Nach Elternzeit: Teilzeit oder "selber vertreten"?

  • Hallo,


    ich werde bald meine Elternzeit beenden und möchte mit 16 Stunden zurückkehren.


    Das Schulamt hat mich nun kontaktiert und möchte wissen, ob ich Teilzeit zurückkommen oder mich "selber vertreten" möchte.


    Was ist der Unterschied? Welche Vor- und Nachteile hat das?
    Das Schulamt meinte nur, dass wenn ich mich selber vertrete, die Schule die restlichen 12 Stunden abgedeckt bekommt. Bei Teilzeit wäre das aber nicht unbedingt gegeben.


    Aber für mich persönlich muss das doch auch einen Unterschied geben oder?


    Vielen Dank


    Kerstin

  • Hallo Kerstin,


    hattest du denn schon drei Jahre Elternzeit? Oder kommst du früher zurück?


    Eine Kollegin ist nach einem Jahr wiedergekommen und hat dann Teilzeit in Elternzeit gemacht, deshalb haben wir die restlichen Stunden für eine Vertretungskraft bekommen. Wenn sie nur normale Teilzeit gemacht hätte, wäre die Schule leer ausgegangen.


    Ich glaube aber auch, dass es auch Vorteile für dich persönlich geben müsste, weiß aber nicht die genauen Bezeichnungen. Diese Kollegin ist leider gerade krank.


    Viel Erfolg bei der Suche nach weiteren Erkenntnissen und dir einen guten Wiedereinstieg.

  • wenn du dich in ez selber vetrtittst, wird die zeit auf deine pensionsansprüchen so berechnet, als hättest du vollzeit gearbeitet. sich selber vertreten ist also in jedem fall die günstigere option.

  • Hallo Kerstin,


    hier kommen die Vorteile der Elternzeit:


    - du bekommst 31€ Zuschuss zur Krankenkasse - solange du unter 20 (oder 21 Stunden arbeitetst)
    - für deine Pension werden dir volle 28 Stunden angerechnet
    - du kannst flexibel arbeiten und jedes Halbjahr neu deine Stundenzahl festlegen


    Hier noch ein Tipp: Wenn du deine Elternzeit vor Ablauf der 3 Jahre beendest, lass dir unterschreiben, dass du den Rest der Zeit (z.B. 5 Monate) später noch nehmen kannst. Du müsstest dies dann tun bevor dein Kind 8 wird, ansonsten verfallen die Monate einfach. Wer weiß, wofür das gut ist.


    Viele Grüße

  • Hallo Marigor,


    wo kann man nachlesen, dass man volle 28 Stunden auf die Pension angerechnet bekommt, wenn man sich selbst in Elternzeit vertritt?
    Bekommt man auch dann volle 28 Stunden angerechnet, wenn man das geschobene Jahr in Anspruch nimmt?
    Oder muss man die Teilzeit in Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes in Anspruch nehmen, damit es sich auf die volle Anrechnung der Pension auswirkt?
    Und sind es immer 28 Stunden oder richtet es sich nach der Stundenzahl, die man vor der Elternzeit gegeben hat? (Ich habe nämlich wegen meines ersten Kindes schon Teilzeit vorher gearbeitet)


    Im VBE-Kompakt-Heft habe ich auf Seite 63 folgendes gefunden:


    "Die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten ist seit 1992 dem Rentenrecht angepasst worden. Dadurch erhält man für Kinder, die seit dieser Zeit geboren sind, einen Kindererziehungszuschlag. Berücksichtigt werden dabei bis zu drei Jahre Erziehungszeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. [...]"


    Was ist das für ein Zuschlag?


    Ist dieser Zuschlag zusätzlich zu der Anrechnung der vollen Pension?
    Was ist, wenn man ein Jahr geschoben hat, bekommt man dann nicht mehr diesen Kindererziehungszuschlag? (Weil dann ja das dritte Lebensjahr überschritten ist)


    Viele Grüße,


    mari0n

  • Hallo MariOn,


    wo du genau nachlesen kannst, dass die volle Stundenzahl auf die Pension angerechnet werden, weiß ich leider auch nicht. Aber das dürfte doch bei allen Arbeitgebern so sein. Auch, wenn du dich nicht selbst vertrittst, bekommst du die Elternzeit angerechnet.
    Auch wenn man das geschobenen Jahr in Anspruch nimmt, müsste das so sein. Dieses Jahr musst du nehmen, bevor dein Kind 8 Jahre alt wird.
    Ich gehe auch davon aus, dass es immer die vollen 28 Stunden sind, die angerechnet werden, auch wenn man vorher in Teilzeit war. Genau weiß ich das aber auch nicht.
    Ich glaube ich konnte dir hiermit nicht sonderlich weiterhelfen. Sorry!
    LG

  • Hallo zusammen!
    Ich krame das hier nochmal hoch, hab nämlich auch ne Frage zum Thema.
    Ich befinde mich auch grad in Elternzeit und werde wohl noch ein Jahr EZ dran hängen und mich dann selbst vertreten. Im Moment diskutiere ich allerdings noch mit meinem Mann darüber mit welcher Stundenzahl ich mich selbst vertreten soll. Mehr als 12 Stunden wollte ich eigentlich nicht machen. Aber ihm geht es darum, dass wir ungefähr soviel Geld rausbekommen, wie jetzt. Wird die Elternteilzeit anteilig gerechnet oder wie kann ich ausrechnen, was ich am Ende ungefähr rausbekomme wenn ich 10 oder 12 Stunden arbeiten gehe?
    Vielen Dank schonmal für Tips!
    LG Saskia

Werbung