zur dienstlichen beurteilung zuarbeiten früherer schulen anfordern???

  • Hallo und guten Abend,
    bei mir steht die verbeamtung auf lebenszeit an und meine SL meinte zu mir, wann denn meine letzte dienstliche beurteilung gewesen wäre. Meine antwort darauf war, dass ich noch keine gehabt hätte, da ich ja vorher noch nie verbeamtet wurde :D
    Meines wissens ist das der erste anlass in unserem BL Brandenburg.
    Nun gut, jetzt meinte sie darauf hin, sie möchte eine liste aller schulen seit dem ref haben, um dort zuarbeiten anzufordern?
    Was ist das denn? Ich bin an dieser schule das zweite jahr, vorher war ich fünf jahre an einer schule mit drei wechselnden sl und davor hatte ich zwei befristete verträge. Die können sich nicht mal an mich erinnern, vermute ich.
    Ist das so usus, muss das so sein, ist das rechtens?
    Mir kommt das so absurd vor - danke für eure meinung dazu.

  • Hm, ich war der Meinung, dass die Schulleitung 1-2 x hospitieren kommt und das (neben anderen Faktoren, wie der Eingliederung ins Kollegium, Elternarbeit, etc.) in die Beurteilung einfließt. Aber da ich auch noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet bin, kann es auch anders sein (zumal ja eh jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht).

  • genau das dachte ich auch, ich hab jetzt eine anfrage an den unseren personlarat geschrieben.
    bin auf weitere antworten gespannt und werde auch die antwort des pr ich einstellen.
    danke

    • Offizieller Beitrag

    Meine SL will zusätzlich zu den Besuchen eine Zusammenstelleung der Tötigkeiten und Fortbildungen, die man über den üblichen Schulalltag hiaus an DIESER Schule absolviert hat, was eben als außerunterrichtlichesEngagement in die Beurteilung einfließt. Ob das okay ist, bei anderen Schule anzufragen, kann ich so nicht sagen, kenn ich aber nicht als üblichen Vorgang.

Werbung