Arbeiten während der Elterzeit

  • Hallo!!


    Wie viele Stunden darf man eigentlich während der Elternzeit in einer Grundschule in NRW arbeiten?
    Die meisten Kolleginnen , die ich kenne und die das gemacht haben, haben 8 Stunden unterrichtet. Geht denn auch mehr?
    Vielleicht kann mir jemand von euch Auskunft geben!!??

  • Ich weiß nicht, ob es an Grundschulen anders ist, aber so viel ich weiß gibt es da keine Obergrenze, oder? Du kannst halt nur weniger als die Hälfte der Stundenzahl machen, wenn Du in de Elternzeit bist.
    Ich war ein Jahr ganz zuhause und bin danach mit mehr als der Hälfte der Stundenzahl wieder eingestiegen. Bei mir war dann die Frage, ob ich die Elternzeit dann beende. Habe ich aber nicht gemacht, weil die Elternzeit so für die Pension angerechnet wird, als ob man volle Stundenzahl arbeitet.
    Eine Obergrenze wäre mir neu!?

    Das Leben ist kein Ponyhof! Meins schon ;)

  • Nein, das mit weniger als der Hälfte der Stundenzahl stimmt nicht mehr. Als ich wieder eingestiegen bin (vergangenen Dezember) hat das Schulamt mir gesagt, ich könne mich während der Elternzeit mit bis zu 20 Stunden selbst vertreten.


    Viele Grüße
    Britta

  • Doch, da gibt es schon eine Obergrenze. Für Förderschullehrer liegt die bei 20 Stunden (28 Stunden wären eine volle Stelle), für Grundschullehrer dann wahrscheinlich etwas weniger. Aber mehr als 8 gehen auf jeden Fall! Das weiß doch sicher Deine Bezirksregierung, wie viele Stunden es sein dürfen? Oder der Personalrat?


    Liebe Grüße!

    "Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht."
    (afrikanisch)

  • Moorgeeen!!


    Beim Personalrat wollte ich mich noch nicht melden. Wir planen erst das 2. Kind und überlegen im Moment halt, wie das finanziell am besten geht. Denn ich bin Alleinverdiener, möchte aber nicht so gerne nach 2 Monaten wieder mit Vollzeit einsteigen. Das Elterngeld reicht aber allein nicht aus.... Aber mit Elterngeld plus 10 -14 Stunden könnten wir vielleicht ein paar Monate überbrücken bis ich wieder voll einsteige.


    Ninni

  • Zitat

    Original von Ninni
    Aber mit Elterngeld plus 10 -14 Stunden könnten wir vielleicht ein paar Monate überbrücken bis ich wieder voll einsteige.


    Da ist dann aber ein denkfehler, denn wenn du arbeitest sinkt ja das Elterngeld!
    Da zählt dann nämlich bei der Berechnugnsgrrundlage fürs Elterngeld Einkommen vor der Geburt abzüglich 920 Euro im Jahr minus EInkommen nach der Geburt (vorher abzüglich 76,67 je Monat) und davon gibts dann 67%.
    Als Alleinverdiener da nur mit weniger als 50% einzusteigen, denke ich, würde nicht reichen.

  • Zitat

    Original von Chiaro di luna
    Doch, da gibt es schon eine Obergrenze. Für Förderschullehrer liegt die bei 20 Stunden (28 Stunden wären eine volle Stelle), für Grundschullehrer dann wahrscheinlich etwas weniger. Aber mehr als 8 gehen auf jeden Fall! Das weiß doch sicher Deine Bezirksregierung, wie viele Stunden es sein dürfen? Oder der Personalrat?


    Liebe Grüße!


    21 Unterrichtsstunden sind es bei 28 U-Stunden Vollzeit. ;)


    Es gibt da eine ganz allgemeine Regelung, die für alle Arbeitnehmer in Elternzeit gilt: Höchstgrenze von Teilzeit in Elternzeit sind 30 Arbeitsstunden, sprich eine Dreiviertel-Stelle. Wieviele Unterrichtsstunden das sind, kann man sich dann entsprechend selbst ausrechnen.


    Nachzulesen ist das auf der Seite des Bundesministeriums: http://www.bmas.de/portal/13728/elternteilzeit.html


    LG
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

    2 Mal editiert, zuletzt von Mia ()

  • Ja, das Elterngeld wird zwar gekürzt, trotzdem ist es ja ein netter Bonus. Fürs gleiche Geld müsste ich einfach nur in Teilzeit schon ein paar Stunden mehr geben. Klar habe ich nicht so viel Geld wie mit ner Vollzeitstelle, aber ich könnte wenigstens für 4-6 Monate Stunden reduzieren und zudem das Elterngeld nutzen. Und für ein paar Monate kämen wir auch mit ein bisschen weniger Geld aus.

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