OBAS nach dem 1.Staatsexamen?

  • hallo alle zusammen,


    ich habe hier schon viele sehr nützliche info´s gefunden, vielen dank dafür! würde gerne wissen, ob man sich nach dem 1. staatsexamen (bayern, mathe, al, ch, ku) auch für obas in nrw bewerben kann...


    hat das schon jmd gemacht, bzw. etwas davon gehört? bei den stellenanzeigen bei leo steht ja auch "kanditaten mit dem 1. examen"...


    würde mich über antworten freuen :)

  • das hört sich gut an, habe in internet sehr widersprüchliche aussagen gefunden und war mir nicht mehr sicher...


    ich denke, ich probiere das mit dem berufsbegl. ref, da ich schon seit 12 jahren privat unterrichte und mich fürs normale ref zu alt fühle.... bin der meinung, dass man das unterrichten nur beim unterrichten lernt:-)


    mein problem wird nur sein, dass ich noch 3 prüfungen vor mir habe und erst mitte juni fertig bin... ob ich da die noten nachreichen darf?

  • Hallo Juliette732,


    ich weiß nicht wo callum seine Info her hat ... ich habe eine andere.


    In der OBAS steht ... §2 1.1 ... dass an der berufsbegleitenden Ausbildung teilnehmen kann, wer einen Hochschulabschluß hat (mind. 8 Semester Regelstudienzeit) ... der KEINEN Zugang zu einem Vorbereitungsdienst eröffnet.


    Demnach gibt es KEINE Wahlmöglichkeit (mehr):
    Wer ein 1. Staatsexamen für ein Lehramt hat muss in das normale Ref. gehen.
    Wer keinen Zugang zum Ref. durch sein Studium erworben hat, dem bleibt nur die OBAS (bzw. päd. Einführung) - da konnte man früher zwischen Ref. und berufsbegleitend wählen.


    Wäre auch irgendwie unlogisch ... mit 1. Staatsexamen in eine berufsbegleitende Ausbildung ... denn sonst könnten Lehramtsstudenten nach Abschluß ihres Studiums das Ref. umgehen ... z.B. durch 2 Jahre Kinderbetreuung.


    Kenne auch einen Fall aus dem Freundeskreis ... vor 20 Jahren das 1. Staatsexamen gemacht ... jetzt - mit 47 - wollte sie doch noch an die Schule ... und musste in das normale Ref. gehen.


    Rufe doch einfach mal bei irgendeiner Bezirksregierung an ... zuständig wäre das Dezernat 46 ... findest du alles im Internet. Die sind auch für Anerkennungen ... andere Bundesländer etc. zuständig ... und frage nach.


    Gruß,
    step.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • ja, ich werde da auf jeden fall am mo anrufen, denn diese info habe ich auch gelesen...


    aber eben auch diese: http://www.schulministerium.nr…edler/Spaetaussiedler.pdf


    dort punkt 3.3...
    Für Personen, die über eine anerkannte Erste Staatsprüfung verfügen und auf einer freien Lehrerstelle (nicht Vertretungsstelle) eingestellt werden, beginnt der berufsbeglei-tende Vorbereitungsdienst nach den Sommerferien mit dem neuen Schuljahr und endet in der Regel nach 24 Monaten mit der Zweiten Staatsprüfung. Während dieser Zeit er-teilen sie je nach Schulform 18,5 bzw. 21 Wochenstunden Unterricht und nehmen paral-lel im Umfang von sieben Wochenstunden an der Ausbildung im Studienseminar für Lehrämter an Schulen teil

  • Richtig, Juliette732,


    nur ist unter "anerkannte Erste Staatsprüfung" in diesem Sinne nicht eine 1. Staatsprüfung aus einem anderen Bundesland, die in NRW anerkannt wurde, gemeint, sondern ein lehramtsfremdes Studium, für das das 1. Stattsexamen anerkannt wurde.


    Darüber hinaus ist diese Broschüre nicht mehr aktuell ... Stand 2008 ist veraltet - ausgelaufen ... es gibt in NRW seit 2009 keine Anerkennung von ersten Staatsprüfungen mehr - gemeint wie oben: Man bekommt unter best. Voraussetzungen für ein anderes Studium die 1. Staatsprüfung für ein Lehramt "geschenkt" und geht dann in die berufsbegleitende Ausbildung (OBAS). Es gibt nur noch die Anerkennung von Lehramtsausbildungen aus anderen Bundesländern.


    Und es gibt sie nicht mehr weil man sie für die OBAS nicht braucht ... früher brauchte man diese ... für den Vorgänger (OVB-P). Da kam man aber übrigens auch mit einer regulären 1. Staatsprüfung für ein Lehramt nicht in die berufsbegleitende Ausbildung hinein.


    Grund wie bereits gesagt ... insbesondere die ganzen Frauen/Männer in "Beziehung mit Kinderwunsch" wären doch sonst ziemlich blöd, wenn sie das normale Ref. machen würden. Die würden ... vorausgesetzt es paßt gerade im Leben ... ihr Lehramtsstudium beenden, dann ein Kind bekommen ... und dann z.B. nach (mind.) 2 Jahren zuhause (Kinderbetreuung) voll bezahlt in die berufsbegleitende Ausbildung einsteigen, während alle anderen das 2 jährige normale Ref. machen müßten - zur bekanntermaßen schlechteren Bezahlungen. Und da sie im Gegensatz zu den wirklichen Seiteneinsteigern das Lehramt gelernt haben ... und die zusätzlichen Seminarstunden (Bildungswissenschaften) nicht bräuchten, da sie das ja schon im Studium hatten ... wäre das für sie bedeutend einfacher zu schultern als für die "Lehramtsfremden".


    Gruß,
    step.

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    Erasmus von Rotterdam



  • hmm klingt logisch...


    habe hier noch was gefunden:


    2.3.4 Seiteneinstieg mit Erstem Staatsexamen


    Sofern die Stellenausschreibung die Möglichkeit des Seiteneinstiegs
    vorsieht, können auch Bewerberinnen und Bewerber ohne Lehramtsbefähigung
    am Ausschreibungsverfahren teilnehmen, die eine Erste
    Staatsprüfung abgelegt
    oder eine entsprechende Anerkennung für eines
    der unter 2.3.1 genannten Lehrämter bis zum Ende der Bewerbungsfrist
    vorgelegt haben.


    http://www.schulministerium.nr…s_22_12_2009_Original.pdf


    schwer da durchzublicken, am besten rufe ich da mal an... aber vielen dank schon mal für die ausführliche info´s

  • Zitat

    Original von step



    ich weiß nicht wo callum seine Info her hat ... ich habe eine andere.


    Ich habe (wie gesagt) meine Infos von dem aktuellen Einstelungnserlaß "Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern ab 2. Februar 2010, zum 25. August 2010 und folgende Einstellungen bis einschließlich 1. Februar 2011"


    Der ist hier zu finden : NRW Einstellungserlaß


    2.4.4 Seiteneinstieg mit Erstem Staatsexamen
    Sofern die Stellenausschreibung die Möglichkeit des Seiteneinstiegs vorsieht, können auch Bewerberinnen und Bewerber ohne Lehramtsbe- fähigung am Ausschreibungsverfahren teilnehmen, die die Erste Staats-
    prüfung abgelegt oder eine entsprechende Anerkennung bis zum Ende der Bewerbungsfrist für eines der folgenden Lehrämter vorgelegt ha- ben:


    a) b) c)
    Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (27), Lehramt für die Sekundarstufe II (29), Lehramt am Gymnasium (25).


    Voraussetzung für die Einstellung der Bewerberinnen und Bewerber ist grundsätzlich die vertragliche Verpflichtung zur Teilnahme an der ange- botenen Qualifizierungsmaßnahme (s. Nr. 5), die in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis abzuleisten ist (s. Nr. 6.2).




    Die angebotene Qualifikationsmaßnahme ist nämlich die OBAS.

  • Hallo Juliette732, hallo callum,


    also wenn ich das nochmal so im Ganzen lese ... ich sag mal typisch ... könnte glatt beides möglich sein. Auch wenn ich einen Fall kenne, wo es nicht ging ...


    Und wenn es ginge, gäbe es ja einen Widerspruch: Es geht mit 1. Staatsexamen ... aber lt. OBAS § 2 1.1 nicht mit einem Studium, das zum Vorbereitungsdienst berechtigt. Aber berechtigt nicht gerade das Lehramtsstudium, dessen Abschluß das 1. Staatsexamen ist, zum Vorbereitungsdienst? Und schon haben wir uns im Kreis gedreht ...


    Es sei denn, mit 1. Staatsexamen sind andere 1. Staatsexamen als die des Abschlusses des Lehramtsstudiums gemeint. Da fällt mir aber nur Jura ein.


    Hoffe, Juliette732, du bekommst nicht so eine tolle Auskunft wie ich: "Machen sie mal so wie sie meinen und wenn die Schule und das Seminar das auch so sehen dann landet das bei uns. Und wenn wir dann anderer Meinung sind stampfen wir das Ganze eben wieder ein. Haben wir auch schon gemacht!".


    Gruß,
    step.

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    Erasmus von Rotterdam



    Einmal editiert, zuletzt von step ()

  • jaa:-) von solchen auskünften hab ich auch schon gehört.... supi:-) es könnte vielleicht sein, dass in mathe so viele lehrer fehlen, dass sie jetzt freiwillige mit dem normalen 1. examen auch nehmen würden... so viele gibts da auch nicht davon, die meisten jüngeren wollen sich den stress nicht machen.


    na mal schauen, ich habe 2 normale ref stellen im angebot, gehe daher kein risiko ein... aber noch ein paar jahre vor der rente arbeiten, wäre auch nicht schlecht:-)

  • Hallo Juliette732,


    dass sie evtl. großzügiger sind, weil in Mathe so viele Lehrer fehlen ... die Hoffnung stirbt zwar bekanntlich zuletzt ... aber ich habe auch Mathe im Angebot, komme sogar auf die fachwissenschaftlichen SWS eines Sek I Mathelehramtsstudiums ... und trotzdem darf ich mich mit Mathe bei OBAS nicht bewerben ... auch Sek I nicht ... weil es "nur" mein Zweitfach ist.


    Gruß,
    step.

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    Erasmus von Rotterdam



  • Hallo Juliette732,


    "ich habe hier schon viele sehr nützliche info´s gefunden, vielen dank dafür! würde gerne wissen, ob man sich nach dem 1. staatsexamen (bayern, mathe, al, ch, ku) auch für obas in nrw bewerben kann..."
    => die KMK hat sich schon vor Jahren darüber geeinigt die Abschlüsse des 1. und 2. Staatsexamens der "alten" Bundesländer gegenseitig anzuerkennen. Für Abschlüsse aus der ehemaligen DDR gelten andere Vorschriften.


    "OBAS nach dem 1.Staatsexamen?"
    => beachte das du laut OBAS ZWEI Jahre "Abstand" zwischen 1. Staatsexamen und Beginn OBAS haben musst! (§2 Abs.1)
    => min. ACHT Semesterregelstudium an einer Uni - nicht FH - studiert mit einem Abschluss der NICHT zu einem Lehramtstudium gehört - also Diplom, Magister etc. und KEIN 1. Staatsexamen für ein Lehramt (§2 Abs. 1)!!!!


    "aber eben auch diese: http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/W...taussiedler.pdf
    dort punkt 3.3...
    Für Personen, die über eine anerkannte Erste Staatsprüfung verfügen und auf einer freien Lehrerstelle (nicht Vertretungsstelle) eingestellt werden, beginnt der berufsbeglei-tende Vorbereitungsdienst nach den Sommerferien mit dem neuen Schuljahr und endet in der Regel nach 24 Monaten mit der Zweiten Staatsprüfung. Während dieser Zeit er-teilen sie je nach Schulform 18,5 bzw. 21 Wochenstunden Unterricht und nehmen paral-lel im Umfang von sieben Wochenstunden an der Ausbildung im Studienseminar für Lehrämter an Schulen teil"


    => das ist ein Beispiel wie "gut" die BR ihre Homepage pflegt. Die dort angegebenen Daten bzw. Informationen galten für die OVP-B. Die Spätaussiedler konnten - wie alle anderen Qualifizierten auch - an der OVP-B teilnehmen. Die OVP-B ist letztes Jahr ausgelaufen. Der Nachfolger ist ja die OBAS.


    "habe hier noch was gefunden:
    2.3.4 Seiteneinstieg mit Erstem Staatsexamen
    Sofern die Stellenausschreibung die Möglichkeit des Seiteneinstiegs
    vorsieht, können auch Bewerberinnen und Bewerber ohne Lehramtsbefähigung
    am Ausschreibungsverfahren teilnehmen, die eine Erste
    Staatsprüfung abgelegt oder eine entsprechende Anerkennung für eines
    der unter 2.3.1 genannten Lehrämter bis zum Ende der Bewerbungsfrist
    vorgelegt haben."


    => §2.3.4 und §2.4.4 und §2.5.4 gelten zwar für Besitzer des 1. Staatsexamens ABER für diese gelten GLEICHZEITIG die Ausnahmen laut OBAS §2 Abs. 2. Nämlich eine Regelstudienzeit von mindestens sieben Semestern und eine mehrjährige Tätigkeit im Schuldienst (ohne 2. Staatsexamen) - laut Punkt 5.2 (aktuellem) Einstellungserlass.


    Wenn du schon 12 Jahre an einer Schule unterrichtest müsste diese Ausnahme in Verbindung mit einem 1. Staatsexamen für dich gelten und du könntest an der OBAS teilnehmen!!


    ABER du schreibst:
    "mein problem wird nur sein, dass ich noch 3 prüfungen vor mir habe und erst mitte juni fertig bin... ob ich da die noten nachreichen darf?"


    => wenn sich die obigen Prüfungen auf das 1. Staatsexamen beziehen könnte es eventuell wegen der 2 jährigen Wartezeit nach dem 1. Staatsexamen nicht klappen in die OBAS zu kommen!? In diesem Fall würde ich an der "einjährige pädagogische Einführung" teilnehmen und danach die OBAS absolvieren. Eventuell können dir dann die Zeiten vor der OBAS angerechnet und das berufsbegleitende Ref. entsprechend verkürzt werden.


    => §2.3.5 und §2.4.5 und §2.5.5 gelten für Besitzer eines Diploms, Magister etc. aber NICHT für Besitzer die ein 1. Staatsexamen für ein Lehramt abgelegt haben. Erstere können an der OBAS teilnehmen - laut Punkt 5.1 (aktuellem) Einstellungserlass.


    Für alle anderen gilt der Punkt 5.3 des (aktuellem) Einstellungserlasses:
    die einjährige pädagogische Einführung.


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