprachrichtigkeit, die aber den "Unterlagen für die Lehrkraft" angehängt sind.


    Zitat


    Aber deswegen hab ich ja hier auch nachgefragt, weil ich offensichtlich peinlicherweise nicht auf dem aktuellen Stand war, was die Comprehension-Aufgabe angeht. (Und einfach nach Gefühl drauf los korrigiert habe ich nicht; habe Zweifelsfälle für mich mal mit Bleistift markiert, bis ich diese Fragen klären kann.) Stimmt, im Erwartungshorizont stehen Zeilenangaben, also dürfen die Schüler das wohl auch machen.


    Im Erwartungshorizont stehen die inhaltlichen Kriterien, die zu erfüllen sind. Damit wird mittelbar ja auch klar, dass es sich nicht immer um ein klassisches "summary" handelt.
    Die Zeilenangaben im EH in Aufgabe 1 sind Beispiele für inhaltliche Kriterien. Das heißt nicht, dass hier auch direkt zitiert werden soll oder in jedem Fall eine Referenz anzufügen wäre. Diese Zeilenangaben dienen der Orientierung der Lehrkraft.


    Bei der Analyse (A2) sind direkte Referenzen ja mitunter unabdingbar. (Und hier werden die konkret zu benennenden Aspekte ja "kursiv" hervorgehoben.)


    Gruß
    Bolzbold

  • Zitat

    Original von philosophus


    Was fälschlich angestrichene Fehler angeht, so steht dazu in den Handreichungen zur Korrektur (habt ihr das nicht von eurer Oberstufenleitung bekommen?), dass solche Fehler vom Zweitkorrektor kenntlich gemacht werden.


    Das habe ich so verstanden, als gäbe es da noch mehr als "nur" die Unterlagen für die Lehrkraft.


    Ich hoffe, ich stelle mich nicht zu doof an, aber ich korrigiere das allererste Mal irgendwas "Zentrales" mit vorgegebenen Bewertungshorizont. Ich arbeite mich da gerade erst ein und versuche, das alles zu verstehen, was die mir da vorgeben und erlauben oder nicht...

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von katta
    Das habe ich so verstanden, als gäbe es da noch mehr als "nur" die Unterlagen für die Lehrkraft.


    Ich hoffe, ich stelle mich nicht zu doof an, aber ich korrigiere das allererste Mal irgendwas "Zentrales" mit vorgegebenen Bewertungshorizont. Ich arbeite mich da gerade erst ein und versuche, das alles zu verstehen, was die mir da vorgeben und erlauben oder nicht...


    Nein, Du stellst Dich nicht zu doof an. Es ist mehr als verständlich, dass Du Deine Arbeit gut machen möchtest. Andere in Deiner Situation stellen sicherlich dieselben Fragen - nur dass sie sie eben dann woanders stellen.


    Was die falsch angestrichenen Fehler angeht, so dürfte das ja eigentlich eher die Ausnahme sein. Zu viele übersehene Fehler bzw. Fehler, die Du noch selbst findest, wirken sich u.U. deutlicher auf die Endnote aus.


    Gruß
    Bolzbold

  • Zitat

    Original von Bolzbold


    Was meinst Du mit "Handreichungen"?
    Die Bewertungsbögen und den Originalerwartungshorizont wirst Du doch bekommen haben, oder? Ohne Letzteres könntest Du ja auch nicht korrigieren.
    Gesonderte Handreichungen gibt es in dem Sinne nicht - allenfalls die Richtwerte für die Bepunktung der Sprachrichtigkeit, die aber den "Unterlagen für die Lehrkraft" angehängt sind.


    Sorry, dass ich erst jetzt antworte, hab den thread irgendwie aus den Augen verloren. Es gibt durchaus 'gesonderte' Handreichungen, die müssten der jeweiligen Oberstufenleitung vorliegen. Es handelt sich um im Rahmen des Zentralabiturs formulierte Hinweise (die v. a. die Differenz zum bisherigen Verfahren, d. h. "Lokal-Abitur" ;) , erläutern). Den Auszug zum Verfahren der Erst- und Zweitkorrektur bzw. Drittkorrektur habe ich seinerzeit bei meiner ersten Zweitkorrektur ( 2008 ) in die Hand gedrückt bekommen. Darin wird insbesondere ausgeführt wie der Zweitkorrektor vorgehen soll, wenn er mit dem Erstkorrektor nicht übereinstimmt.

    Einmal editiert, zuletzt von philosophus ()

  • Ich hab jetzt mal ein bißchen nach dem Dokument ("Abiturverfügung") gegoogelt und es hier (PDF, für 2008 aber auch weiterhin gültig) und hier (für 2007) aufgetrieben. Komischerweise ist es nicht auf der Zentralabitur-Seite des Ministeriums zu finden.

    • Offizieller Beitrag

    Ach DAS Ding meinst Du.


    Da es damals noch den berüchtigten Fehlerquotienten gab, waren übersehene oder zu viel angestrichene Fehler tatsächlich punkterelevant.


    Da Fehler jetzt ja nach Gutdünken geschätzt werden sollen, ist das dann nicht mehr so wild.


    Allerdings juckt es mich ja schon in den Fingern, unsere Fachaufsicht einmal zu fragen, was man sich dabei gedacht hat.


    Gruß
    Bolzbold

  • Sehr interessant hier!


    Bolzbold


    WO steht das eigentlich bezüglich des FQ? Ich bin am Berufskolleg mit gymnasialer Oberstufe ( auch Zentralabitur). Ich habe das noch nirgendwo gelesen, unterrichte zur Zeit aber auch nicht in diesen Klassen. Ich hab nur davon gehört, dass der FQ abgeschafft wurde.
    Kannst Du bzw. jemand anders mir ne Quelle geben?
    Vielen Dank!

    Das Leben ist kein Ponyhof! Meins schon ;)

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