Amtsarzt und "Bedeutsame Erkrankungen"

  • Hallo!
    Folgende Frage: Was kann ich mir unter "bedeutsamen Erkrankungen" auf dem Anamnesebogen des Amtsarztes vorstellen? Insbesondere würde mich interessieren, welche psychischen Störungen als bedeutsam gelten könnten?
    Danke und Grüße
    K.

  • Herz-Krauslauferkrankungen, Asthma, Hirnschläge, schwere Allergien?


    (Manische) Depressionen, Psychosen, Schizophrenie, schwere Phobien?

  • Zitat

    Original von ketarre
    Insbesondere würde mich interessieren, welche psychischen Störungen als bedeutsam gelten könnten?


    Ich würde sagen die, wegen denen du schon einmal in Behandlung warst.

  • Eine Erkrankung wäre, aus meiner Sicht, für den Amtsarzt von Bedeutung, wenn sie dich bei deiner Tätigkeit, für die du verbeamtet werden willst, beeinträchtigen würde.


    Zitat

    Ich würde sagen die, wegen denen du schon einmal in Behandlung warst.


    Und wenn ich wegen einer Spinnenphobie schon behandelt worden wäre, so wäre das für meine Tätigkeit z.B. nicht bedeutsam.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Zitat

    Original von SteffdA
    Und wenn ich wegen einer Spinnenphobie schon behandelt worden wäre, so wäre das für meine Tätigkeit z.B. nicht bedeutsam.


    Es geht aber nicht um die Tätigkeit , sondern um die Verbeamtung. Wenn Dich etwas so sehr beeinflusst, dass Du deswegen behandelt werden musst und es aber Deinen Berufsalltag nicht stört, so fallen trotzdem (Arzt/Behandlungs-) Kosten an. Es geht letztlich ums Geld. Verbeamtete Menschen kosten den Steuerzahler Geld und da ist es erstmal egal ob die anfallenden Arztkosten wegen etwas in oder außerhalb der Schule entstehen.


    gruß
    Anna

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