Seiteneinstieg NRW: durch Refrendariat möglich?

  • Das OBAS Programm ist mir bekannt.


    Ich habe aber noch folgende, ergänzende Frage:


    Wenn mir die Bezirksregierung 2 Fächer als Erste Staatsprüfung anerkennt (Wirtschaftswissenschaften, Personalwirtschaftslehre).....kann ich dann auch ganz regulär mittels Rerendariat in den Lehrerberuf einsteigen?


    Ganz lieben Dank vorab für Eure Hilfe!!!

  • Ich denke schon, wenn das beide Fächer für das Berufskolleg sind. Meinem Mann wurde Englisch und Ev. Theologie (für Religion) anerkannt. Er hat dann ganz normal sein Ref. (Sommer 2006 - 2008) gemacht und im ersten Halbjahr im Seminar zusätzlich einen Pädagogikkurs gehabt. Dort musste er eine Prüfung ablegen.
    Warum fragst du denn nicht bei der Bezirksregierung nach?

  • Ich habe meine Unterlagen bei der Bezirksregierung eingereicht.


    Ich wäre glücklich, wenn sie mir beide Fächer (Wirtschaftswissenschaften, Personalwirtschaftslehre) anerkennen würden.


    Dann könnte ich mich für's Ref bewerben.


    Folgende Fragen:


    - Wie beurteilt Ihre meine Chancen mit diesen Fächern (NRW)? Gibt es eine maximale Wartezeit? 2 Jahre?


    - Sollte das Ref klappen: Wie ist eigentlich der Ablauf? Startet das mit einem Seminar? Wann steht man das erste Mal vor einer Klasse? Wie lange hat man Unterricht unter Anleitung (UuA)? Was bedeutet genau "Unterricht unter Anleitung"? Ab wann beginnt der eigenverantwortliche Unterricht (Uiev)?


    Kann man diesen Ablauf irgendwo nachlesen?

  • Hallo,
    ich bleibe dabei: ich dachte, dass es momentan gar nicht mehr zu solchen Anerkennungen kommt, sondern man dirrekt über den Versuch OBAS gehen muss.


    ABER,
    ansonsten für NRW:


    "Normales" Ref:
    1. HJ: Hospitieren und dann je nach Betreuungslehrer auch nach 2-3 Wochen mal Stunden übernehmen


    2. HJ/3. HJ/ 4.HJ: bdU: bedarfsdeckender Unterricht (eigenständig, 12 Std pro Woche)


    Mittendrin eben immer die 6 UBs pro Fach und dann irgendwann die Examensarbeit.


    Am Ende vom 4. HJ: Examenslehrprobe Fach 1, Examenslehrprobe Fach 2 + Kolloquium (mündliche Prüfung, Methodik, Fachdidaktik) am gleichen Tag


    OBAS Ref:
    Hier besteht nur insofern der Unterschied, dass man direkt eigenständigen Unterricht macht (Stundenzahl eben nach Vertrag) und es kein Halbjahr zum Zugucken gibt - der Rest ist identisch. Nur die Bezahlung nicht!


    Grüsse, illubu
    Hier besteht nur insofern

  • Danke für die Infos!! Super-hilfreich!


    Jetzt würde mich noch interessieren, ob eine maximale Wartezeit für's Ref (NRW) definiert wurde.


  • was bitte heißt denn "UBs"? und ist die bezahlung sehr unterschiedlich (es brauchen keine konkreten zahlen zu sein, interessiert mich nur so grob als info, um eine vorstellung zu bekommen)


    lg
    gatto

  • Jetzt würde mich noch interessieren, ob eine maximale Wartezeit für's Ref (NRW) definiert wurde.


    Kann mir diesbezueglich jemand helfen

  • In NRW gab es in den letzten Jahren für alle Lehrämter KEINE Wartezeit. Wer sich bewarb, wurde auch genommen (sofern die Voraussetzungen erfüllt waren, ins Ref gehen zu dürfen).


    UBs sind Unterrichtsbesuche. da kommt dein Fachleiter und schaut sich deinen Unterricht an. Du musst einen schriftlichen Unterrichtsentwurf schreiben und anschließend die Stunde reflektieren.


    Ein Kollege von mir geht diesen verkürzten Weg. Gehaltsunterschiede im Ref selber gibt es wohl nicht aber anschließend sind sie sehr, sehr groß. Je nachdem, ob man noch die Chance hat verbeamtet zu werden, reden wir von Größenordnungen über 500 Euro netto im Monat.

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