ZitatOriginal von neleabels
Lehrer sind als Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes verpflichtet, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten. Die Mitgliedschaft in einer rechts- bzw. linksradikalen Partei wird als Verstoß gegen diese Pflicht angesehen und kann zu Sanktionen führen. Die Präzedenzfälle dafür wurden in den 70ern im "Deutschen Herbst" geschaffen.
Nele
Natürlich darf ein Lehrer in der NPD (oder einer anderen nicht verbotenen Partei) sein. Würde diese Partei gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen, wäre sie verboten.
Die Liste, die man bei der Ernennung zum Beamten unterschreiben muss, enthält nur Parteien und Organisationen, die offiziell als verfassungswidrig erklärt wurden.
Mich würde interessieren, was "offenbar nicht klar genug von Gewalt abgegrenzt" bedeutet.