Korrekturfrage

  • Hi, ich hab ne ganz dämliche Frage und traue mich auch nicht meine Kollegen zu fragen.
    Ich werde bei meinen Korrekturen auch die Rechtschreibung bewerten und wollte 10% Orthografiefehler anrechnen.


    Wie errechne ich das? Ich bin schrechlich schlecht in Mathe.
    Zahlenbeispiel: Ich vergebe insgesamt 100 Punkte. Ein Schüler hat 70 Punkte erreicht, hat jedoch 6 R + 4 Sz kassiert.


    Wieviele Punkte ziehe ich also von den 70 Punkten ab?


    DAAANKE

  • Ich würde sagen, du musst neun mal die Note für den Inhalt plus ein mal die Note für die Rechtschreibung (Bei 10 Fehlern in einem geübten Diktat wäre das eine 6, bei freien Texten weiß ich das nicht.) nehmen und das Ergebnis durch 10 teilen, das sollte dann die Gesamtnote sein.

  • In welchem Bundesland bist du denn?
    In Niedersachsen darf die Rechtschreibung (am Gymnasium, die anderen Schulformen weiß ich nicht) maximal 2/3 einer Note ausmachen. Wenn also ein Schüler eigentlich (von den Punkten her) die Note 3 erreicht, erhält er je nach Rechtschreibung vielleicht nur eine 3- oder eine 4+. Weniger darf es nicht werden.
    (Wenn also ein Schüler bei dir massiv viele Fehler gemacht hat, würdest du durch das "Punktesystem" evtl. - verbotenerweise - mehr als 2/3 abziehen...)


    (PS: Wenn ich mich nicht täusche, dann steht diese 2/3-Note-Regelung in allen einheitlichen Prüfungsanforderungen für das Abitur der KMK, dann müsste es eine ähnliche Regelung in allen Bundesländern geben...)

  • Habt ihr mal auf die Fächer geachtet?
    Im Sek I-Bereich darf die Rechtschreibung gar nicht so massiv bewertet werden (in NRW), "Deutsch in allen Fächern" sieht zwar eine Absenkung der Note vor, aber um höchstens einen Notenwert, dies aber nur bei Fehlerhäufungen, die dazu führen, dass ein Text unverständlich wird (oder so).


    Um die Frage zu beantworten, fehlen noch die Angaben zum Bundesland, zur Jahrgangsstufe, vielleicht zum Fach.
    Sind geübte Fachbegriffe falsch geschrieben oder nur "normale Rechtschreibfehler" vorhanden?


    Zur Ausgangsfrage: Wenn du 10 % für Rechtschreibung ansetzt, beziehen sich diese auf die Gesamtpunktzahl (also von allen erreichbaren Punkten), nicht auf die tatsächlich erreichte Punktzahl.


    Ich lege (in Deutscharbeiten, Sek I-Hauptschule) eine Punktzahl für Rechtschreibung an, die man im Idealfall erreichen kann. Diese ist abhängig von der Gesamtpunktzahl und von der Möglichkeit Rechtschreibfehler zu machen. In einer mehr von Grammatikübungen bestimmten Arbeit kann man weniger Rechtschreibfehler machen als in einem "freien Text". Dann überlege ich, wie viele Rechtschreibfehler ich "verkrafte", d. h. je nach Schwierigkeit der Arbeit zähle ich pro Rechtschreibfehler einen Punkt ab, mal einen halben. Die Schüler erhalten einen Bewertungsbogen, dort ist die Bepunktung aufgeschlüsselt - es gab noch nirgendwo Beschwerden oder kritische Nachfragen.

  • Zitat

    Original von Boeing
    Zur Ausgangsfrage: Wenn du 10 % für Rechtschreibung ansetzt, beziehen sich diese auf die Gesamtpunktzahl (also von allen erreichbaren Punkten), nicht auf die tatsächlich erreichte Punktzahl.


    Ich lege (in Deutscharbeiten, Sek I-Hauptschule) eine Punktzahl für Rechtschreibung an, die man im Idealfall erreichen kann. Diese ist abhängig von der Gesamtpunktzahl und von der Möglichkeit Rechtschreibfehler zu machen. In einer mehr von Grammatikübungen bestimmten Arbeit kann man weniger Rechtschreibfehler machen als in einem "freien Text". Dann überlege ich, wie viele Rechtschreibfehler ich "verkrafte", d. h. je nach Schwierigkeit der Arbeit zähle ich pro Rechtschreibfehler einen Punkt ab, mal einen halben. Die Schüler erhalten einen Bewertungsbogen, dort ist die Bepunktung aufgeschlüsselt - es gab noch nirgendwo Beschwerden oder kritische Nachfragen.


    Genau so halte ich es auch. Wenn du in dem Test 100 Pukte vergibst, sind 10 davon für Rechtschreibung (wenn man dein Beispiel als Grundlage nimmt). Wieviel Punkte von den 10 tatsächlich erreicht werden, könntest du anhand eines Fehlerquotienten ausrechnen.

  • Die Rechtschreibfehler halten sich in Grenzen, da auch nicht so viel Freiarbeit gefordert wurde.
    Ich habe insgesamt 100 Punkte vergeben. Wie gehe ich jetzt mit den Rechtschreibefehlern um?


    Danke

  • Wir haben in unserer Deutsch-Fachkonferenz einmal festgelegt, dass (Rechtschreib und andere) Fehler in Deutsch-Aufsätzen in der 5. Klasse zunächst gar nicht und dann erst sehr behutsam in die Note miteinfließen. Schließlich können einige in der 5 so gerade erst schreiben (bzw. malen die Buchstaben noch). Einen Schüler habe ich, der schreibt regelmäßig seinen Nachnamen falsch...


    Wenn deine Grammatikarbeit eine Art "Vokabeltest" war, dann gehört die Rechtschreibung dieser Fachbegriffe natürlich mit zum Vokabellernen. (Da kann man dann mehr oder weniger streng sein: Ist das Wort noch zu erkennen, ist maximal ein Fehler im Wort, könnte man es evtl. noch so durchgehen lassen.) Ansonsten gibt es gar keinen Punkt auf die entsprechende Vokabel.


    Eine einfach zu handhabende Lösung (unter Einbeziehung der 2/3 Note-Vorgabe, die ich in NDS beachten müsste) wäre evtl. die Festlegung von Fehler- (egal ob R, Z oder GR) Grenzen. Du weißt am ehesten, wieviele Fehelr sie überhaupt machen konnten (oder du zählst tatsächliche Fehler in der Klasse und befragst dann Herrn Gauß...).
    Zum Beispiel:
    Bis zu 5 Fehler - kein Abzug von der Endnbote.
    Bis zu 10 Fehlern - Abzug einer 1/3 Note (aus einer 2 wird eine 2-)
    Ab 15 Fehlern - Abzug einer 2/3 Note (aus einer 2 wird eine 3+)


    Kommt es zu einem Abzug bei der Note aufgrund der Rechtschreibung, sollte dies (bei diesem System) dann gekennzeichnet werden.
    Je nach Bundesland (und oder Schule) dürfen auch kein + oder - an der Note angebracht werden - das denkt man sich dann dazu.

  • Zitat

    Zum Beispiel: Bis zu 5 Fehler - kein Abzug von der Endnbote. Bis zu 10 Fehlern - Abzug einer 1/3 Note (aus einer 2 wird eine 2-) Ab 15 Fehlern - Abzug einer 2/3 Note (aus einer 2 wird eine 3+)


    Gefällt mir gut, aber Deinen letzten Satz habe ich nicht verstanden. Wieso darf man dann nicht 2-schreiben?


    An unserer Schule wird 10% für Rechtschreibfehler abgezogen.
    Daher würde ich doch ganz gerne an meinem o.g. Rechenbeispiel genau wissen, wie ich es rechnen soll. ...für den Fall


    danke

  • Zitat

    Wieso darf man dann nicht 2-schreiben?


    Wir in Niedersachsen dürfen das nicht - es sei denn, die Schule hat sich (im Rahmen der "eigenverantwortlichen Schule") ganz ausdrücklich dafür entschieden. Aber der Standardfall ist, dass es nicht ausgewiesen darf.

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