ZitatAlles anzeigenZulässige Technikskepsis
Richter darf Computerarbeit ablehnen
Ein Richter hat sich das Recht erstritten, weiter auf Papier zu arbeiten. Servicekräfte müssen ihm sämtliche Akten ausdrucken, bevor er sie bearbeitet. Selbst auf den Druckbefehl zu klicken, hält er für unzumutbar.
Von Joachim Jahn
21. April 2010
Vor drei Jahren ist ein Gesetz in Kraft getreten, nach dem Handelsregister von den Gerichten elektronisch geführt werden müssen. So sollte die Justiz schneller werden und beispielsweise Unternehmensgründern das Leben erleichtern. Doch ein Amtsrichter aus Bochum hat sich jetzt das Recht erstritten, weiter auf Papier zu arbeiten.
Servicekräfte müssen ihm sämtliche Akten ausdrucken, bevor er sie bearbeitet. Denn selbst den Vorschlag der Justizverwaltung, er möge wenigstens selbst im Gerichtscomputer auf den Druckbefehl klicken, hält der Robenträger für unzumutbar. Der Dienstgerichtshof für Richter am Oberlandesgericht Hamm gab ihm bei seiner Klage nunmehr recht.
Das Ausdrucken sei eine „typische Hilfstätigkeit“, die einem Richter nicht abverlangt werden könne, urteilten seine Kollegen bereits in zweiter Instanz – und zwar einstimmig.
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http://www.faz.net/s/RubA5A53E…Tpl~Ecommon~Scontent.html
Wenn ich einmal so überlege... mein Tagesablauf ist von typischen Hilfstätigkeiten gefüllt, und das bei A13... Vielleicht liest ja der Landesrechnungshof mit, evt. genügt ja A9 für Lehrkräfte...
Gruß !