Klagen gegen Empfehlung?

  • Hi, kann man als Lehrer wegen einer Empfehlung verklagt werden?
    also fall ist, junge bekommt hs empfehlung, eltern denken das ist falsch, er muss rs bekommen und wollen "dagegen angehen".
    (in niedersachsen ist die empfehlung nicht bindend!!)


    meine kollegin (dies es betrifft) meinte sie müsse sich dann privat einen anwalt nehmen, die landesschulbehörde oder so unterstützt einen da nicht.


    das kann ja wohl nicht wahr sein, oder??

  • Nach ähnlicher Erfahrung kann ich dir nur sagen: Sie soll sich entspannt zurück legen und keinen Kopf machen sondern in der Zeit, in der sie ärgerlich vor sich hingrübeln und einen Anwalt suchen würde lieber shoppen gehen.
    Lass die Eltern sich aufregen und notfalls doch klagen.

  • Außerdem: sie können ihr Kind doch zur Realschule schicken, wenn sie meinen, das wäre der richtige Weg. Wenn er es dort schafft, ist alles klar. Wenn nicht....hatte die Kollegin wohl Recht.


    Warum jetzt klagen? Eine RS-Empfehlung würde ihm doch nur dann helfen, wenn er es auf der RS nicht schafft - mit einer RS-Empfehlung dürfte er wiederholen, mit einer HS-Empfehlung müsste er auf die HS wechseln. Gehen die Eltern also davon aus, dass er es nicht schafft und wollen sie unbedingt die RS-Empfehlung, damit er dort wiederholen kann? Wäre es dann nicht klüger, ihn gleich auf die HS zu geben?


    ?(

  • Rechtsmittel können Eltern grundsätzlich nur gegen einen Verwaltungsakt der Schule einlegen und die würden sich dann natürlich gegen die Schule und nicht gegen die Einzelperson "Lehrer" richten. Alles andere wäre auch sinnlos, da der einzelne Lehrer ja an einem gefällten Konferenzbeschluss gar nichts mehr ändern kann. Da man also nicht als Person der Beklagte wäre, braucht man natürlich auch keinen Anwalt, im Verfahren müsste der Lehrer auch höchstens als Zeuge auftreten. (Nein, persönliche Beispiele kenne ich nicht, obwohl alle Lehrer sich ständig darum Sorgen machen das sich "die Eltern einen Anwalt nehmen und versuchen alles anzufechten" kenne ich im meiner bisherigen beruflichen Kariere kein einziges Beispiel, bei dem das tatsächlich eingetreten ist.)


    Grüße,
    Moebius

  • Hi!


    Zumal der einzelne Lehrer doch auch gar nicht entscheidet, wer welche Empfehlung bekommt, nicht mal in der Grundschule unterrichtet ein Lehrer alle Fächer, oder sehe ich das falsch?


    Grüße
    Miriam

  • Gesetz den Fall, jemand klagt wegen einer Empfehlung. Was könnte denn schlimmstenfalls passieren? Wohl doch nur, dass die Empfehlung geändert werden muss. Na und? Geht das Kind halt auf die andere Schulform und scheitert da vll. Ich würde mir da überhaupt keine Gedanken machen, solche Drohungen "wir klagen, wenn die Note nicht geändert wird" o.ä. gibt es doch oft. In den seltensten Fällen wird die Drohung umgesetzt, und wenn doch - was soll dir da als Lehrer groß passieren?

  • danke für eure antworten!


    hätte mich auch gewundert, wenn das so einfach ginge mit dem klagen, da sich die empfehlung ja aus allen noten, also verschiedenen lehrern zusammensetzt. muss ich nächste woche noch mal nachfragen, sie meinte man hat nur keine probleme, wenn man in der


    verstehe auch nicht, was das von den eltern soll, sie können ihn doch anmelden wo sie wollen. sie wollen aber zur igs und da denken sie mit rs empfehlung sind die chancen wohl besser.

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