Wenn ein Schüler bei gewährleisteter Aufsichtspflicht in der Schule einen Schaden anrichtet, übernimmt das dann nicht die Privathaftpflicht der Eltern (wenn das Kind mit drinsteht)?
Fall: Ein Schüler bemalt im Unterricht den Vorhang. Ich war in der Klasse, unterrichtete aber an anderer Stelle. Die Eltern sind der Meinung, ihre Versicherung hätte gesagt, dass alle in der Schule entstandenen Schäden durch die Versicherung der Schule gedeckt sind. Ich kenne das aus vergangenen Fällen anders (..beim Fangen spielen, fällt eine Brille von der Nase, ein anderes Kind tritt drauf ... Haftpflicht der Eltern trat ein...)
Ebenso kommt das demnächst auf der Klassenfahrt auf mich zu, bei der die Eltern der Meinung sind, sie müssten nicht unterschreiben, dass sie für ihr von ihrem Kind für verursachte Schäden aufkommen müssen, weil das die Schulversicherung tut.
Wisst ihr, wie das ist?